THAI – DEUTSCHE HEIRAT
DIE EHESCHLIESSUNG ZWISCHEN DEUTSCHEN UND THAILÄNDERN
Inhaltsverzeichnis
Vorbemerkung zur Heirat zwischen Deutschen und Thailändern
Wer sich für die Ehe mit einer/einem Thailänder/in entschieden hat, ist immer gut beraten, sich nicht allzu sehr auf die Ratschläge anderer zu verlassen – denn was bei deren Heirat noch richtig war, ist heute vielleicht schon ganz anders, und was heute für die Heirat des einen zutrifft, muss nicht zwangsläufig auch für die Heirat des anderen gelten.
Daraus folgt, dass der erste Schritt auf dem Weg zur Thai-Deutschen Heirat eine Kontaktaufnahme mit dem für Sie zuständigen (bzw. zuletzt zuständigen) Standesamt in Deutschland ist. Denn schließlich ist es diese Stelle, die die Eheschließung durchführt bzw. – sollten Sie es vorziehen in Thailand zu heiraten – das hierfür benötigte Ehefähigkeitszeugnis erteilt. Für die übrigen Schritte zur Thai-Deutschen Heirat gibt es nur allgemeine Richtlinien – hierzu im Folgenden einige Anmerkungen.
Wenngleich im Detail voneinander abweichend, gibt es glücklicherweise doch auch einige Parallelen zwischen den Anforderungen der in den Vorgang involvierten Behörden, so dass es den Prozess beschleunigen und Ihnen viel Ärger ersparen kann, sich mit einigen Grundvoraussetzungen vertraut gemacht zu haben.
Vom 22. Januar 2025 an sind gleichgeschlechtliche Eheschließungen auch in Thailand offiziell möglich.
Auf Grund unserer Österreich und die Schweiz betreffend nur recht lückenhaften Kenntnisse ist es uns jedoch leider nicht möglich, auf die Anforderungen der Behörden dieser beiden Länder einzugehen.
Ehefähigkeit – Vorbedingungen für die Heirat
Zunächst wird die Behörde prüfen wollen, ob beide Ehepartner zur Ehe fähig sind, was für Sie (nebst dem Nachweis Ihrer eigenen Ehefähigkeit) bedeutet, glaubhaft darzulegen, dass Ihr/e Partner/in geschäftsfähig, volljährig und nicht schon mit jemand anderem verheiratet ist. Zur Feststellung der Geschäftsfähigkeit genügt zumeist der Augenschein bzw. ein entsprechendes Kreuz auf der Vollmacht zur Anmeldung der Eheschließung. Volljährigkeit und Familienstand Ihrer/Ihres Verlobten freilich müssen Sie durch Beibringung adäquater Schriftstücke belegen.
Volljährigkeit – Einwilligung der Eltern zur Heirat
Die Volljährigkeit ist in Thailand mit Vollendung des zwanzigsten Lebensjahres erreicht. Sollte Ihr/e Partner/in jünger (aber wenigstens 17 Jahre alt) sein, bedarf es der schriftlichen Einwilligung der Eltern bzw. des Erziehungsberechtigten, und zwar sowohl zur Eheschließung selbst, als auch (bei in Deutschland geplanter Heirat) zur Auslandsreise. Diese Einverständniserklärung muss vor dem zuständigen thailändischen Bezirksamt (Amphoe/Khet) abgegeben werden und mit Dienstsiegel und Unterschrift des ausstellenden Beamten versehen sein. Auch sollten Sie in diesem Dokument namentlich genannt werden.
Geburtsnachweis – Lebensalter und Angaben zur Geburt
Das Lebensalter und Angaben zur Geburt Ihrer Partnerin/Ihres Partners können durch Vorlage der Geburtsurkunde nachgewiesen werden. Diese wird in Thailand nur einmal (nach der Geburt eben) ausgestellt, so dass bei Verlust oder Schadhaftigkeit eine Geburtsbzw. Geburtsortsbescheinigung beantragt werden muss. Hierin sollten neben dem Namen auch das GeburtsdatumIhrer/Ihres Verlobten sowie die Namen der Eltern (inklusive Familien- und Geburtsnamen) und selbstverständlich der Geburtsort genannt werden, was die ausstellende Behörde in Thailand jedoch – unter Berufung auf eine entsprechende Weisung des Thailändischen Innenministeriums, wonach eine Bescheinigung der bereits im Hausregisterauszug vermerkten Daten unzulässig ist – ggf. verweigert und nur den Geburtsort bescheinigt.
¹ Nützlich kann es sein zu wissen, dass die
Geburtsortsbescheinigung – nach Runderlass MT 0310.1/Wor 3686 des
thailändischen Innenministeriums vom 18. Dezember 1999 – nicht am Geburtsort beantragt werden muss, sondern auf dem Bezirksamt des
derzeitigen Wohnortes beantragt werden kann. Unabhängig davon, wo Ihre
Partnerin die Bescheinigung schließlich beantragt, sind für die
Erteilung jedoch zwei glaubwürdige Zeugen (bspw. Mutter und Vater oder
Ortsvorsteher) mitzubringen.
