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Sie haben in Deutschland geheiratet und Ihre thailändische Ehefrau benötigt einen neuen Pass, welcher auf den neuen Familiennamen ausgestellt wird? Die in Deutschland erfolgte Heirat soll in Thailand registriert werden? Ihre Frau möchte nach erfolgter Eheschließung in Deutschland nun in Thailand die Namensänderung veranlassen?

Um nach der Eintragung einer Ehe in Deutschland einen neuen Reisepass auf den neuen Familiennamen beantragen zu können, muss die Heirat zuvor beim örtlichen Bezirksamt (Amphoe) in Thailand gemeldet werden. Dies kann Ihre Frau selbst erledigen (Fall 1) oder aber eine Person in Thailand damit bevollmächtigen (Fall 2).



FALL 1 – Die Meldung der Heirat in Thailand soll durch Ihre Frau selbst vorgenommen werden

Senden Sie eine Beglaubigte Abschrift aus dem Heiratseintrag (Formule B) oder eine Eheurkunde (einfache Heiratsurkunde genügt nicht) im Original (eine Überbeglaubigung durch das Regierungspräsidium und die Vorsprache bei einer thailändischen Vertretung in Deutschland sind nicht erforderlich) zusammen mit einfachen Kopien der ID-Card und des Reisepasses Ihrer Frau an unsere Niederlassung in Bangkok (s. Kontakt).

Wir fertigen eine beglaubigte Übersetzung Ihres Heiratseintrages bzw. der Eheurkunde in die thailändische Sprache und nehmen die erforderliche Überbeglaubigung bei der Deutschen Botschaft Bangkok sowie dem Thailändischen Außenministerium vor.

Die fertigen Unterlagen können anschließend in unserem Büro in Bangkok abgeholt werden; auf Wunsch versenden wir diese auch innerhalb Thailands oder zurück nach Deutschland.

Das so übersetzte und beglaubigte Dokument kann sodann durch Ihre Frau beim örtlichen Bezirksamt (Amphoe) in Thailand vorgelegt werden, wo die Ehe registriert, der Familienname und der Eintrag im Hausregister geändert sowie eine neue ID-Card (Personalausweis) und eine Familiennamensänderungsurkunde (Chor.5) ausgestellt werden. Dies ist Voraussetzung für die Beantragung eines neuen thailändischen Reisepasses auf den neuen Familiennamen. Einige Bezirksämter bestehen für den Fall, dass der deutsche Ehepartner nicht mit vorspricht, auf Vorlage einer Zustimmungserklärung in Sachen Namensführung (bitte vorab beim Bezirksamt erkundigen).

Für unsere Leistungen berechnen wir lediglich 299 EUR (worin die Übersetzung, die Vorsprache bei der Deutschen Botschaft und dem Thailändischen Außenministerium in Bangkok sowie sämtliche Beglaubigungsgebühren enthalten sind).

Senden Sie Ihren Heiratseintrag bzw. die Eheurkunde zusammen mit einer Kopie des Reisepasses sowie des Personalausweises (ID-Card; Vorder- und Rückseite) und einem kurzen Anschreiben mit vollständiger Anschrift und Tel.-Nr. an unser Büro in Bangkok (s. Kontakt).

Geben Sie bei diesbezüglichen Anfragen bitte „Fall 1“ an!

Hier finden Sie diese Informationen in thailändischer Sprache!
Siehe auch „Eintragung der in Deutschland geschlossenen Ehe in Thailand“.

FALL 2 – Die Meldung soll durch einen Bevollmächtigten vorgenommen werden

Ihre Frau benötigt einen neuen Reisepass, kann oder will jedoch zum Zwecke der hierfür erforderlichen Eintragung der in Deutschland geschlossenen Ehe nicht selbst nach Thailand reisen?

In diesem Fall muss der Heiratseintrag zunächst beim Regierungspräsidium (bei der Stelle, welche für die Beglaubigung von Unterschrift und Dienstsiegel des Standesbeamten zuständig ist) in Deutschland beglaubigt werden. Anschließend lassen Sie uns das beglaubigte Dokument im Original (bitte per Einwurfeinschreiben an die Niederlassung in Berlin) und vorab auch per E-Mail zukommen. Die beglaubigte Übersetzung erhalten Sie auf dem Postweg zurück. Mit diesen Unterlagen wenden Sie sich an das Thailändische Generalkonsulat in Frankfurt, das Thailändische Generalkonsulat in München oder die Königlich-Thailändische Botschaft in Berlin zum Zwecke der Überbeglaubigung und Ausstellung einer Vollmacht für eine Person in Thailand (Ihre Frau muss hierfür persönlich bei der thailändischen Auslandsvertretung vorsprechen). Darüber hinaus wird auch eine Vollmacht für unseren Mitarbeiter, welcher die Legalisation beim Außenministerium erledigt, erteilt (zusammen mit der Übersetzung übersenden wir Ihnen eine Kopie des Ausweises).

Für die anschließend noch erforderliche Überbeglaubigung durch das Thailändische Außenministerium senden Sie die gesamten Unterlagen zusammen mit einer Kopie des Personalausweises (ID-Card; Vorder- und Rückseite) und einem kurzen Anschreiben mit vollständiger Anschrift und Tel.-Nr. an unsere Niederlassung in Bangkok ( Kontakt).

