Sie brauchen eine Übersetzung einer thailändischen Urkunde für eine deutsche Behörde – oder eine Übersetzung eines deutschen Dokuments für die Verwendung in Thailand? Wir fertigen Ihnen die erforderliche beglaubigte Übersetzung – seit 2001 in Deutschland und Thailand.
Eine beglaubigte Übersetzung darf in Deutschland nur ein bei einem Landgericht vereidigter Übersetzer anfertigen – je nach Bundesland auch beeidigter oder ermächtigter Übersetzer genannt. Er bestätigt Richtigkeit und Vollständigkeit mit Beglaubigungsvermerk, Stempel und Unterschrift; ein Rechtsanwalt oder Notar wird dafür nicht benötigt. Voraussetzung für die Vereidigung ist ein Qualifikationsnachweis, etwa ein Übersetzerdiplom oder eine staatlich anerkannte Übersetzerprüfung.
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Gerichtlich vereidigt
Landgerichte Heilbronn und Berlin
Botschaftsgelistet
Deutschland · Österreich · Schweiz, Bangkok
In Thailand geführt
Botschaft Berlin · Generalkonsulat Frankfurt
BDÜ-Mitglied
Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer
Berlin & Bangkok
Eigenes Büro neben der Deutschen Botschaft
Seit 2001
25 Jahre Thai ↔ Deutsch
Wofür brauchen Sie die Übersetzung?
Welche Urkunden Sie tatsächlich benötigen, ist von Fall zu Fall verschieden – maßgeblich ist die zuständige Behörde sowie Ihre persönliche Situation: Vorehen, Namensänderungen, gemeinsame Kinder. Erkundigen Sie sich zunächst dort und senden uns die Anforderungen. Ein Mitarbeiter unserer Niederlassung in Bangkok berät Ihre Partnerin anschließend persönlich zur Zusammenstellung der in ihrem Fall erforderlichen Dokumente.
Heirat und Familienstand
- Heirat in Deutschland – Anmeldung beim Standesamt, Heiratsvisum
- Heirat in Thailand – Unterlagen für das Ehefähigkeitszeugnis
- Heirat in Österreich
- Heirat in der Schweiz
- Registrierung der Ehe in Thailand – Eintrag im Familienstandsregister (คร.22)
- Anerkennung einer Scheidung aus Thailand
- Ehevertrag Thailand / Deutschland
Kinder und Familiennachzug
Legalisation und Überbeglaubigung
Zeugnisse, Führerschein, Firmengründung und weitere Anlässe finden Sie weiter unten unter Unsere Fachgebiete.
Weitere Leistungen rund um Ihre Dokumente
Nicht jeder Behördengang erfordert eine Übersetzung. Unser Büro in Bangkok unterstützt Sie auch bei Vorgängen, für die keine beglaubigte Übersetzung nötig ist:
- Beschaffung thailändischer Urkunden
- Einreichung von Visa-Anträgen bei VFS Global
- Besuchervisum für Deutschland
- Konsularbescheinigung von A bis Z
- Gelbes Hausbuch beantragen (ทร.13)
So geben Sie Übersetzungen in Auftrag
- Dokument übermitteln
als Scan oder gut lesbares Foto per E-Mail, LINE, Messenger, Telegram oder WhatsApp
- Verwendungszweck angeben
Standesamt, Ausländerbehörde, Gericht, Botschaft, Amphoe, ….
- Angebot erhalten
Festpreisangebot inklusive Versand innerhalb von 24 Stunden, Zahlung ist wahlweise in Euro oder Baht möglich, in Deutschland oder Thailand
- Beglaubigte Übersetzung erhalten
Versand wahlweise innerhalb Thailands oder Deutschlands
Unsere Fachgebiete
Arbeit & Zeugnisse
Schul-, Ausbildungs- und Hochschulzeugnisse, Transcripts, Gesellen-/Meisterbriefe, Arbeitsbescheinigungen, Bewerbungsunterlagen, Arbeitsverträge, Unterlagen für die Arbeitserlaubnis in Thailand.
