Übersetzungsanfrage?
Beglaubigte Übersetzungen Thai-Deutsch & Deutsch-Thai: Unsere Fachgebiete
+++ Bundesweit anerkannt bei allen Standesämtern, Gerichten und anderen Behörden +++
Geht es um die Übersetzung thailändischer Dokumente in die deutsche Sprache (Thai-Deutsch) oder um Thai-Übersetzungen (Deutsch-Thai), sind Sie bei uns seit 2001 an der richtigen Adresse.
Als bei deutschen Gerichten vereidigte Übersetzer für die thailändische Sprache sind wir ermächtigt, beglaubigte Übersetzungen aus der und in die thailändische Sprache zu fertigen.
Bei uns erhalten Sie Thai-Übersetzungen, welche Sie sowohl in Deutschland, als auch in Thailand verwenden können.
Wir fertigen beglaubigte Übersetzungen aus der thailändischen in die deutsche und aus der deutschen in die thailändische Sprache (das Thai) für Behörden in Thailand und Deutschland.
Übersetzungen von amtlichen Dokumenten und anderen Urkunden zur Vorlage bei Behörden (bspw. auf dem Standesamt oder bei Gerichten, Botschaften und Ministerien) in Deutschland müssen beglaubigt werden, wobei die Beglaubigung der Übersetzung durch einen bei Gericht amtlich vereidigten, beeidigten oder ermächtigen Urkundenübersetzer erfolgen muss: die Beglaubigung einer Übersetzung darf nur von einem gerichtlich vereidigten (bzw. beeidigten) oder ermächtigten Übersetzer (öffentlich bestellten Urkundenübersetzer) durchgeführt werden.
Beglaubigte Übersetzungen werden durch gerichtlich vereidigte Übersetzer gefertigt; hierfür muss ein Übersetzer für die Beeidigung vor Gericht zuvor entsprechende Qualifikationen nachweisen, beispielsweise ein Übersetzerdiplom oder das Bestehen einer staatlich anerkannten Prüfung für Übersetzer.
Sebastian Kiesow erhielt bereits 1990 für „hervorragende Kenntnisse der thailändischen Sprache“ das Lehrzulassungszeugnis des Thailändischen Bildungsministeriums. Seither – und nach einer Prüfung vor dem Staatlichen Prüfungsamt für Dolmetscher und Übersetzer in Darmstadt – wurde er vor den Landgerichten Heilbronn und Berlin als Verhandlungsdolmetscher und öffentlich bestellter Urkundenübersetzer vereidigt.
Erik Schottstädt studierte Südostasienwissenschaften an der Humboldt-Universität in Berlin und an der Ramkhamhaeng-Universität in Bangkok und wurde als Verhandlungsdolmetscher für die thailändische Sprache vor dem Landgericht Berlin vereidigt.
Dies und eine über 20-jährige Berufserfahrung als allgemein vereidigte Dolmetscher und öffentlich bestellte Übersetzer in Deutschland und Thailand bilden die Grundlage für die Zufriedenheit unserer Kunden und das große Vertrauen in die Leistungen unserer Übersetzungsbüros.
Die Übersetzer des Deutsch-/Thailändischen Übersetzungsbüros (Lageplan; Kontakt) sind auf die Fachgebiete Recht und Bildung spezialisiert, mit dem Schwerpunkt Familienrecht (Heirat und Scheidung, Familienzusammenführung und Familiennachzug, Adoption, Vaterschaftsanerkennung, Geburtsanzeige etc.)
