Sie haben in Deutschland geheiratet und Ihre Frau oder Ihr Mann benötigt einen neuen thailändischen Reisepass auf den Ehenamen? Dann muss die Ehe zuvor in Thailand registriert und der Familienname im Hausregister geändert werden. Dafür wird die deutsche Eheurkunde oder die beglaubigte Abschrift aus dem Heiratseintrag ins Thailändische übersetzt, beglaubigt und legalisiert. Wir übernehmen die Übersetzung – auf Wunsch auch die Legalisation beim thailändischen Außenministerium über unser Büro in Bangkok.
Eintragung der in Deutschland geschlossenen Ehe in Thailand
Sie haben in Deutschland geheiratet und nun muss, damit ein neuer Reisepass ausgestellt werden kann, die Heirat in Thailand registriert und die Namensänderung im Hausregister veranlasst werden?
Warum die Ehe in Thailand registriert werden muss
Eine in Deutschland geschlossene Ehe ist in Thailand gültig – sie erscheint aber nicht automatisch im thailändischen Melderegister. Solange die Registrierung fehlt, führt Ihre Frau oder Ihr Mann in Thailand weiterhin den Geburtsnamen. Ein neuer Reisepass auf den Ehenamen kann erst ausgestellt werden, wenn die Heirat beim örtlichen Bezirksamt (Amphoe/Khet) gemeldet und der Familienname im Hausregister geändert wurde.
Das betrifft nicht nur den Pass. Ohne Registrierung bleibt der Familienstand in Thailand unverändert, was sich auf Erbrecht, Grundbesitz, Rechtsgeschäfte und den Status gemeinsamer Kinder auswirken kann.
Bei der Registrierung werden ausgestellt: Familienstandseintrag (คร.22 / KhorRor.22), Familiennamensänderungsurkunde (ช.5 / Chor.5), ein neuer Personalausweis auf den Ehenamen und ein aktueller Melderegisterauszug (ท.ร.14/1 / ThorRor.14/1). Diese Nachweise legen Sie später bei der Passbeantragung vor.
Vier Pakete – wählen Sie, wie viel wir übernehmen
Das Verfahren besteht aus mehreren Stationen in zwei Ländern. Sie entscheiden, an welcher Stelle wir einsteigen.
| Leistung | Standard | + Rückversand | Rundum-sorglos | Nur Übersetzung |
|---|---|---|---|---|
| Beglaubigte Übersetzung ins Thailändische | ✔ | ✔ | ✔ | ✔ |
| Versand innerhalb Deutschlands | ✔ | ✔ | ✔ | ✔ |
| Legalisation beim thailändischen Außenministerium | ✔ | ✔ | ✔ | – |
| Versand innerhalb Thailands | ✔ | ✔ | ✔ | – |
| Weiterleitung an Ihre bevollmächtigte Person, Rückversand der Nachweise per DHL Express | – | ✔ | ✔ | – |
| Registrierung und Namensänderung beim Bezirksamt durch uns | – | – | ✔ | – |
| Preis | 299 € | 379 € | auf Anfrage | 45 € je Seite |
Die meisten Kunden wählen das Standardpaket zu 299 EUR, weil damit auch die Legalisation beim Außenministerium in Bangkok erledigt ist – der Schritt, der sich aus Deutschland heraus am schwersten organisieren lässt.
Ein Punkt, der oft missverstanden wird. Beim Standardpaket und bei der Variante mit Rückversand endet unsere Leistung mit den legalisierten Unterlagen. Den Gang zum Bezirksamt übernimmt weiterhin eine Person Ihres Vertrauens in Thailand – oder Sie selbst, wenn Sie ohnehin reisen.
Haben Sie niemanden vor Ort, ist das Rundum-sorglos-Paket die richtige Wahl: Dann übernehmen wir auch die Registrierung der Ehe und die Namensänderung am Heimatort. Die Kosten richten sich in diesem Fall nach Entfernung und Erreichbarkeit des Bezirksamts von unserem Büro in Bangkok aus – nennen Sie uns den Heimatort, dann erhalten Sie ein Festpreisangebot.
Der Weg im Überblick
2. Beglaubigte Übersetzung ins Thailändische ← hier endet „Nur Übersetzung“
3. Überbeglaubigung bei der thailändischen Auslandsvertretung
4. Legalisation beim Außenministerium in Bangkok ← hier endet das Standardpaket
5. Vorlage beim Bezirksamt des Heimatorts
6. Rückversand der Nachweise nach Deutschland ← hier endet „+ Rückversand“
7. Neuer Reisepass auf den Ehenamen
Beim Rundum-sorglos-Paket übernehmen wir zusätzlich Schritt 5 – die Vorlage beim Bezirksamt und die Namensänderung vor Ort.