Ist die Aufnahme eines Studiums an einer Universität in Thailand oder Deutschland geplant, so verlangt die deutsche bzw. thailändische Hochschule nicht nur eine beglaubigte Übersetzung des letzten Schul- bzw. Hochschulabschlusses, sondern auch die Anerkennung des Abschlusses durch die zuständige Zulassungsstelle.
Gern beraten wir Sie und zeigen Ihnen auf, welche Zeugnisse tatsächlich ins Deutsche bzw. Thailändische zu übersetzen sind.
Wirtschaft & Finanzen
Fertigung beglaubigter und somit bei Behörden in Deutschland und Thailand verwendbarer Übersetzungen von Bilanzen, Steuerbescheiden, Gesellschafterverzeichnissen, Gründungsurkunden, Patentschriften, Gehaltsbescheinigungen, Bankbelegen, Rechnungen, Handelsregisterauszügen, Unterhaltsbescheinigungen, Gutachten, Gewerbeanmeldungen, Mahnbescheiden, Vergleichen und Vollmachten – aus der deutschen in die thailändische und aus der thailändischen in die deutsche Sprache.
Sie haben in Thailand bzw. Deutschland eine Firma mit deutschen sowie thailändischen Teilhabern gegründet und möchten, dass sämtliche Vertragswerke übersetzt werden, also sowohl in deutscher als auch in thailändischer Sprache vorliegen?
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Recht & Verträge
Familienrecht als Schwerpunkt: Heirat, Scheidung, Sorgerecht, Vaterschaft, Adoption, Familienzusammenführung. Gerichtsurteile, Rechtskraftbescheinigungen, Klageschriften, Polizeianzeigen, Obduktionsberichte, Eheverträge, Kauf-/Pachtverträge, Unfallmeldungen, Zeugenlisten, Vorladungen, Haftbefehle und andere Dokumente bedürfen im Zuge ihrer Verwendung bei Ämtern, Versicherungen und Gerichten einer beglaubigten Übersetzung – und zwar je nachdem, ob die Unterlagen in Deutschland oder der Schweiz, in Thailand oder Österreich eingereicht werden sollen – aus der deutschen in die thailändische bzw. aus der thailändischen in die deutsche Sprache.
Auch wenn Sie nach einem kompetenten Partner für die sprachlich und inhaltlich korrekte Übersetzung Ihres Ehevertrages, Ihres Miet- oder Kaufvertrages in die deutsche oder thailändische Sprache suchen, sind Sie bei uns an der richtigen Adresse.
Beim Kauf, der Anmietung bzw. der Pacht eines Hauses, einer Eigentumswohnung oder eines Grundstückes in Thailand empfiehlt es sich, die entsprechenden Vertragswerke bzw. Vorverträge in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen, um den Vertragsinhalt prüfen und verstehen zu können.
Selbstverständlich übersetzen wir auch Liegenschaftsurkunden, Pachtverträge, Bauaufträge und Wertschätzungen aus der und in die thailändische Sprache.
Werbung & Korrespondenz
Besonders in der Werbung kommt es auf das kulturelle Verständnis für die Zielsprache an. Ganz gleich, ob es um die Übersetzung Ihrer Geschäftskarten, Firmenbroschüre, von Messematerial oder Handbüchern, Prospekten oder Ihrer kompletten Webseite geht.
Wir freuen uns, als Übersetzer dabei zu sein, Ihr Projekt zum Erfolg zu führen.
Welche Dokumente wir übersetzen
Die folgenden Listen geben einen Überblick über die Urkunden, die wir regelmäßig aus dem Thailändischen ins Deutsche und umgekehrt übersetzen. Ist Ihr Dokument nicht dabei, fragen Sie einfach nach – wir übersetzen amtliche und private Dokumente jeder Art.