Alle unsere Übersetzer haben ein abgeschlossenes Studium und große Erfahrung in ihrem jeweiligen Fachgebiet und beherrschen die deutsche und die thailändische Sprache (das Thai) fließend in Wort und Schrift. Ein umfangreiches fachspezifisches Vokabular und große sprachliche Ausdrucksfähigkeit sowohl im Thai (der thailändischen) wie auch in der deutschen Sprache sind zusätzlicher Garant für die hohe Qualität unserer Übersetzungen – unsere Übersetzungen werden bundesweit, wie auch durch die Botschaften Deutschlands, Belgiens, der Schweiz und Österreichs in Thailand, dieThailändische Botschaft und die thailändischen Konsulate in Deutschland und das Thailändische Außenministerium in Bangkok anerkannt. Selbstredend ist die Qualität bei Urkundenübersetzungen von besonderer Wichtigkeit. Als staatlich geprüfte und öffentlich bestellte sowie allgemein beeidigte Übersetzer gehen wir bei unseren beglaubigten Übersetzungen über die Mindestanforderung der Behörden und Gerichte hinaus. Zudem haben alle unsere Übersetzer ein abgeschlossenes Studium und große Erfahrung in ihrem jeweiligen Fachgebiet und beherrschen die deutsche und die thailändische Sprache (das Thai) fließend in Wort wie in Schrift. Ein umfangreiches fachspezifisches Vokabular und große sprachliche Ausdrucksfähigkeit sowohl in der deutschen als auch in der thailändischen Sprache (dem Thai) sind zusätzlicher Garant für die hohe Qualität unserer Übersetzungen – unsere beglaubigten Übersetzungen werden bundesweit, wie auch durch die Botschaften der BRD, Österreichs, Belgiens und der Schweiz in Thailand, die thailändischen Vertretungen (Botschaft und Konsulate) in Deutschland und das Thailändische Außenministerium in Bangkok anerkannt.
Übersetzungen aller Urkunden und amtlichen Dokumente, die für offizielle (also behördliche) Zwecke übersetzt werden, wie Übersetzungen von Ledigkeitsbescheinigungen, Familienstandsbescheinigungen, Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Scheidungsurkunden, Sterbeurkunden, Namensänderungsurkunden und Gerichtsurteilen, wie auch Übersetzungen eines Hausregisterauszugs, eines Heiratseintrags oder Scheidungseintrags, eines Adoptionseintrags oder eines Vaterschaftseintrags, sowie Übersetzungen von amtlichen Bescheinigungen, Führerscheinen, Verträgen aller Art und von anderen Dokumenten, für die Behörden eine Übersetzung verlangen, müssen für gewöhnlich beglaubigt werden. Auch für Übersetzungen von Schulzeugnissen, Ausbildungszeugnissen und Zeugnissen anderer Art wird regelmäßig eine Beglaubigung gefordert.
Die Beglaubigung einer Urkundenübersetzung erfolgt durch unsere beeidigten Übersetzer selbst, welche die übersetzte Urkunde mit einem Beglaubigungsvermerk, einem Beglaubigungsstempel und ihrer Unterschrift versehen, so dass für die Beglaubigung von Übersetzungen kein Rechtsanwalt oder Notar benötigt wird. Anschließend versenden wir die Übersetzungen auf dem Postweg an Sie; oft ist es auch möglich, die beglaubigte Übersetzung gleich mitzunehmen. Auf Wunsch und wo möglich reichen wir Ihre Dokumente (z.B. für deren Legalisation) samt den daran gehefteten beglaubigten Übersetzungen zudem bei der Deutschen Botschaft in Bangkok ein und/oder organisieren den Versand.
Senden Sie uns Ihre Dokumente zur Übersetzung im Original oder in beglaubigter Kopie per Post, per E-Mail oder Fax, per LINE oder WhatsApp, kommen Sie einfach zu uns (Lageplan; Kontakt) oder übertragen Sie uns die Koordination und Abwicklung (die Zusammenstellung, Prüfung, etwaige Korrektur und Übersetzung der für die Heirat, Scheidung, Familienzusammenführung, Vaterschaftsanerkennung, Geburtsanzeige oder den Familiennachzug und andere Anlässe benötigten Unterlagen) in direktem Kontakt mit Ihrem/Ihrer Ansprechpartner/in in Thailand (s. den Abschnitt Leistungen unseres Übersetzungsbüros). Gerne können Sie, wenn gewünscht, eine Kopie der Übersetzung per Fax oder E-Mail erhalten. Beachtet werden sollte jedoch, dass bei den Behörden immer das Original der beglaubigten Übersetzung vorgelegt werden muss.