Familienstandsnachweis – Ledigkeits- bzw. Familienstandsbescheinigung
Als Beleg über den Familienstand Ihrer/Ihres Verlobten dient eine Ledigkeits- bzw. Familienstandsbescheinigung der Heimatbehörde (Amphoe). Hierin sollte auf etwaige Vorehen Bezug genommen werden, was bedeutet, dass (soweit zutreffend) zumindest die Registernummer und das Datum der Scheidung der (letzten) Vorehe – bzw. beim Tod des Ehepartners des Todes – genannt wird. Zu beachten ist weiterhin, dass das Dokument bei Abgabe in Deutschland maximal sechs Monate alt sein darf und deshalb – zumal, wenn noch eine Legalisation der thailändischen Dokumente ansteht – erst kurzfristig besorgt werden sollte.
Verstarb (eine/r) der/die vormalige/n Ehepartner/in Ihrer/Ihres Verlobten während der Ehe, ist die Sterbeurkunde (oder – soweit dort verfügbar – ein Sterberegisterauszug des thailändischen Zentralregisteramtes) beizubringen.
Sollte Ihr/e Partner geschieden sein, wird das Standesamt in Deutschland ein „Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk“ verlangen (wobei der Rechtskraftnachweis auch durch Vorlage der Scheidungsurkunde erbracht werden kann). Da Ehen in Thailand meist vor dem Standesamt (d.h. „einvernehmlich”) geschieden werden, wird dieses Urteil ersetzt durch den Scheidungseintrag der Vorehe (samt des in dessen Anhang befindlichen unterschriebenen Protokolls; auch „Auszug aus dem Scheidungsregister“ genannt) und die dazugehörige Scheidungsurkunde. Beachtet werden sollte, dass der gelegentlich als Ersatz für den Scheidungseintrag ausgefertigte Computerausdruck ohne Protokoll und Unterschrift nicht genügt.
Wurde eine vormalige Ehe Ihrer/Ihres Partnerin/Partners im Ausland (z.B. in Deutschland) geschieden, benötigt sie/er einen Nachweis über die Meldung der Eheschließung und der Scheidung der Ehe in Thailand („Familienstandseintrag”) und natürlich die entsprechenden deutschen Schriftstücke. Für die Meldung (die vor der Beantragung der Familienstandsbescheinigung und des Zentralregisterauszuges erfolgen muss) ist es ausreichend, die Eheurkunde oder eine Beglaubigte Abschrift aus dem Heiratseintrag (Formule B) (die einfache Heiratsurkunde ohne Eintrag des Ehenamens genügt nicht), sowie das rechtskräftige Scheidungsurteil übersetzen und die Übersetzung für die anschließende Vorlage auf dem zuständigen Bezirksamt durch die Deutsche Botschaft sowie das Thailändische Außenministerium beglaubigen zu lassen. Kontaktieren Sie uns für eine Paketlösung, die die Übersetzung und alle Behördengänge in Thailand umfasst!
Bei Vorehen ist zusätzlich regelmäßig auch die Heiratsurkunde beizubringen, welche in Thailand jedoch bei der Scheidung vom Standesbeamten eingezogen wird. Als Ersatz hierfür dient der jeweilige Heiratseintrag (mit unterschriebenem Protokoll – auch „Auszug aus dem Heiratsregister“ genannt; Computerausdruck genügt nicht). Bitte beachten Sie, dass alle Vorehen belegt sein müssen – auch, wenn eine der Vorehen (was in Thailand nicht selten vorkommt) zwischen denselben Ehepartnern geschlossen wurde.
Die Scheidungsurkunde wird sich i.d.R. im Besitz Ihrer Partnerin befinden; eine Neuausstellung ist nicht möglich, so dass dieses Dokument bei Verlust unbeibringbar bleibt – halten Sie Ihr Standesamt in diesem Fall an, sich dies von der Deutschen Botschaft in Bangkok bestätigen zu lassen. Den Scheidungs- sowie den Heiratseintrag muss sich Ihre Verlobte durch das Meldeamt in Thailand ausfertigen lassen, bei dem die Ehe/n geschlossen bzw. geschieden wurde/n. Hiermit können (ohne Vollmacht) auch Eltern und echte(!) Geschwister betraut werden. Alternativ können wir beim Zentralregisteramt in Bangkok gegen Gebühr beglaubigte Abschriften der entsprechenden Dokumente erteilen lassen.
Als weiteren Beleg über den Familienstand Ihrer/Ihres Verlobten wird im Regelfall eine Bescheinigung des Zentralregisteramtes (gelegentlich auch „Zentralstandesamt“ genannt) – der sog. Zentralregisterauszug (Antrag zum Familienregister) gefordert. Da diese Behörde (in der Theorie) alle Einträge in das thailändische Familienregister wie z.B. Heiraten und Scheidungen zentral erfasst sowie vor dem Hintergrund, dass Thailänder unabhängig von ihrem Wohnsitz (und ohne dies ihrer Heimatbehörde zu melden) auf jedem beliebigen Standesamt in Thailand eine Ehe eintragen lassen können, erhoffen sich die deutschen Behörden von diesem Dokument letzte Gewissheit über den Familienstand Ihrer Partnerin. Den Zentralregisterauszug kann Ihr/e Verlobte/r gegen Vorlage des Personalausweises (und ggf. Namensänderungsurkunde/n sowie Nachweisen zu Vorehen ohne großen Aufwand und in kürzester Zeit selbst einholen (Vorsicht vor betrügerischer Kundenanwerbung im Zentralregisteramt). Ist eine persönliche Vorsprache nicht möglich, kann der Zentralregisterauszug („Antrag zum Familienregister“ genannt) auch durch Mitarbeiter unserer Niederlassung in Bangkok beschafft werden. Auch dieses Dokument ist lediglich sechs Monate gültig und sollte daher kurzfristig beantragt werden.