Recht, Familie und Behörden
- Aufenthaltsbescheinigungen
- thailändische und deutsche Geburtsurkunden
- Heiratsurkunden
- Eheurkunden für die Vorlage in Thailand
- Heiratseintrag des thailändischen Meldeamtes
- Sterbeurkunden
- thailändische Hausregisterauszüge
- Meldebescheinigungen
- thailändische Melderegisterauszüge
- Wohnsitzbescheinigungen der thailändischen Immigration
- Scheidungseinträge
- thailändische Scheidungsurkunden
- Vornamensänderungsurkunden aus Thailand
- thailändische Familiennamensänderungsurkunden
- thailändische Unterhaltsbescheinigungen
- thailändische Führerscheine
- thailändische Strafregisterauszüge
- Führungszeugnisse
- Zentralregisterauszug aus Bangkok
- Urteile thailändischer Gerichte
- thailändische Rechtskraftbescheinigungen
- Beschlüsse der thailändischen Jugend- und Familiengerichte
- Anzeigen der thailändischen Polizei
- thailändische Adoptionsunterlagen
- DNA-Tests aus Thailand
- Obduktionsberichte der thailändischen Gerichtsmedizin
- thailändische Personalausweise
- Reisepässe aus Thailand, Deutschland, Österreich und der Schweiz
- Befragungsprotokolle der thailändischen Polizei
- Familienstandseinträge
- Vaterschaftseinträge
- Abstammungsurkunden
- Unterlagen des Adoptionszentrums in Thailand
- thailändische Adoptionseinträge
- Adoptionsauflösungseinträge
- thailändische Geburtsbescheinigungen
- Ledigkeitsbescheinigungen
- thailändische Familienstandsbescheinigungen
- Geburtsortsbescheinigung
- thailändische Identitätsbescheinigungen
- Sorgerechtsbescheinigungen
- thailändische Sorgerechtsprotokolle
- Bekanntmachungen
- Erörterungsberichte der thailändischen Jugend- und Familiengerichte
- thailändische Scheidungsurteile
Wirtschaft, Finanzen und Verträge
- Handelsregisterauszüge
- Gehaltsabrechnungen
- Kreditanträge
- thailändische Liegenschaftsurkunden
- thailändische Gründungsurkunden
- Patentanmeldungen
- thailändische Gutachten
- Grundstückskaufverträge aus Thailand
- Versicherungspolicen
- thailändische Versicherungsverträge
- Testamente in thailändischer und deutscher Sprache
- thailändische Bauverträge
- thailändische Steuerquittungen
- Dokumente von thailändischen Finanzämtern
- Kaufverträge
- thailändische Mietverträge
- Eheverträge nach deutschem und thailändischem Recht
- Bilanzen thailändischer Firmen
- thailändische Arbeitsverträge
- Einkommensbescheinigungen der Deutschen Botschaft
- thailändische Darlehensverträge
- Erbscheine für die Nachlassverwaltung in Thailand
- Fahrzeugbriefe aus Thailand und Deutschland
- thailändische Gesellschafterverzeichnisse
- Gewerbeanmeldungen
- thailändische Gewerberegistrierungen
- thailändische Kontohefte
- Pachtverträge aus Thailand
- Rentenbescheide
- thailändische Verdienstbescheinigungen
- Vollmachten
- Zielsetzungen thailändischer Gesellschaften
- Rechnungen
- Quittungen
Arbeit, Gesundheit und Zeugnisse
- Arbeitsbescheinigungen
- thailändische Gesundheitszeugnisse
- Zeugnisse aus Thailand
- thailändische Berufsschulzeugnisse
- thailändische Schulabschlüsse
- thailändische Hochschulzertifikate
- thailändische Schulbescheinigungen
- thailändische Impfausweise
- Atteste in thailändischer und deutscher Sprache
- ärztliche Bescheinigungen
- Impfbücher aus Thailand
- Massagebescheinigungen
- thailändische Reservistenurkunden
- Berufsausbildungsverträge
- thailändische Ehrenurkunden
- thailändische Kochzertifikate
- Schulberichte
- Bachelor-Abschlüsse aus Thailand
- thailändische Master-Abschlüsse
Ihr Dokument ist nicht dabei? Fragen Sie unverbindlich an – wir prüfen Ihren Fall und nennen Ihnen Preis und Bearbeitungszeit.