Wir senden die Unterlagen nach Fertigstellung dann an die Person, die Sie mit der Eintragung der Heirat in Thailand bevollmächtigt haben.

Bei der Vorsprache Ihres Bevollmächtigten auf dem Bezirksamt (Amphoe) werden als Nachweis über die Eintragung der Heirat ein Familienstandseintrag (KhorRor.22) und eine Familiennamensänderungsurkunde (Chor.5) ausgestellt. Darüber hinaus muss sich die von Ihnen bevollmächtigte Person einen aktuellen Melderegisterauszug (ThorRor.14/1) erteilen lassen und Ihnen die drei Dokumente nach Deutschland schicken.

Die vorgenannten Unterlagen dienen dann im Zuge der Beantragung eines neuen Reisepasses bei einem der Thailändischen Generalkonsulate in Frankfurt oder München bzw. der Königlich-Thailändischen Botschaft in Berlin als Nachweis darüber, dass die Ehe in Thailand registriert und der Familienname im Hausregister geändert wurde.

Für unsere Leistungen berechnen wir lediglich 229 EUR (worin die Übersetzung des Heiratseintrages bzw. der Eheurkunde und des Beglaubigungsvermerks des Regierungspräsidiums sowie die Überbeglaubigung durch das Thailändische Außenministerium in Bangkok und der Versand per Eil-Einschreiben [EMS] innerhalb Thailands enthalten sind). Sollten Sie wünschen, dass das Büro Bangkok die am Heimatort ausgestellten Unterlagen anschließend per DHL-Express zu Ihnen sendet, so liegen die Gesamtkosten bei 299 EUR.

Geben Sie bei diesbezüglichen Anfragen bitte „Fall 2“ an! ( Kontakt)

Hier finden Sie diese Informationen in thailändischer Sprache!
Siehe auch „Eintragung der in Deutschland geschlossenen Ehe in Thailand“.

FALL 3 – Registrierung der Ehe und Namensänderung sollen durch einen Mitarbeiter unserer Niederlassung Bangkok erfolgen

Ihre Frau benötigt einen neuen Reisepass und kann weder zum Zwecke der hierfür erforderlichen Eintragung der in Deutschland geschlossenen Ehe selbst nach Thailand reisen, noch ist Verwandtschaft vorhanden, welche damit betraut werden könnte?

In diesem Fall muss der Heiratseintrag oder die Eheurkunde zunächst beim Regierungspräsidium (s.o.) in Deutschland beglaubigt werden. Anschließend lassen Sie uns das beglaubigte Dokument im Original (s.o. an die Niederlassung in Berlin) und vorab zusammen mit Kopien des Ausweises und Passes Ihrer Frau auch als pdf per E-Mail zukommen. Die beglaubigte Übersetzung erhalten Sie auf dem Postweg zurück. Mit diesen Unterlagen wenden Sie sich an das Thailändische Generalkonsulat in Frankfurt, das Thailändische Generalkonsulat in München oder die Königlich-Thailändische Botschaft in Berlin zum Zwecke der Überbeglaubigung und Ausstellung von Vollmachten auf den Namen der Mitarbeiter unserer Niederlassung in Bangkok. Kopien der Ausweises der Mitarbeiter lassen wir Ihnen dann vorab als pdf per E-Mail zukommen.

Für die anschließend noch erforderliche Überbeglaubigung durch das Thailändische Außenministerium senden Sie die gesamten Unterlagen zusammen mit einer Kopie des Personalausweises (ID-Card; Vorder- und Rückseite) und einem kurzen Anschreiben mit Ihren Kontaktdaten an unsere Niederlassung in Bangkok.

Nach erfolgter Überbeglaubigung wird die Eintragung der Ehe beim für Ihre Frau zuständigen örtlichen Bezirksamt vorgenommen. Bedingung ist hierbei, dass das Original-Hausregister (“das blaue Buch”) zur Verfügung gestellt wird. Auf Verlangen des Bezirksamtes müssen auch Zeugen auf Abruf stehen.

Bei der Vorsprache unseres Mitarbeiters beim Bezirksamt (Amphoe) werden als Nachweis über die Eintragung der Heirat ein Familienstandseintrag (KhorRor.22) und eine Familiennamensänderungsurkunde (Chor.5) ausgestellt. Darüber hinaus wird ein aktueller Melderegisterauszug (ThorRor.14/1) erteilt. Diese drei Dokumente werden Ihnen dann nach Deutschland geschickt.

Die vorgenannten Unterlagen dienen dann im Zuge der Beantragung eines neuen Reisepasses bei einem der Generalkonsulate in Frankfurt bzw. München oder der Botschaft in Berlin als Nachweis darüber, dass die Ehe in Thailand registriert und der Familienname im Hausregister entsprechend geändert wurde.

Die Kosten richten sich nach Entfernung und Erreichbarkeit von Bangkok aus.

Geben Sie bei diesbezüglichen Anfragen bitte „Fall 3“ an!

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