Da es Thailändern außerdem möglich ist, untereinander auf einer thailändischen Vertretung im Ausland zu heiraten, verlangen Standesamt bzw. Oberlandesgericht mitunter auch die Beibringung einer Bescheinigung der Königlich-Thailändischen Botschaft in Berlin bzw. eines der Generalkonsulate in Frankfurt oder München, aus welcher hervorgeht, dass Ihre Partnerin dort keine Ehe hat eintragen lassen („Konsularische Unbedenklichkeitsbescheinigung”).
¹ Gemäß Schreiben MT 0309.3/6997 des thailändischen Innenministeriums vom 22. Mai 2003 in Verbindung mit Runderlass MT 0310.2/Wor 45 vom 07. Dezember 1994 ist es im Übrigen möglich, die Besorgung der Familienstandsbescheinigung Dritten zu übertragen. .
Aufenthaltsnachweis – Hausregisterauszug und Meldebestätigung
Weiter fordern die Behörden in Deutschland in den meisten Fällen einen Auszug aus dem Hausregister (Hausregisterauszug). Dieses Dokument (ein kleines blaues Heft, in welchem alle Bewohner des Hauses vermerkt sind) wird von allen Hausbewohnern benötigt und kann daher i.d.R. nicht mit nach Deutschland genommen werden, so dass eine (vom Bezirksamt, der Botschaft oder einem Konsulat beglaubigte) Kopie anzufertigen ist. Alternativ hierzu kann sich Ihre Verlobte beim Bezirksamt, bei welchem Sie laut Hausregister verzeichnet ist, bzw. beim Zentralregisteramt in Bangkok auch einen Auszug aus dem thailändischen Melderegister (Melde- bzw. Aufenthaltsbescheinigung, TR.14/1) besorgen.
Die sachrelevanten Angaben im Hausregisterauszug und dem Melderegisterauszug sind identisch. Dennoch fordern manche Behörden in Deutschland (offenbar in Unkenntnis dieses Umstandes) bei thailändisch-deutschen Heiraten beide Dokumente oder aber bestehen auf der Vorlage eines bestimmten von beiden.
Sonstige Nachweise für die Heirat zwischen Deutschen und Thailändern
Schließlich kann es sein, dass Ihr/e Partner/in – wie in Thailand weit verbreitet – ihren/seinen Vornamen ein oder mehrere Male hat ändern lassen. Hierüber stellt das zuständige Bezirksamt in Thailand eine Vornamensänderungsurkunde (und bei Verlust auch eine Zweitschrift hiervon) aus. Gegebenenfalls haben auch die Eltern neue Vornamen angenommen, was bei einer Diskrepanz der vorzulegenden Nachweise ebenfalls durch Vornamensänderungsurkunden belegt werden muss. Entsprechendes gilt für den Fall der Änderung des Familiennamens (häufig bei Familien chinesischer Abstammung). Jede Abweichung von Vor- oder Familiennamen innerhalb von Dokumenten muss, auch wenn diese die Eltern betreffen, durch einen entsprechenden Nachweis (Vor- bzw. Familiennamensänderungsurkunde) belegt werden.
Weicht die Schreibweise bestimmter Namen in den diversen Urkunden Ihrer/Ihres Verlobten voneinander ab, ohne dass eine Namensänderung vorgenommen wurde, oder differieren die Geburts- bzw. andere relevante Daten und ist eine Korrektur der Originaldokumente nicht zweckmäßig oder wird verweigert, so muss sich Ihr/e Verlobte/r auf dem zuständigen Bezirksamt in Thailand eine Bescheinigung besorgen, durch welche nachgewiesen wird, dass es sich bei den genannten Personen/Angaben um dieselbe Person (Identitätsbescheinigung) bzw. denselben Sachverhalt handelt. Standesamt und/oder Oberlandesgericht verlangen zwecks Gebührenfestsetzung i.d.R. auch einen Einkommensnachweis der thailändischen Partei.
Checkliste 1 – Welche Dokumente benötigen Sie für die Heirat?