Wer übersetzt – und warum das rechtlich zählt
Die gesetzliche Grundlage
In Deutschland darf eine Übersetzung nur derjenige mit Rechtswirkung bestätigen, der von einem Landgericht dafür vereidigt wurde. Rechtsgrundlage ist § 189 des Gerichtsverfassungsgesetzes. Der vereidigte Übersetzer bescheinigt mit Vermerk, Stempel und Unterschrift, dass die Übersetzung richtig und vollständig ist – eine zusätzliche Beurkundung durch Notar oder Rechtsanwalt ist weder nötig noch vorgesehen. Diese Bestätigung gilt in allen Bundesländern, unabhängig davon, an welchem Gericht die Vereidigung erfolgt ist.
Für thailändische Urkunden hat das eine praktische Folge, auf die auch die Deutsche Botschaft Bangkok hinweist: Übersetzungen sollen von einem in Deutschland vereidigten Übersetzer stammen. Liegen bereits Übersetzungen eines nicht vereidigten thailändischen Büros vor, sind diese zusätzlich einem in Deutschland vereidigten Übersetzer zur Bestätigung vorzulegen. Der Grund liegt im thailändischen Recht selbst: Eine staatliche Vereidigung von Übersetzern kennt Thailand nicht, thailändische Büros können eine Übersetzung deshalb nicht im Namen des Staates bestätigen.
Sebastian Kiesow
Sebastian Kiesow erhielt bereits 1990 für hervorragende Kenntnisse der thailändischen Sprache das Lehrzulassungszeugnis des Thailändischen Bildungsministeriums. Nach der Prüfung vor dem Staatlichen Prüfungsamt für Dolmetscher und Übersetzer in Darmstadt wurde er vor den Landgerichten Heilbronn und Berlin als Verhandlungsdolmetscher und öffentlich bestellter Urkundenübersetzer vereidigt. Seit 2001 übersetzt er thailändische Urkunden für deutsche Behörden, überwiegend in Familien- und Personenstandssachen.
Erik Schottstädt
Erik Schottstädt studierte Südostasienwissenschaften an der Humboldt-Universität zu Berlin und an der Ramkhamhaeng-Universität in Bangkok. Er ist staatlich geprüfter Übersetzer für Thailändisch und wurde vor dem Landgericht Berlin als Verhandlungsdolmetscher vereidigt. Als Mitglied im Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer unterliegt er dessen Berufs- und Ehrenordnung, die unter anderem zur Verschwiegenheit verpflichtet. Schwerpunkt seiner Arbeit sind Urkunden für Standesämter und Oberlandesgerichte sowie das Gerichtsdolmetschen.
Khanapos Phayaksri
Khanapos Phayaksri ist Gründer und Geschäftsführer sowie Leiter unseres Büros in Bangkok. Dort verantwortet er den Erstkontakt mit thailändischen Auftraggebern, die Zusammenstellung und Prüfung der Unterlagen sowie die Einreichung zur Überbeglaubigung beim thailändischen Außenministerium und zur Legalisation bei der Deutschen Botschaft.
Warum die Einträge öffentlich nachprüfbar sind
Wer eine beglaubigte Übersetzung beauftragt, muss sich nicht auf Angaben des Anbieters verlassen. Bund und Länder führen ein gemeinsames Verzeichnis aller gerichtlich vereidigten Übersetzer und Dolmetscher; ein Eintrag dort lässt sich in wenigen Sekunden prüfen. Ebenso veröffentlichen die diplomatischen Vertretungen in Bangkok und die thailändischen Vertretungen in Deutschland ihre Übersetzerlisten. Wir verlinken diese Nachweise am Seitenanfang bewusst direkt, damit Sie sie ohne Umweg einsehen können – auch bei anderen Anbietern lohnt sich dieser Blick.
Alle unsere angestellten Übersetzer haben ein abgeschlossenes Studium, langjährige Erfahrung in ihrem Fachgebiet und beherrschen Deutsch und Thai fließend in Wort und Schrift. Unsere Übersetzungen werden bundesweit anerkannt, ebenso von den Botschaften Deutschlands, Österreichs und der Schweiz in Thailand, von der Königlich Thailändischen Botschaft und den thailändischen Konsulaten in Deutschland sowie vom Thailändischen Außenministerium in Bangkok.
Was kostet eine beglaubigte Übersetzung?