Wenn Sie nur die Übersetzung benötigen
Rund jeder zehnte Kunde organisiert die weiteren Schritte selbst oder über Verwandte in Thailand. Dann genügt die beglaubigte Übersetzung: 45 EUR je Seite, Versand innerhalb Deutschlands.
1. Urkunde in Deutschland beglaubigen lassen
Die Eheurkunde oder die beglaubigte Abschrift aus dem Heiratseintrag muss zunächst bei der zuständigen deutschen Behörde beglaubigt werden – also bei der Stelle, die Unterschrift und Dienstsiegel des Standesbeamten bestätigt: Regierungspräsidium, Bezirksregierung, LABO oder eine vergleichbare Stelle. Welche Behörde für Ihr Bundesland zuständig ist, lesen Sie hier: Legalisation deutscher Dokumente für die Verwendung in Thailand
2. Unterlagen per E-Mail an uns
Senden Sie uns als PDF oder gut lesbaren Scan:
- die beglaubigte Urkunde
- eine Kopie des thailändischen Passes Ihrer Frau oder Ihres Mannes
- die thailändische Schreibweise der Namen aus offiziellen thailändischen Dokumenten oder früheren Übersetzungen
- die vollständige Lieferanschrift für den Versand
Warum die thailändische Schreibweise wichtig ist: Thailändische Namen lassen sich auf verschiedene Weise in lateinische Schrift übertragen. In der Übersetzung müssen die Namen exakt so erscheinen, wie sie in Hausregister und Personalausweis stehen – sonst kann das Bezirksamt nicht feststellen, dass es sich um dieselbe Person handelt. Schicken Sie uns deshalb bitte auch die thailändische Schreibweise, nicht nur die Passumschrift.
3. Beglaubigte Übersetzung erhalten
Sie erhalten die beglaubigte Übersetzung auf dem Postweg. Innerhalb Deutschlands liegt sie in der Regel innerhalb einer Woche bei Ihnen.
Standardpaket: wir übernehmen zusätzlich die Legalisation in Bangkok
Die Schritte 1 bis 3 sind identisch. Zusätzlich legen wir der Übersetzungssendung eine Kopie des Personalausweises unseres Mitarbeiters in Bangkok bei, der die Legalisation für Sie einholt.
4. Überbeglaubigung bei der thailändischen Auslandsvertretung
Legen Sie Urkunde und Übersetzung bei der für Ihren Wohnort zuständigen thailändischen Auslandsvertretung vor: Königlich Thailändische Botschaft Berlin, Generalkonsulat Frankfurt oder Generalkonsulat München.
Lassen Sie bei derselben Gelegenheit eine Vollmacht auf den Namen unseres Mitarbeiters ausstellen, damit dieser die Legalisation beim Außenministerium in Bangkok für Sie einholen kann.
Wenn Sie nicht selbst nach Thailand reisen: Lassen Sie bei der Auslandsvertretung eine zweite Vollmacht ausstellen – auf den Namen der Person in Thailand, die beim Bezirksamt Ihres Heimatorts die Registrierung der Ehe und die Namensänderung veranlassen soll.
Das Bezirksamt ist dabei nicht frei wählbar: Zuständig ist das Amphoe oder Khet am Heimatort, wo das Hausregister geführt wird. Beide Vollmachten am selben Termin ausstellen zu lassen erspart Ihnen einen zweiten Behördengang und mehrere Wochen.
5. Unterlagen an unser Büro in Bangkok
Senden Sie die überbeglaubigten Unterlagen zusammen mit einer Kopie des thailändischen Personalausweises und einem kurzen Anschreiben in deutscher oder thailändischer Sprache an unsere Niederlassung in Bangkok. Das Anschreiben sollte vollständige Anschrift und Telefonnummer für den Versand enthalten – oder das Datum, an dem Sie die Unterlagen abholen möchten. Anschrift unseres Büros in Bangkok
6. Legalisation beim thailändischen Außenministerium
Unser Mitarbeiter reicht die Unterlagen beim Außenministerium ein und holt sie nach Fertigstellung wieder ab.
Standardpaket (299 EUR): Wir senden die legalisierten Unterlagen an die von Ihnen gewünschte Adresse in Thailand oder halten sie im Büro Bangkok zur Abholung bereit.