Zusammengefasst benötigen Sie für die Heirat also i.d.R. nachfolgende Dokumente:
ggf. Einverständniserklärung der Eltern Ihrer thailändischen Verlobten (กรณีเป็นผู้เยาว์ ต้องมีหนังสือยินยอมจากบิดา-มารดา อนุญาตให้เดินทางไปต่างประเทศ เพื่อจดทะเบียนสมรสกับชาวต่างชาติได้ [ระบุชื่อ-ชื่อสกุลของฝ่ายชายด้วย]) | ||
Geburtsurkunde (สูติบัตร) oder Geburtsortsbescheinigung (หรือหนังสือรับรองการเกิดที่มีข้อมูลครบถ้วน กล่าวคือ ชื่อ-สกุล วันเดือนปีเกิด และสถานที่เกิดของผู้ร้อง พร้อมทั้งชื่อ-สกุลของบิดา-มารดา โดยควรระบุชื่อสกุลเดิมของมารดาด้วย) | ||
Ledigkeitsbescheinigung bzw. Familienstandsbescheinigung (หนังสือรับรองสถานภาพการสมรสซึ่งในกรณีที่เคยจดทะเบียนสมรสมาก่อนและหย่าแล้ว หรือสามีคนเดิมเสียชีวิตต้องระบุข้อมูลที่ครบถ้วนเกี่ยวกับการหย่าหรือการเสียชีวิตนั้น ๆ) | ||
ggf. Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners (มรณบัตร [กรณีสามีคนเดิมเสียชีวิตระหว่างสมรส]) | ||
ggf. Heiratseintrag (aller Vorehen, mit Protokoll) (ทะเบียนสมรสพร้อมบันทึก [ค.ร.2, ในกรณีหย่า]) bzw. Heiratsurkunde (หรือใบสำคัญการสมรส [ค.ร.3, ในกรณีสามีคนเดิมเสียชีวิต] ของการจดทะเบียนสมรสทุกครั้ง) | ||
ggf. Scheidungsurkunde (aller Vorehen) (ใบสำคัญการหย่า [ค.ร.7] ของการหย่าทุกครั้ง) | ||
u. ggf. Scheidungseintrag (aller Vorehen, mit Protokoll) (ทะเบียนการหย่าพร้อมบันทึก [ค.ร.6] ของการหย่าทุกครั้ง) | ||
bzw. ggf. Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk oder Scheidungsurkunde (กรณีฟ้องหย่า ต้องมีคำพิพากษาเรื่องหย่า พร้อมหนังสือรับรองว่าพิพากษาถึงที่สุดแล้วหรือใบสำคัญการหย่า) | ||
ggf. Familienstandseintrag (der im Ausland geschiedenen Ehe) (กรณีหย่าในต่างประเทศ แปลคำพิพากษาหย่าเป็นภาษาไทย ให้สถานทูตเยอรมัน และกงสุลไทยรับรอง แล้วนำไปจดทะเบียนฐานะแห่งครอบครัว [ค.ร.22] ที่อำเภอ/เขต) | ||
Bescheinigung des Zentralregisteramtes (คำร้องเกี่ยวกับทะเบียนครอบครัวจากสำนักทะเบียนกลาง) | ||
ggf. Bescheinigung der Thailändischen Botschaft in Berlin oder einer der Generalkonsulate in Frankfurt bzw. München (หนังสือรับรองสถานภาพการสมรสจากสถานทูตไทย ที่กรุงเบอร์ลิน หรือสถานกงสุลใหญ่ ณ นครแฟรงก์เฟิร์ต ประเทศเยอรมนี) | ||
Hausregisterauszug und/oder Auszug aus dem Melderegister (สำเนาทะเบียนบ้าน [ท.ร.14] และ/หรือ แบบรับรองรายการทะเบียนราษฎร [ท.ร.14/1 หรือ ท.ร.14/2]) | ||
ggf. Vornamens- und/oder Familiennamensänderungsurkunde (ใบสำคัญการเปลี่ยนชื่อ [แบบ ช.3] และ/หรือ ใบสำคัญการตั้งชื่อสกุลใหม่ [แบบ ช.2] หรือเปลี่ยนชื่อสกุล [แบบ ช.5]) | ||
ggf. Identitätsbescheinigung (หนังสือรับรองว่าเป็นบุคคลคนเดียวกัน หรือเป็นเอกสารเรื่องเดียวกัน) | ||
ggf. Gesundheitszeugnis (หนังสือรับรองแพทย์), polizeiliches Führungszeugnis (หนังสือรับรองความประพฤติ) oder Einkommensnachweis (หนังสือรับรองรายได้) | ||
ggf. Geburtsurkunde/n von minderjährigem/n Kind/ern (สูติบัตรของบุตร ในกรณีที่บุตรยังไม่บรรลุนิติภาวะและอยู่ในอำนาจการปกครองของมารดา) | ||
ggf. Heiratsurkunde der Eltern (ใบสำคัญการสมรสของบิดา-มารดา เพื่อเป็นหลักฐานแสดงชื่อสกุลเดิมของมารดา) |
Alle genannten Dokumente sind im Original (ต้นฉบับของเอกสาร) oder als (durch Bezirksamt, Botschaft, Konsulat) beglaubigte Abschrift (สำเนาที่ประทับตรารับรองสำเนาถูกต้องจากอำเภอหรือสถานทูต/สถานกงสุล) vorzulegen.
Fehler in den thailändischen Dokumenten
Fatalerweise scheinen die meisten Thailänder von der Unfehlbarkeit der Bürokratie überzeugt, so dass sie Bescheinigungen nach Ausstellung nicht noch einmal auf deren Richtigkeit prüfen. Halten Sie Ihre/n Partner/in daher bitte an, schon beim Entgegennehmen der jeweiligen Dokumente peinlichst darauf zu achten, dass alle Unterlagen fehlerfrei sind – Sie ersparen sich dadurch oft erheblichen Zeitverlust und Verdruss.