Standardurkunden übersetzen und beglaubigen wir zum Festpreis von 45 EUR bzw. 1.000 THB je Seite. Bei Fließtextdokumenten richten sich die Kosten nach Umfang und Aufwand – hier erhalten Sie vorab ein verbindliches Angebot. Zahlung ist wahlweise in Euro oder Baht möglich, in Deutschland oder in Thailand.
Festpreis: 45 € / 1.000 THB je Seite
Standardurkunden mit festem Formularaufbau
- Geburtsurkunde
- Geburtseintrag
- Familienstandsbescheinigung
- Heiratseintrag
- Eheurkunde
- Scheidungsurkunde
- Scheidungseintrag
- Sterbeurkunde
- Vaterschaftseintrag
- Adoptionseintrag
- Führerschein
- Reisepass
- Führungszeugnis
- Zentralregisterauszug
und weitere Urkunden vergleichbaren Umfangs
Nach Umfang und Aufwand
Fließtextdokumente ohne festes Formular – Angebot vorab
- Urteile
- Beschlüsse
- Verträge aller Art
- Testamente
- Vollmachten
- Zeugnisse
und weitere Dokumente größeren Umfangs
Senden Sie uns einen Scan Ihres Dokuments – Sie erhalten innerhalb von 24 Stunden ein Angebot mit dem Endpreis inklusive Versand.
Woran Sie einen rechtsgültigen Anbieter erkennen
Beim Preisvergleich lohnt ein zweiter Blick, denn eine Übersetzung nützt Ihnen nur, wenn die Behörde sie auch annimmt. Drei Punkte helfen bei der Einschätzung:
- Ist der Eintrag nachprüfbar? Nur Übersetzungen von in Deutschland gerichtlich vereidigten Übersetzern werden bundesweit anerkannt. Der Eintrag ist in der gemeinsamen Justizdatenbank der Länder für jeden einsehbar.
- Auffällig niedrige Preise. Angebote deutlich unter dem Marktniveau sind ein Warnsignal. Verbreitet sind maschinelle Übersetzungen mit nachträglichem Stempel, der nicht von einem vereidigten Übersetzer stammt, sowie Übersetzer aus dem Ausland ohne deutschen Eintrag – deren Übersetzungen werden von deutschen Behörden abgelehnt.
- Festpreis oder Lockangebot? Seriöse Anbieter nennen den Endpreis inklusive Versand vor Auftragserteilung – ohne spätere Nachberechnung nach Zeilen oder Zeichen.
Hintergrund
Was eine gute Urkundenübersetzung ausmacht und warum Thai besondere Anforderungen stellt.
Übersetzen oder Dolmetschen – der Unterschied
Übersetzer arbeiten mit geschriebenem Text, Dolmetscher mit gesprochener Sprache. Beides sind eigenständige Tätigkeiten mit unterschiedlichen Anforderungen: Der Übersetzer kann recherchieren und überarbeiten, der Dolmetscher überträgt in Echtzeit. Für Termine beim Standesamt, bei Gericht oder beim Notar benötigen Sie einen Dolmetscher, für Urkunden einen Urkundenübersetzer. Wir bieten beides an – mehr zu unserem Dolmetscher-Service.
Warum Übersetzungsprogramme nicht genügen
Das Übersetzen von Texten und das Dolmetschen von Gesprächen ist ein kreativer Prozess und weit mehr als die starre Übertragung von Wörtern. Keines der zahlreichen heute auf dem Markt erhältlichen Übersetzungsprogramme ist in der Lage, einen Text von auch nur geringem Anspruch in annehmbarer Qualität zu übersetzen. Denn neben der Beachtung grammatikalischer Regeln verlangen gute Übersetzungen vor allem eine Anpassung an die fremde Kultur und eine ausgeprägte Kenntnis derer Umgangsformen und Gebräuche. So mögen Wörterbücher oder Übersetzungsprogramme nützliche Hilfsmittel sein, doch genügen sie den professionellen Ansprüchen an die Arbeit eines Übersetzers nicht.
