Eintragung der in Deutschland geschlossenen Ehe in Thailand
Sie haben in Deutschland geheiratet und nun muss, damit ein neuer Reisepass ausgestellt werden kann, die Heirat in Thailand registriert und die Namensänderung im Hausregister veranlasst werden?
Neuer thailändischer Reisepass nach Heirat in Deutschland
Nachdem Sie in Deutschland geheiratet haben, benötigt Ihr/e thailändische/r Ehefrau/Ehemann einen neuen Pass, welcher auf den neuen Familiennamen ausgestellt wird? Die in Deutschland erfolgte Heirat soll in Thailand registriert werden? Ihre Frau/Ihr Mann möchte nach erfolgter Eheschließung in Deutschland nun in Thailand die Namensänderung veranlassen?
Um nach der Eintragung einer Ehe in Deutschland einen neuen Reisepass auf den neuen Familiennamen beantragen zu können, muss die Heirat zuvor beim örtlichen Bezirksamt (Amphoe/Khet) in Thailand gemeldet werden.
Die Eheurkunde oder die Beglaubigte Abschrift aus dem Heiratseintrag (Formule B) muss zunächst bei der zuständigen deutschen Behörde (bei der Stelle, welche für die Beglaubigung von Unterschrift und Dienstsiegel des Standesbeamten zuständig ist, also Regierungspräsidium, Bezirksregierung, LABO, …) in Deutschland beglaubigt werden.
Anschließend lassen Sie uns das beglaubigte Dokument zusammen mit einer Kopie des thailändischen Passes Ihrer Frau/Ihres Mannes per E-Mail zukommen.
Die beglaubigte Übersetzung erhalten Sie auf dem Postweg zurück. Wir übersenden Ihnen auch eine Kopie des Personalausweises unseres Mitarbeiters, der in Bangkok die Beglaubigung beim Außenministerium einholt.
Mit diesen Unterlagen wenden Sie sich zum Zwecke der Überbeglaubigung und Ausstellung einer Vollmacht auf den Namen unseres Mitarbeiters an die für Ihren Wohnort zuständige thailändische Auslandsvertretung, also das Thailändische Generalkonsulat Frankfurt, das Thailändische Generalkonsulat München oder die Königlich-Thailändische Botschaft Berlin.
Sollten Sie nicht selbst nach Thailand fliegen, lassen Sie durch die thailändische Auslandsvertretung auch eine Vollmacht auf den Namen des vor Ort lebenden Verwandten/Bekannten ausstellen, der für Sie beim Bezirksamt Ihres Heimatorts in Thailand die Registrierung der Ehe und die Namensänderung veranlasst.
Für die anschließend noch erforderliche Überbeglaubigung durch das Thailändische Außenministerium senden Sie die gesamten Unterlagen zusammen mit einer Kopie des Personalausweises (ID-Card) und einem kurzen Anschreiben in deutscher oder thailändischer Sprache mit vollständiger Anschrift und Tel.-Nr. für den Versand der Unterlagen oder dem Datum der Abholung an unsere Niederlassung in Bangkok ( Kontakt).
Wir senden die Unterlagen nach Fertigstellung dann an die gewünschte Adresse oder halten die fertigen Unterlagen im Büro Bangkok für Sie zur Abholung bereit.
Im Zuge der Registrierung der Ehe auf dem Bezirksamt (Amphoe/Khet) werden als Nachweis über die Eintragung der Heirat ein Familienstandseintrag (KhorRor.22) und eine Familiennamensänderungsurkunde (Chor.5) ausgestellt. Sie erhalten einen neuen Personalausweis auf den Ehenamen und einen aktuellen Melderegisterauszug (ThorRor.14/1).
Wahlweise noch in Thailand bei einer der zahlreichen Passstellen oder aber zurück in Deutschland dienen die vorgenannten Unterlagen dann im Zuge der Beantragung eines neuen Reisepasses bei einem der Thailändischen Generalkonsulate in Frankfurt oder München bzw. der Königlich-Thailändischen Botschaft Berlin als Nachweis darüber, dass die Ehe in Thailand registriert und der Familienname im Hausregister geändert wurde.
Für unsere Leistungen, die Fertigung einer beglaubigten Übersetzung, den Versand der Übersetzung innerhalb Deutschlands, die Legalisation beim Außenministerium in Bangkok und den Versand innerhalb Thailands berechnen wir lediglich 299 EUR.
Sollten Sie, was die Registrierung der Ehe und die Namensänderung in Thailand angeht, einen vor Ort lebenden Verwandten/Bekannten bevollmächtigen, so kann dieser die beim Bezirksamt ausgestellten Nachweise (s.o.) anschließend an unser Büro in Bangkok senden. Wir bieten den Rückversand der am Heimatort ausgestellten Nachweise per DHL-Express zu Ihnen an. Gesamtkosten dann 379 EUR
Hier finden Sie diese Informationen in thailändischer Sprache!
Siehe auch „Eintragung der in Deutschland geschlossenen Ehe in Thailand“.
Schritt für Schritt – ganz einfach mit thailaendisch.de!
- Eheurkunde in Deutschland beglaubigen lassen
Eheurkunde oder Beglaubigte Abschrift aus dem Heiratseintrag (Formule B) muss durch die zuständige deutschen Behörde beglaubigt werden
- Unterlagen an uns
Das beglaubigte Dokument, eine Kopie des thailändischen Passes und die Anschrift für den Versand per E-Mail an uns
- Beglaubigte Übersetzung erhalten
Die beglaubigte Übersetzung wird per Post zugestellt, inklusive Kopie des Personalausweises unseres Mitarbeiters vor Ort in Bangkok.
- Überbeglaubigung bei der thailändischen Auslandsvertretung
Vorlage der Unterlagen bei der zuständigen thailändischen Auslandsvertretung (Generalkonsulat Frankfurt, Generalkonsulat München oder Botschaft Berlin) zwecks Überbeglaubigung und Vollmachterteilung
- Vollmacht für Vertretung vor Ort (optional)
Falls keine eigene Reise nach Thailand erfolgt, zusätzlich eine Vollmacht auf einen vor Ort lebenden Verwandten/Bekannten ausstellen lassen
- Überbeglaubigung durch das Thailändische Außenministerium
Alle Unterlagen mit Kopie der ID-Card und Anschreiben an die Niederlassung in Bangkok senden
- Registrierung beim Bezirksamt (Amphoe/Khet) in Thailand
Vor Ort werden Familienstandseintrag (Khor.Ror.22) und Familiennamensänderungsurkunde (Chor.5) ausgestellt, dazu neuer Personalausweis und Melderegisterauszug (Thor.Ror.14/1).
- Neuen Reisepass beantragen
Mit den erhaltenen Nachweisen den neuen Pass entweder in Thailand oder bei einem Generalkonsulat/der Botschaft in Deutschland beantragen.
Ja. Wurde der Name geändert, kann erst nach Registrierung beim zuständigen Amphoe/Khet ein Pass mit neuem Ehenamen ausgestellt werden.
Khor.Ror.22 (Familienstandseintrag), Chor.5 (Namensänderungsurkunde) und Thor.Ror.14/1 (Melderegisterauszug)
Nein, Registrierung der Ehe und Namensänderung sind mittels Vollmacht möglich.
In Thailand bei einer Passstelle oder in Deutschland bei einem der beiden Generalkonsulate (Frankfurt/München) bzw. der Botschaft in Berlin
299 EUR für die Basisleistung, 379 EUR inklusive DHL-Express-Rückversand