Beglaubigte Übersetzungen aus der und in die thailändische Sprache – in Thailand und Deutschland – seit 2001.
Arbeit & Zeugnisse
Ist die Aufnahme eines Studiums an einer Universität in Thailand oder Deutschland geplant, so verlangt die deutsche bzw. thailändische Hochschule nicht nur eine beglaubigte Übersetzung des letzten Schul- bzw. Hochschulabschlusses, sondern auch die Anerkennung des Abschlusses durch die zuständige Zulassungsstelle.
Gern beraten wir Sie und zeigen Ihnen auf, welche Zeugnisse tatsächlich ins Deutsche bzw. Thailändische zu übersetzen sind.
Sie haben vor, sich in Thailand um eine Stelle zu bewerben und haben Interesse an der Fertigung von Übersetzungen Ihrer Bewerbungsunterlagen, möchten also, dass z. B. Empfehlungsschreiben, Abschlusszeugnisse und Lebenslauf kompetent aus dem Deutschen ins Thailändische übersetzt werden?
Im Zuge Ihrer Bewerbung werden Sie Arbeitsbescheinigungen und Zeugnisse (Abitur, Gesellen- oder Meisterbrief, Hochschulzeugnis etc.) nebst Übersetzung vorzulegen haben. Gern machen wir Ihnen ein Angebot für die beglaubigte Übersetzung Ihrer Bewerbunsgunterlagen in die thailändische bzw. deutsche Sprache.
Ihre Firma hat Interesse an der Einstellung thailändischer Mitarbeiter und benötigt zum Zwecke der Kenntnisnahme und der Vorlage beim Arbeitsministerium in Bangkok, Thailand, kurzfristig Übersetzungen von Arbeitsverträgen in die thailändische Sprache bzw. Arbeitsamt und Ausländerbehörde verlangen, dass berufsbezogene Dokumente der zukünftigen thailändischen Angestellten aus der thailändischen in die deutsche Sprache übersetzt werden?
Sie bzw. Ihr/e thailändische/r Partner/in planen ein Aufbaustudium in Thailand oder Deutschland und die Universität verlangt eine beglaubigte Übersetzung des letzten Abschlusses in die deutsche bzw. thailändische Sprache?
Nach erfolgtem Kindesnachzug nach Deutschland besteht die deutsche Schule auf einer Übersetzung des letzten Zeugnisses der thailändischen Bildungseinrichtung?
Sie benötigen im Zuge der Beantragung einer Arbeitserlaubnis (work permit) in Thailand eine fachgerechte und sprachlich einwandfreie thailändische Übersetzung Ihres deutschen Hochschulabschlusses oder Gesellenbriefes?
Für einen Kostenvoranschlag können Sie uns zu übersetzende Dokumente bequem als pdf per eMailanhang an info@thailaendisch.de zukommen lassen oder Sie verwenden das Formular am Ende dieser Seite.
Wirtschaft & Finanzen
Fertigung beglaubigter und somit bei Behörden in Deutschland und Thailand verwendbarer Übersetzungen von Bilanzen, Steuerbescheiden, Gesellschafterverzeichnissen, Gründungsurkunden, Patentschriften, Gehaltsbescheinigungen, Bankbelegen, Rechnungen, Handelsregisterauszügen, Unterhaltsbescheinigungen, Gutachten, Gewerbeanmeldungen, Mahnbescheiden, Vergleichen und Vollmachten – aus der deutschen in die thailändische und aus der thailändischen in die deutsche Sprache.
Ihre Bank fordert Thai-Übersetzungen von bestimmten Unterlagen oder Ihre Versicherung verlangt die Vorlage von Nachweisen in thailändischer Sprache?