Die thailändische Sprache
Thai ist eine Tonalsprache mit fünf Tönen – dieselbe Lautfolge kann je nach Tonhöhe eine völlig andere Bedeutung tragen. Die Schrift kennt 44 Konsonanten- und 36 Vokalzeichen sowie vier Tonzeichen; Vokale können vor, über, unter oder hinter dem Konsonanten stehen. Zwischen einzelnen Wörtern werden keine Leerzeichen gesetzt, Satzzeichen im europäischen Sinne fehlen weitgehend. Hinzu kommt eine ausgeprägte Höflichkeitssprache mit eigenen Wörtern für den Umgang mit Amtsträgern und dem Königshaus.
Für Urkundenübersetzungen kommt erschwerend hinzu, dass thailändische Namen und Ortsangaben in lateinische Schrift übertragen werden müssen. Entgegen einer auch unter Fachleuten verbreiteten Auffassung existiert dafür sehr wohl eine verbindliche Norm: Das Königliche Institut (ราชบัณฑิตยสถาน) gibt ein Regelwerk zur Schreibweise der Provinzen und Bezirke sowie zur lautlichen Übertragung thailändischer Schriftzeichen heraus, an dem wir uns in unseren Übersetzungen orientieren.
Thailändische Urkunden und ihre Formularnummern
Im Behördenverkehr ist die Formularnummer oft wichtiger als der Name des Dokuments: Was in Deutschland „Hausregisterauszug“ heißt, verlangt Ihre Partnerin beim Amphoe als TR.14 – und der Heiratseintrag läuft dort unter KR.2. Unser Glossar ordnet die gängigen Urkunden einander zu, mit deutscher Bezeichnung, Umschrift, thailändischer Schreibweise und Formularkürzel.
FAQ – Beglaubigte Übersetzungen thailändischer Dokumente
Eine beglaubigte Übersetzung eines thailändischen Dokuments ist eine rechtsgültige Übersetzung aus der thailändischen in die deutsche Sprache, die von einem gerichtlich beeidigten Übersetzer für die thailändische Sprache angefertigt wird. Die Übersetzung wird mit Stempel und Unterschrift versehen und entspricht inhaltlich vollständig dem Original, sodass sie von deutschen Behörden anerkannt wird.
Ja. Thailändische Dokumente müssen für die Vorlage bei deutschen Behörden in der Regel als beglaubigte Übersetzung eingereicht werden. Dies gilt insbesondere für Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Ledigkeitsbescheinigungen, Hausregisterauszüge oder Scheidungsurteile, z. B. bei Standesamt, Ausländerbehörde oder Gericht.
Beglaubigte Übersetzungen thailändischer Urkunden werden bundesweit von allen deutschen Standesämtern, Gerichten und Behörden anerkannt, sofern sie von einem in Deutschland gerichtlich vereidigten Übersetzer erstellt wurden. Auch Botschaften und Auslandsvertretungen akzeptieren solche Übersetzungen für amtliche Verfahren.
Standarddokumente beginnen bei 45 EUR bzw. 1.000 THB je Seite. Fließtextdokumente wie Verträge oder Gerichtsurteile werden nach Umfang und Aufwand berechnet.
3-7 Tage für Standardurkunden. Express auf Anfrage
Für die Übersetzung genügt ein gut lesbarer Scan.
Sie erhalten das Original mit Stempel und Unterschrift per Post; eine PDF-Kopie senden wir auf Wunsch vorab. Behörden verlangen grundsätzlich das Original.
Die Beglaubigung bestätigt die Richtigkeit der Übersetzung durch den beeidigten Übersetzer. Die Legalisation bestätigt die Echtheit der Originalurkunde durch die Deutsche Botschaft bzw. das thailändische Außenministerium. Für thailändische Urkunden zur Verwendung in Deutschland sind meist beide Schritte nötig.
Ja. Unsere Übersetzer sind bei der Österreichischen und der Schweizerischen Botschaft in Bangkok gelistet.
Ja. Wir reichen Ihre Dokumente samt Übersetzung bei der Deutschen Botschaft Bangkok bzw. beim thailändischen Außenministerium ein und organisieren den Versand.
Weitere Fragen und Antworten zu beglaubigten Übersetzungen thailändischer Dokumente finden Sie in unserem ausführlichen FAQ-Bereich.