Typische Fehler sind Nichtübereinstimmung der Namen, der Geburtsdaten, der Registernummer und des Datums der Eheschließung (und/oder der Scheidung) zwischen den Angaben zu der entsprechenden Heirat im thailändischen Scheidungseintrag einerseits und dem dazugehörigen Heiratseintrag, der Familienstandsbescheinigung oder der Bescheinigung des Zentralregisteramtes andererseits. Nicht selten kommt es auch vor, dass (in Geburtsurkunden und Heiratseinträgen) die Namen der Eltern verkürzt, falsch oder von der Schreibweise in anderen Urkunden (z.B. Hausregisterauszug bzw. Meldebescheinigung) abweichend wiedergegeben werden. Wir helfen Ihnen (unverbindlich und – falls gewünscht – in direktem Kontakt mit Ihrem/IhrerAnsprechpartner/in in Thailand) bei der Zusammenstellung, Prüfung und Veranlassung etwaiger Korrekturen.
Legalisation der thailändischen Dokumente (Echtheitsbestätigung)
Die meisten Standesämter/Oberlandesgerichte in Deutschland fordern für Thai-Deutsche Heiraten eine Bestätigung der Echtheit der thailändischen Dokumente, welche durch die Deutsche Botschaft in Bangkok durchgeführt wird. Hierbei sind die thailändischen Dokumente – nebst zwei einfachen Kopien dieser – im Original einzureichen. Die Deutsche Botschaft lässt sich dann von der jeweils ausstellenden Behörde in Thailand die Echtheit der Unterlagen bestätigen und versieht die Dokumente schließlich mit einem Echtheitsvermerk.
Das herkömmliche Legalisationsverfahren, das so genannte Legalisationsersatzverfahren – bei welchem die Botschaft Kopien der Dokumente an die ausstellende Behörde sendet – dauert erfahrungsgemäß 6-8 Wochen. Seit Ende März 2008 kann die Botschaft Dokumente, von deren ausstellenden Beamten ihr eine Unterschriftsprobe vorliegt, auch eigenständig legalisieren, was nur 1-2 Tage beansprucht – welches Verfahren letztlich zur Anwendung kommt, kann jedoch erst bei Vorlage der Dokumente auf der Botschaft entschieden werden. Die Legalisationsgebühren betragen 30 Euro bis 45 Euro je Dokument. Alle Beträge sind zum Tageskurs in Baht zu entrichten. Auf Grund der hohen Kosten und des Zeitaufwandes empfiehlt es sich vorher abzuklären, ob Ihr Oberlandesgericht eine Echtheitsbestätigung (Legalisation) zwingend fordert. So verzichtet man in manchen Fällen hierauf; auch wird nicht in allen Fällen eine Bescheinigung der Echtheit aller Unterlagen verlangt.
Über unsere Niederlassung in Bangkok (unser Büro befindet sich im zweiten Gebäude neben der Deutschen Botschaft Bangkok) bieten wir neben der Fertigung beglaubigter Übersetzungen auch die Einreichung der thailändischen Dokumente zur Legalisation, das Entrichten der Legalisationsgebühren der Botschaft sowie die Abholung legalisierter Unterlagen und den Express-Versand an.
Gerne koordiniert unser Büro in Bangkok für Sie in direktem Kontakt mit Ihrem/Ihrer Ansprechpartner/in in Thailand die Zusammenstellung, Prüfung und Übersetzung der für die Heirat benötigen Unterlagen. Sprechen Sie mit uns! (Kontakt)
Heiratsvisum – Das Visum zum Zwecke der Eheschließung in Deutschland
Wurde die Eheschließung beim Standesamt in Deutschland angemeldet (haben dort also die legalisierten thailändischen Originaldokumente, beglaubigten Übersetzungen und die erforderlichen Formulare/Vollmachten sowie eine beglaubigte Kopie des Reisepasses vorgelegen), erhalten Sie – nach erfolgter Prüfung durch das Oberlandesgericht/Kammergericht – vom Standesamt einen Nachweis darüber, die sog. Bescheinigung über die Anmeldung der Eheschließung, aus welcher ein Termin für die Hochzeit und die Tatsache, dass die Voraussetzungen für die Eheschließung erfüllt sind, hervorgehen müssen. Erst jetzt kann bei VFS Global das für die Heirat in Deutschland erforderliche Visum zum Zwecke der Eheschließung beantragt werden. Hierbei muss Ihr/e Verlobte/r VFS Global neben der vorgenannten Bescheinigung im Original auch die legalisierten und übersetzten Dokumente in Kopie vorlegen. Dem Visumantrag ist außerdem eine Kopie des Reisepasses oder Personalausweises der Bezugsperson in Deutschland (des in Deutschland lebenden zukünftigen Ehepartners) beizufügen.
Bitte beachten Sie, dass VFS Global Visaanträge nur nach vorheriger Vereinbarung entgegennimmt. Termine sind über die Webseite von VFS Global zu vereinbaren.