Ihr Finanzamt in Deutschland verlangt Nachweise über das Entrichten von Steuern in Thailand und die entsprechenden Unterlagen müssen nun aus der thailändischen in die deutsche Sprache übersetzt werden?
Sie haben vor, bei einer Bank in Thailand einen Kredit aufzunehmen und sollen im Zuge der Prüfung deutsche Dokumente in thailändischer Sprache vorlegen?
Sie haben in Thailand bzw. Deutschland eine Firma mit deutschen sowie thailändischen Teilhabern gegründet und möchten, dass sämtliche Vertragswerke übersetzt werden, also sowohl in deutscher als auch in thailändischer Sprache vorliegen?
Wir von thailaendisch.de fertigen Ihnen beglaubigte Übersetzungen aus der thailändischen in die deutsche und aus der deutschen in die thailändische Sprache.
Für einen Kostenvoranschlag können Sie uns zu übersetzende Dokumente bequem als pdf per eMailanhang an info@thailaendisch.de zukommen lassen oder Sie verwenden das Formular am Ende dieser Seite.
Recht & Verträge
Setzen Sie sich mit uns in Verbindung, wenn es um die Übersetzung von Dokumenten in Sachen Heirat (Eheschließung in Deutschland, Thailand, Österreich und der Schweiz), Sorgerecht, Vaterschaft, Scheidung, Adoption oder Familienzusammenführung geht! Gern wickeln wir für Sie auch die Legalisation thailändischer Dokumente bei der Deutschen Botschaft Bangkok bzw. die Beglaubigung beim Thailändischen Außenministerium ab.
Bei thailaendisch.de erhalten Sie beglaubigte und sprachlich einwandfreie Übersetzungen amtlicher Dokumente zur Vorlage und Verwendung bei Behörden.
Gerichtsurteile, Klageschriften, Rechtskraftbescheinigungen, Anträge, Bekanntmachungen aber auch Polizeianzeigen, Obduktionsberichte, Unfallmeldungen, Zeugenlisten, Vorladungen, Haftbefehle und andere Dokumente bedürfen im Zuge ihrer Verwendung bei Ämtern, Versicherungen und Gerichten einer beglaubigten Übersetzung – und zwar je nach dem, ob die Unterlagen in Deutschland oder der Schweiz, in Thailand oder Österreich eingereicht werden sollen – aus der deutschen in die thailändische bzw. aus der thailändischen in die deutsche Sprache.
Auch wenn Sie nach einem kompetenten Partner für die sprachlich und inhaltlich korrekte Übersetzung Ihres Ehevertrages, Ihres Miet- oder Kaufvertrages in die deutsche oder thailändische Sprache suchen, sind Sie bei uns an der richtigen Adresse.
Beim Kauf, der Anmietung bzw. der Pacht eines Hauses, einer Eigentumswohnung oder eines Grundstückes in Thailand empfiehlt es sich, die entsprechenden Vertragswerke bzw. Vorverträge in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen, um den Vertragsinhalt prüfen und verstehen zu können.
Selbstverständlich übersetzen wir auch Liegenschaftsurkunden, Pachtverträge, Bauaufträge und Wertschätzungen aus der und in die thailändische Sprache.
Sie haben von einem Provinzgericht in Thailand die Genehmigung zur Eintragung Ihrer Vaterschaft erhalten und möchten eine sprachlich korrekte Übersetzung des thailändischen Gerichtsbeschlusses in die deutsche Sprache?
Nach einem Todesfall in der Familie ist nun der Obduktionsbericht der thailändischen Gerichtsmedizin fachgerecht in die deutsche Sprache zu übertragen?
Sie haben beim Notar in Deutschland einen Ehevertrag aufsetzen lassen und Ihre künftige Ehefrau wünscht vor der Zeichnung des Vertrages eine beglaubigte Übersetzung des deutschen Vertragstextes in die thailändische Sprache?
