Reiseinformationen der Österreichischen Botschaft Bangkok


Aufgrund der Unvorhersehbarkeit der Ausbreitung des Coronavirus (COVID-19) ist die weltweite Situation aktuell angespannt. Am 12. März 2020 hat das Außenministerium die Sicherheitsstufe weltweit auf 4 (erhöhtes Sicherheitsrisiko) im Zusammenhang mit der Covid-19 Pandemie angehoben. Aufgrund der zunehmenden Einschränkungen im Flug- und Reiseverkehr empfiehlt das Außenministerium von allen nicht notwendigen Reisen abzusehen. Österreichischen Touristen im Ausland wird dringend geraten, von den derzeit noch bestehenden Rückreisemöglichkeiten nach Österreich Gebrauch zu machen und ehestmöglich nach Österreich zurückzukehren. Bitte kontaktieren Sie direkt das Reisebüro bzw. die Fluglinie über die der Flug gebucht wurde. Die Presseaussendung von Außenminister Alexander Schallenberg können Sie hier nachlesen.
Der Hinweis richtet sich explizit an Reisende und nicht an AuslandsösterreicherInnen.  

Zur Eindämmung der Ausbreitung von COVID-19 hat Thailand für den Zeitraum 26. März bis 30. April 2020 einen landesweiten Ausnahmezustand ausgerufen. Seit 26. März 2020, 00:00 Uhr ist ausländischen Reisenden die Einreise nach Thailand auf dem Luft-, Land- und Seeweg untersagt. Ausgenommen davon sind u.a. Ausländer, die im Besitz einer gültigen thailändischen Arbeitserlaubnis sind, Diplomaten und Mitarbeiter internationaler Organisationen sowie deren Familienangehörige, Piloten, Crewmitglieder, Frachtführer und Personen mit einer Ausnahmegenehmigung des Premierministers. Diese müssen jedoch einen nicht mehr als 72 Stunden vor Abflug ausgestellten Gesundheitsnachweis vorlegen (sogennante „Fit-to-Fly-Bescheinigung“). Die thailändischen Behörden haben angekündigt, ab 22. März 2020, 00:00 Uhr alle Fluglinien dazu anzuhalten, von allen nach Thailand reisenden Passagieren einschließlich Transit-Passagieren vor dem Boarding ein maximal 72 Stunden vor Reiseantritt von einem öffentlichen Krankenhaus ausgestelltes Gesundheitszertifikat mit einem negativen COVID-19 Labortestergebnis sowie eine COVID-19 umfassende Krankenversicherung mit einer Deckung von mindestens USD 100.000 anzufordern.  Bis zum 31. März 2020, 23:59 Uhr wird Ausländern bei einem maximal 24 Stunden dauernden Flughafentransit in Thailand eine temporäre Ausnahme von diesen beiden Erfordernissen gewährt, sie benötigen stattdessen nur ein „Fit-to-Fly“-Attest. Es wird empfohlen, rechtzeitig vor Reiseantritt die Fluglinie betreffend allfällige zusätzliche Erfordernisse zu kontaktieren, welche von Fluggesellschaft zu Fluggesellschaft variieren können. 

Bitte beachten Sie die auf aktuellen Stand gehaltenen  Reisehinweise für alle Länder dieser Welt . Die Reiseregistrierung wird auch wenn Sie die Reise bereits angetreten haben unter „Auslandsservice“ dringend empfohlen ebenso wie der Gebrauch der „Auslandsservice-App“.

Austrian Airlines hat entschieden, den regulären Flugbetrieb ab Mittwochnacht, den 18. März 2020 vorübergehend einzustellen. Passagiere, die auf Austrian Airlines Flüge gebucht sind, werden vom Callcenter automatisch umgebucht. Bitte überprüfen Sie auf der Seite von Austrian Airlines Ihren Flugstatus. Der Flughafen Wien-Schwechat bleibt für ankommende Linienflüge sowie Repatriierungs- und Frachtflüge trotz Notbetrieb weiterhin offen. 

(Informationen der Webseite der Österreichischen Botschaft Bangkok)

Alle Angaben ohne Gewähr!

Bangkok, 27. März 2020

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