Ist ein Daueraufenthalt in Deutschland geplant, wird zum Zeitpunkt der Beantragung eines Visums zum Zwecke der Eheschließung in Deutschland (Heiratsvisum) bzw. der Familienzusammenführung nach Heirat in Thailand (Ehegattennachzug) überdies ein Nachweis über Grundkenntnisse der deutschen Sprache gefordert. Dieser ist erbracht bei Vorlage eines sogenannten „Start Deutsch 1“ bzw. „A1“-Zeugnisses; ein Hochschulabschluss befreit laut Gesetzgeber hiervon, doch kommt diese Ausnahme erfahrungsgemäß nur bei Master-Abschlüssen zur Geltung. Gern beraten wir Sie und Ihre/n Partner/in natürlich auch per E-Mail, am Telefon oder persönlich.
Bevor das Visum schließlich erteilt werden kann (Bearbeitungsdauer 1-3 Monate), muss Ihr/e Verlobte/r auch einen Nachweis über eine Reisekrankenversicherung (90 Tage), ein Flugticket (einfache Strecke genügt) und meist auch eine Verpflichtungserklärung vorlegen.
Von einer Heirat in Dänemark wird abgeraten, da für die Registrierung bzw. Nachbeurkundung der Ehe in Deutschland dann im Nachhinein all die Unterlagen aus Thailand verlangt werden, die auch für eine Eheschließung in Deutschland hätten beigebracht werden müssen. Sollten Sie in Deutschland heiraten wollen und nachweislich kein Daueraufenthalt in Deutschland beabsichtigt sein, so kann Ihr/e Verlobte/r auch einen Antrag auf Erteilung eines Schengenvisums zum Zwecke der Eheschließung stellen, muss dann allerdings nach Ablauf des Visums wieder nach Thailand zurückkehren stellen.
Staatsangehörigkeitsnachweis – Beglaubigte Kopie des Reisepasses
Als Nachweis über die thailändische Staatsangehörigkeit benötigen Sie schließlich noch eine durch die Deutsche Botschaft Bangkok beglaubigte Kopie des Reisepasses Ihrer/Ihres Verlobten. Achten Sie darauf, dass der im Reisepass genannte Geburtsort mit den Angaben in der Geburtsurkunde bzw. Geburtsortsbescheinigung übereinstimmt. Sollten Sie in Thailand heiraten wollen und Ihre Verlobte über keinen Reisepass verfügen, kann dem deutschen Standesamt im Zuge der Beantragung des Ehefähigkeitszeugnisses auch eine (beglaubigte) Kopie des thailändischen Personalausweises [nebst Übersetzung] vorgelegt werden. Dies sollten Sie sich jedoch schriftlich bestätigen lassen.
Anerkennung der Scheidung von Vorehen in Thailand
Einvernehmlich (also außergerichtlich) erfolgte Scheidungen etwaiger Vorehen in Thailand bedürfen der Anerkennung durch die zuständige deutsche Justizbehörde (Oberlandesgericht bzw. Senatsverwaltung für Justiz). Für den „Antrag auf Anerkennung einer ausländischen Entscheidung in Ehesachen“ werden Details zu der/den Vorehe/n Ihrer Partnerin benötigt, die sich vor allem in dem (jeweiligen) dazugehörigen Scheidungseintrag finden lassen. Der Antrag ist von Ihrer Verlobten zu unterschreiben; zudem sind ihm Heirats- und Scheidungseintrag sowie die Scheidungsurkunde (nebst Übersetzung) und eine (ggf. beglaubigte) Kopie des Reisepasses Ihrer Verlobten beizufügen. Auch sollte Ihre Verlobte Ihnen eine Vollmacht zur Vertretung im Anerkennungsverfahren erteilen, wodurch Sie berechtigt sind, etwaige weitere Fragen der deutschen Behörden zu beantworten und den Anerkennungsbescheid in Empfang zu nehmen. Gerne sind wir Ihnen bei der Koordination behilflich. Antrag und Vollmacht können selbstverständlich durch Mitarbeiter unserer Niederlassung in Bangkok ausgefüllt werden.
Laut Senatsverwaltung für Justiz in Berlin ist infolge eines BGH-Urteils vom 28. November 2018 keine Anerkennung einer in Thailand einvernehmlich erfolgten Scheidung erforderlich, wenn beide Scheidungsparteien zum Zeitpunkt der Scheidung die thailändische Staatsbürgerschaft besessen haben.
Vollmacht zur Anmeldung der Eheschließung
Da Ihr/e Verlobte/r ohne Visum für die Heirat nicht einreisen kann und ohne Nachweis über die Anmeldung der geplanten Heirat kein Visum bekommt, verlangen die Standesämter weiter die Vorlage einer „Vollmacht zur Anmeldung der Eheschließung“. Selbstverständlich kann auch dieses Formular in unserem Büro in Bangkok – gemeinsam mit Ihrer/Ihrem Partner – ausgefüllt werden. Bei der Deutschen Botschaft Bangkok muss dann i.d.R. noch die Unterschrift Ihrer/Ihres Verlobten beglaubigt werden.
Doppelnamen werden in Thailand nicht anerkannt. Um später in Thailand Schwierigkeiten bei der Eintragung der in Deutschland geschlossenen Ehe zu vermeiden, ist es daher ratsam, keine Erklärung bezüglich der Namensführung in der Ehe abzugeben, so dass jeder Ehegatte den zur Zeit der Heirat geführten Namen behält, oder aber nur einen der Geburts- bzw. Familiennamen der Ehepartner als Ehenamen zu wählen.