Mit Rückversand (379 EUR): Wir senden die legalisierten Unterlagen samt Vollmacht direkt an Ihre bevollmächtigte Person am Heimatort. Diese legt sie beim Bezirksamt vor und schickt die dort ausgestellten Nachweise anschließend an unser Büro zurück – wir leiten sie per DHL Express nach Deutschland weiter.
7. Registrierung beim Bezirksamt
Mit den legalisierten Unterlagen wird beim Amphoe oder Khet des Heimatorts die Ehe registriert und der Familienname geändert – persönlich oder durch die bevollmächtigte Person. Ausgestellt werden Familienstandseintrag (คร.22), Familiennamensänderungsurkunde (ช.5), neuer Personalausweis und Melderegisterauszug (ท.ร.14/1).
8. Neuen Reisepass beantragen
Mit diesen Nachweisen kann der neue Pass auf den Ehenamen beantragt werden – wahlweise noch in Thailand bei einer der zahlreichen Passstellen oder zurück in Deutschland bei der Botschaft Berlin beziehungsweise den Generalkonsulaten Frankfurt und München.
Rundum-sorglos: wir gehen auch zum Bezirksamt
Haben Sie in Thailand niemanden, den Sie bevollmächtigen können, oder möchten Sie sich um nichts kümmern müssen, übernehmen wir auch den letzten Schritt: Wir fahren selbst zum Bezirksamt des Heimatorts und veranlassen dort die Registrierung der Ehe und die Namensänderung.
Die Kosten richten sich nach Entfernung und Erreichbarkeit des zuständigen Amphoe von unserem Büro in Bangkok aus – ein Bezirksamt im Großraum Bangkok ist günstiger als eines im Isaan oder im Süden. Nennen Sie uns den Heimatort, dann erhalten Sie ein Festpreisangebot.
Kosten im Überblick
- 45 EUR je Seite – beglaubigte Übersetzung ins Thailändische, Versand innerhalb Deutschlands
- 299 EUR – Übersetzung, Versand innerhalb Deutschlands, Legalisation beim Außenministerium in Bangkok, Versand innerhalb Thailands
- 379 EUR – zusätzlich Weiterleitung an Ihre bevollmächtigte Person und Rückversand der beim Bezirksamt ausgestellten Nachweise per DHL Express nach Deutschland
- auf Anfrage – Rundum-sorglos-Paket inklusive Registrierung und Namensänderung durch uns, abhängig von Entfernung und Erreichbarkeit des Bezirksamts
Nicht enthalten sind die Gebühren der deutschen Beglaubigungsbehörde, der thailändischen Auslandsvertretung und des Bezirksamts.
Auch für andere deutsche Urkunden
Dasselbe Verfahren gilt für alle deutschen Urkunden, die in Thailand verwendet werden sollen – etwa Geburtsurkunden oder Sterbeurkunden – Beglaubigung in Deutschland, Übersetzung ins Thailändische, Überbeglaubigung bei der Auslandsvertretung, Legalisation beim Außenministerium.
Häufige Fehler
- Die Urkunde vor der Beglaubigung übersetzen lassen. Die Übersetzung muss den Beglaubigungsvermerk der deutschen Behörde mit erfassen.
- Die thailändische Schreibweise der Namen nicht mitschicken. Weicht sie von der Übersetzung ab, erkennt das Bezirksamt die Person nicht wieder.
- Nur eine Vollmacht ausstellen lassen. Wer nicht selbst nach Thailand reist und niemanden vor Ort beauftragt, braucht zwei: eine für die Legalisation durch unseren Mitarbeiter, eine für die Person, die beim Bezirksamt vorspricht.
- Annehmen, mit der Legalisation sei alles erledigt. Die legalisierten Unterlagen müssen beim Bezirksamt des Heimatorts vorgelegt werden – von Ihnen selbst, einer bevollmächtigten Person oder von uns im Rundum-sorglos-Paket.
- Die falsche Behörde für die Vorbeglaubigung wählen. Zuständig ist die Stelle, die Unterschrift und Dienstsiegel des Standesbeamten beglaubigt – je nach Bundesland unterschiedlich.
- Die Registrierung aufschieben. Ohne sie bleibt der Familienstand in Thailand unverändert, mit Folgen für Erbrecht und Grundbesitz.