Sie bzw. Ihr/e thailändische/r Partner/in beabsichtigen die deutsche Staatsbürgerschaft anzunehmen, möchten jedoch die thailändische Staatsangehörigkeit hierfür nicht ablegen und brauchen daher beglaubigte Übersetzungen von Landtiteln, sog. Liegenschaftsurkunden, also Nachweisen über Landbesitz in Thailand?
Sie bzw. Ihr/e thailändische/r Partner/in sind in Deutschland vorbestraft oder wurden in Thailand verurteilt und benötigen im Zuge der Beantragung eines Visums beglaubigte Übersetzungen von Gerichtsurteilen, Protokollen oder Ihrem Führungszeugnis?
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Werbung & Korrespondenz
Besonders in der Werbung kommt es auf das kulturelle Verständnis für die Zielsprache an. Ganz gleich, ob es um die Übersetzung Ihrer Geschäftskarten, Firmenbroschüre, von Messemataerial oder Handbüchern, Prospekten oder Ihrer kompletten Webseite geht.
Wir freuen uns, als Übersetzer dabei zu sein, Ihr Projekt zum Erfolg zu führen.
Das Übersetzen von Texten und das Dolmetschen von Gesprächen ist ein kreativer Prozess und weit mehr als die starre Übertragung von Wörtern. Keines der zahlreichen heute auf dem Markt erhältlichen Übersetzungsprogramme ist in der Lage, einen Text von auch nur geringem Anspruch in annehmbarer Qualität zu übersetzen. Denn neben der Beachtung von grammatikalischen Regeln, verlangen gute Übersetzungen vor allem eine Anpassung an die fremde Kultur und eine ausgeprägte Kenntnis derer Umgangsformen und Gebräuche. So mögen Wörterbücher oder Übersetzungsprogramme nützliche Hilfsmittel bei der Übersetzung von Texten sein, doch genügen sie den professionellen Ansprüchen an die Arbeit eines Übersetzers nicht.
Selbstverständlich übernehmen wir auch die Fertigung von Übersetzungen Ihrer privaten oder geschäftlichen Korrespondenz (Brief- und Emailverkehr sowie Telefonkonferenzen) in die thailändische bzw. deutsche Sprache.
Auf Anfrage stellen wir Kontakte zu Firmen in Thailand her, führen Telefonate und holen in Ihrem Namen Auskünfte ein.
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Was steckt in einer Übersetzung
Im Folgenden finden Sie einige Informationen zu Übersetzungen, Übersetzern, Dolmetschern und der thailändischen Sprache, wozu man Übersetzungen benötigt, wer übersetzt und was Übersetzen ist.
Zwischen Übersetzen und Dolmetschen muss unterschieden werden: Ein Übersetzer überträgt geschriebenen Text schriftlich aus einer Sprache (Quelltext; hier Deutsch oder Thailändisch) in eine andere Sprache (Zielsprache; hier Thailändisch [Thai] oder Deutsch); Dolmetscher übersetzen das gesprochene Wort, oft simultan, beispielsweise bei behördlichen Vorsprachen und geschäftlichen Gesprächen.
Das Deutsch-/Thailändische Übersetzungsbüro mit Hauptsitz gleich neben der Deutschen Botschaft in Thailand (Lageplan) bietet neben Übersetzungen aus der thailändischen in die deutsche und aus der deutschen in die thailändische Sprache (das Thai) auch Dolmetscherdienste in Deutsch und Thai an.
Wann kann man von einer Übersetzung sprechen? Ist schon eine automatische Umwandlung eines Textes von einer Sprache in eine andere eine Übersetzung?