Heirat in Thailand – Das Ehefähigkeitszeugnis
Sollten Sie die Ehe in Thailand schließen wollen, entfällt natürlich eine Anmeldung der Heirat bei einem deutschen Standesamt. Stattdessen müssen Sie sich um die Erteilung eines Ehefähigkeitszeugnisses bemühen, wofür Sie dieselben Unterlagen Ihrer/Ihres Verlobten benötigen wie auch für die Heirat in Deutschland. Den Antrag auf Erteilung des Ehefähigkeitszeugnisses, den Sie an das für Sie zuständige Standesamt in Deutschland richten müssen, erhalten Sie bei Ihrem Standesamt.
Gegen Vorlage des Ehefähigkeitszeugnisses (das eine Gültigkeit von sechs Monaten hat), Ihres Reisepasses und des Personalausweises oder Reisepasses Ihrer/Ihres Verlobten sowie eines Fragebogens (zu Einkommen, Referenzpersonen etc.) erhalten Sie nach einer Bearbeitungsdauer von 5-10 Arbeitstagen auf der Deutschen Botschaft Bangkok gegen Gebühr eine in Thailändisch und Deutsch verfasste Konsularbescheinigung. Senden Sie die vorgenannten Unterlagen vorab per E-Mail an die Deutsche Botschaft, so sparen Sie sich die Wartezeit in Bangkok, können die Konsularbescheinigung also nach Ihrer Ankunft in Bangkok einfach bei der Botschaft abholen. Voraussetzung ist die Buchung eines Termins über die Webseite der Deutschen Botschaft.
Vor der Eheschließung muss die Konsularbescheinigung der Deutschen Botschaft Bangkok noch beim Thailändischen Außenministerium überbeglaubigt werden. Dies bieten gegen Gebühr an. Beim Bezirksamt, bei welchem Sie die Ehe schließen, sollten Sie sich vorab erkundigen, ob weitere Dokumente – z.B. eine Übersetzung Ihres deutschen Passes – verlangt werden. Je nach Bezirksamt sind auch ein Dolmetscher und/oder Trauzeugen beizubringen. Für unsere Kunden halten wir ein Komplettangebot bereit, welches die Überbeglaubigung (Legalisation) der Konsularbescheinigung beim Thailändischen Außenministerium, die Buchung eines Termins auf einem Bangkoker Standesamt und das Dolmetschen während der Eheschließung sowie die Legalisation und Übersetzung von Heiratsurkunde und Heiratseintrag beinhaltet. Gern können Sie uns diesbezüglich kontaktieren.
Sollten seit der Scheidung der letzten Ehe oder dem Tod des Ehegatten Ihrer Verlobten weniger als 310 Tage vergangen sein, wird sie für die Heirat zusätzlich eine ärztliche Bescheinigung mit negativem Schwangerschaftsbefund vorlegen müssen; zu beachten ist außerdem, dass Ihr/e Verlobte/r vor der erneuten Heirat in Thailand ihren/seinen Geburtsnamen wieder annehmen (also den Eintrag im Hausregister ändern und den Personalausweis neu ausstellen lassen) muss.
Bei der Wahl des Landes, in welchem Sie Ihre Ehe schließen, sollten Sie mithin – vor anderen Überlegungen – der Beantwortung von Fragen zu den Rechtsfolgen und eherechtlichen Unterschieden zwischen Heiraten in Thailand und Deutschland den Vorrang geben. Zudem bleibt bei einer großen Differenz zwischen Ihrer wirtschaftlichen Stellung und der Ihrer/Ihres thailändischen Verlobten zu erwägen, einen Ehevertrag zu schließen, um sich bei einem Scheitern der Ehe vor allzu großem Schaden zu bewahren. Für Antworten auf diese und andere Rechtsfragen konsultieren Sie bitte einen Anwalt.