Weiterführende Informationen
- Legalisation deutscher Dokumente für die Verwendung in Thailand – welche Behörde in welchem Bundesland zuständig ist
- Eintragung der in Deutschland geschlossenen Ehe in Thailand – Kapitel aus unserem Merkblatt
- Dieselben Informationen in thailändischer Sprache
- Beglaubigte Übersetzungen Thai–Deutsch und Deutsch–Thai
Die Übersetzungen fertigen Sebastian Kiesow und Erik Schottstädt an, in Deutschland gerichtlich vereidigte Übersetzer für die thailändische Sprache. thailaendisch.de ist bei der Königlich Thailändischen Botschaft Berlin und dem Generalkonsulat Frankfurt als Übersetzungsbüro gelistet – seit 2001.
Stand: 08.09.2026 · Diese Darstellung ersetzt keine Rechtsberatung; verbindliche Auskunft erteilen die zuständigen Behörden.
Häufig gestellte Fragen in Sachen Registrierung der Heirat und Namensänderung in Thailand
Ja. Wurde der Name geändert, kann erst nach Registrierung beim zuständigen Amphoe/Khet ein Pass mit neuem Ehenamen ausgestellt werden.
Khor.Ror.22 (Familienstandseintrag), Chor.5 (Namensänderungsurkunde) und Thor.Ror.14/1 (Melderegisterauszug)
Nein, Registrierung der Ehe und Namensänderung sind mittels Vollmacht möglich.
In Thailand bei einer Passstelle oder in Deutschland bei einem der beiden Generalkonsulate (Frankfurt/München) bzw. der Botschaft in Berlin
299 EUR für die Basisleistung, 379 EUR inklusive DHL-Express-Rückversand
Ja. Wurde der Name geändert, kann ein Pass mit dem Ehenamen erst nach der Registrierung beim zuständigen Amphoe oder Khet ausgestellt werden. Die deutsche Eheschließung allein genügt nicht, weil sie im thailändischen Melderegister nicht automatisch erscheint.
Beides ist möglich: die Eheurkunde oder die beglaubigte Abschrift aus dem Heiratseintrag. Wichtig ist, dass das Dokument zuvor von der zuständigen deutschen Behörde beglaubigt wurde, die Unterschrift und Dienstsiegel des Standesbeamten bestätigt.
Das hängt vom Bundesland ab – zuständig ist die Stelle, die Unterschrift und Dienstsiegel des Standesbeamten beglaubigt, etwa Regierungspräsidium, Bezirksregierung oder LABO. Eine Übersicht finden Sie auf unserer Seite zur Legalisation deutscher Dokumente.
Per E-Mail als PDF oder JPG: die beglaubigte Urkunde, eine Kopie des thailändischen Passes, die thailändische Schreibweise Ihrer Namen und die Lieferanschrift. Mehr brauchen wir nicht.
Thailändische Namen lassen sich unterschiedlich in lateinische Schrift übertragen. In der Übersetzung müssen die Namen exakt so erscheinen wie in Hausregister und Personalausweis – sonst kann das Bezirksamt nicht feststellen, dass es sich um dieselbe Person handelt.
Nein. Registrierung der Ehe und Namensänderung sind mit Vollmacht möglich. Wer nicht selbst reist, lässt bei der thailändischen Auslandsvertretung zwei Vollmachten ausstellen: eine für unseren Mitarbeiter, der die Legalisation beim Außenministerium einholt, und eine für die Person in Thailand, die beim Bezirksamt die Registrierung veranlasst.
Je nach Wohnort die Königlich Thailändische Botschaft Berlin, das Generalkonsulat Frankfurt oder das Generalkonsulat München.
45 EUR je Seite, wenn Sie nur die beglaubigte Übersetzung benötigen. 299 EUR für Übersetzung, Versand innerhalb Deutschlands, Legalisation beim Außenministerium in Bangkok und Versand innerhalb Thailands. 379 EUR, wenn wir die Unterlagen zusätzlich an Ihre bevollmächtigte Person weiterleiten und die beim Bezirksamt ausgestellten Nachweise per DHL Express nach Deutschland zurücksenden. Übernehmen wir auch die Registrierung und Namensänderung beim Bezirksamt selbst, richtet sich der Preis nach Entfernung und Erreichbarkeit von Bangkok aus.
Beim Amphoe oder Khet am Heimatort, wo das Hausregister geführt wird. Ein anderes Bezirksamt kann die Registrierung nicht vornehmen.
Die Ehe bleibt in Deutschland gültig, erscheint in Thailand aber nicht im Melderegister. Der Familienstand bleibt dort unverändert, was sich auf Erbrecht, Grundbesitz, Rechtsgeschäfte und den Status gemeinsamer Kinder auswirken kann. Ein Pass auf den Ehenamen ist nicht möglich.