Das Übersetzen von Texten und das Dolmetschen von Gesprächen ist ein kreativer Prozess und weit mehr als die starre Übertragung von Wörtern. Keines der zahlreichen heute auf dem Markt erhältlichen Übersetzungsprogramme ist in der Lage, einen Text von auch nur geringem Anspruch in annehmbarer Qualität zu übersetzen. Denn neben der Beachtung von grammatikalischen Regeln, verlangen gute Übersetzungen vor allem eine Anpassung an die fremde Kultur und eine ausgeprägte Kenntnis derer Umgangsformen und Gebräuche. So mögen Wörterbücher oder Übersetzungsprogramme nützliche Hilfsmittel bei der Übersetzung von Texten sein, doch genügen sie den professionellen Ansprüchen an die Arbeit eines Übersetzers nicht.
Im Zuge der Globalisierung gewinnen Übersetzungen und die Bereitstellung von Übersetzungs- und Dolmetscherdiensten immer mehr an Bedeutung. Unternehmen, die im Ausland tätig sind, benötigen Übersetzungen von Verträgen, Geschäftsbriefen, Bedienungsanleitungen, Internetseiten, Prospekten u.a.m. Auch durch den zunehmenden Reiseverkehr und kulturellen Austausch steigt die Zahl derer, dieÜbersetzungen von Dokumenten für Heiraten und andere familiäre Anlässe benötigen, wie Übersetzungen von Familienstandsbescheinigungen bzw. Ledigkeitsbescheinigungen, Scheidungsurkunden, Heiratsurkunden, Namensänderungsurkunden, Geburtsurkunden, Sterbeurkunden und Gerichtsurteilen, wie auch Übersetzungen eines Scheidungseintrags oder Heiratseintrags, eines Hausregisterauszugs, eines Vaterschaftseintrags oder eines Adoptionseintrags, sowie Übersetzungen von amtlichen Bescheinigungen, Verträgen aller Art, Führerscheinen und von anderen Dokumenten, für die Behörden eine Übersetzung verlangen. Auch die Übersetzung von Schulzeugnissen, Ausbildungszeugnissen und Zeugnissen anderer Art gehört heute zum Alltagsgeschäft.
Das Deutsch-/Thailändische Übersetzungsbüro (Lageplan; Kontakt) bietet Ihnen beglaubigte Übersetzungen aus der deutschen in die thailändische Sprache (das Thai) und aus der thailändischen in die deutsche Sprache von amtlichen Dokumenten und anderen Urkunden zur Vorlage auf Behörden an, gefertigt durch bei Gericht amtlich vereidigte (beeidigte) und ermächtigte Übersetzer (öffentlich bestellte Urkundenübersetzer). Unsere Übersetzer sind Muttersprachler der deutschen oder thailändischen Sprache – wir garantieren Übersetzungen, die inhaltlich, sprachlich und gestalterisch einwandfrei sind und amtlich anerkannt werden.
Die thailändische Sprache
Die thailändische Sprache (das Thai) gehört, wie z.B. auch das Laotische, das Vietnamesische und das Chinesische, zu den so genannten Tonalsprachen, was bedeutet, dass die (meist einsilbigen) Wörter durch Aussprache in unterschiedlichen Tonhöhen völlig unterschiedliche Bedeutungen bekommen. Insgesamt zählt man im Thai fünf verschiedene Töne.
Thai wird mit einem eigenen Alphabet von links nach rechts geschrieben. Es gibt 36 Zeichen für Vokale und Vokalverbindungen (Diphthonge/Triphthonge), die links, rechts, oberhalb oder unterhalb des dazugehörenden Konsonanten stehen können, 44 Zeichen für Konsonanten, und vier Tonzeichen. Das Thailändische kennt keine Worttrennung, und Lücken zwischen den einzelnen Wörtern bedeuten eine Stelle, an der in anderen Sprachen ein Komma stehen könnte, oder das Ende eines Satzes.
Bitte zögern Sie nicht, uns für Übersetzungsanfragen und weitere Informationen zu kontaktieren. Sie können dazu das Kontakt-Formular (unten) verwenden, uns anrufen (s. Kontakt) oder eine eMail an info@thailaendisch.de schreiben.