Checkliste 2 – Was Sie für die Thai-Deutsche Heirat noch beachten müssen
Zusätzlich zur Klärung der Frage, welche der in Checkliste 1 genannten Dokumente Ihrer Verlobten Sie für die Heirat benötigen, sollten Sie also noch nachfolgende Punkte durchgehen:
ggf. Legalisation d. thailändischen Dokumente (ให้สถานทูตเยอรมันรับรองว่าเอกสารภาษาไทยไม่ได้ปลอมแปลง) | ||
Anerkennung der Scheidung der Vorehe/n (กรอกแบบฟอร์มเพื่อให้ศาลในประเทศเยอรมนีรับรองความถูกต้องของการหย่ากับสามีคนเดิม ที่ประเทศไทย) | ||
Kopie des thailändischen Reisepasses oder Personalausweises (ถ่ายสำเนาหนังสือเดินทางหรือบัตรประจำตัวประชาชน [ในกรณีไม่มีหนังสือเดินทาง] แล้วให้สถานทูตเยอรมันรับรองว่าสำเนาถูกต้อง) | ||
bei in Deutschland geplanter Heirat: Beantragung eines Visums zur Eheschließung (ขอวีซ่าเพื่อไปจดทะเบียนสมรสที่ประเทศเยอรมนี [กรณีประสงค์ที่จะจดทะเบียนในประเทศเยอรมนี]) | ||
ggf. „A1-Zeugnis“ (auch „Start Deutsch 1-Zeugnis“) bzw. Nachweis über einen Hochschulabschluss oder eine vergleichbare Qualifikation (sowie Erfüllung etwaiger weiterer Bedingungen – für Näheres s. den Punkt Häufig gestellte Fragen) (ประกาศนียบัตรภาษาเยอรมันขั้นพื้นฐาน เอ1 หรือหลักฐานแสดงการจบการศึกษาระดับมหาวิทยาลัยหรือเทียบเท่า โดยในกรณีหลังทางสถานทูตอาจกำหนดเงื่อนไขเพิ่มเติม) | ||
Beitrittserklärung – Vollmacht zur Anmeldung der Eheschließung (กรอกแบบฟอร์มมอบอำนาจให้ฝ่ายชายยื่นขอจดทะเบียนสมรสที่ประเทศเยอรมนี) | ||
Kopie des Reisepasses oder Personalausweises der Bezugsperson in Deutschland (สำเนาหนังสือเดินทางหรือบัตรประจำตัวประชาชนของฝ่ายชาย) | ||
Reisekrankenversicherung [bei Abholung des Visums] (ประกันสุขภาพการเดินทาง) | ||
bei in Thailand geplanter Heirat: Beantragung eines Ehefähigkeitszeugnisses (ฝ่ายชายขอหนังสือรับรองคุณสมบัติครบถ้วน ซึ่งแสดงว่าสามารถจดทะเบียนสมรสได้ [กรณีประสงค์ที่จะจดทะเบียนในประเทศไทย]) | ||
ggf. negativer Schwangerschaftsbefund (ขอใบรับรองแพทย์ซึ่งแสดงว่าปัจจุบันไม่ได้ตั้งครรภ์อยู่ [กรณีหย่ากับสามีคนเดิมหรือสามีคนเดิมเสียชีวิตยังไม่ครบ 310 วัน]) |
Noch einmal: Welche Urkunden Sie für die Heirat mit einer Thailänderin schließlich genau beibringen müssen, ob eine Legalisation der thailändischen Dokumente verlangt wird und welche zusätzlichen Anträge/Formulare ggf. auszufüllen sind, kann Ihnen abschließend nur Ihr Standesamt beantworten. Gerne sind wir Ihnen bei der Koordinierung behilflich – sprechen Sie mit uns! (Kontakt)
Familiennachzugsvisum (Ehegattennachzug) – Die Einreise nach Deutschland
Ist im Anschluss an eine Heirat in Thailand ein Nachzug nach Deutschland geplant, stellt Ihr/e Ehefrau/Ehemann unter Vorlage der legalisierten und übersetzten Unterlagen (Heiratsurkunde und Heiratseintrag) und des Reisepasses bei VFS Global (nach Terminvereinbarung über die Webseite von VFS Global) einen Antrag auf Erteilung eines Visums zum Zwecke des Ehegattennachzuges. Dieser Antrag bedarf der Zustimmung des Ausländeramtes in Deutschland, so dass mit einer Bearbeitungsdauer von bis zu drei Monaten gerechnet werden muss. Dem Visumantrag ist auch eine Kopie des Reisepasses oder Personalausweises der Bezugsperson in Deutschland (hier also des Ehepartners) beizufügen.
Ist ein Daueraufenthalt in Deutschland beabsichtigt, so muss Ihr/e Ehefrau/Ehemann laut Gesetzgeber einen Hochschulabschluss (Master-Abschluss) oder Grundkenntnisse der deutschen Sprache nachweisen, wobei letzteres durch Vorlage eines „Start Deutsch 1“- bzw. „A1“-Zeugnisses geschieht.
Bei Kurzaufenthalten von bis zu 90 Tagen unter Verwendung von Schengenvisa (Besuchervisa) müssen keine Deutschkenntnisse nachgewiesen werden. Hier genügt die Heiratsurkunde als Nachweis. Es muss allerdings glaubhaft dargelegt werden, dass es sich mitnichten um einen Daueraufenthalt handelt.
Für die Registrierung der in Thailand geschlossenen Ehe beim Standesamt in Deutschland benötigen Sie Heiratsurkunde und Heiratseintrag. Beide Dokumente müssen durch die Deutsche Botschaft Bangkok legalisiert und natürlich in jedem Fall übersetzt werden. Gern kümmern wir uns darum!
Eintragung der in Deutschland geschlossenen Ehe und Namensänderung in Thailand
Haben Sie Ihre Ehe in Deutschland eintragen lassen, so muss dies im Anschluss daran noch der Heimatbehörde (Amphoe/Khet) Ihrer/Ihres Frau/Mannes gemeldet werden. Als Nachweis hierfür genügt es, eine Ausfertigung Ihrer Beglaubigten Abschrift aus dem Heiratseintrag (Formule B) oder die Eheurkunde (die einfache Heiratsurkunde genügt nicht) in die thailändische Sprache übersetzen und anschließend durch die Deutsche Botschaft und das Thailändische Außenministerium in Bangkok beglaubigen zu lassen. Gegen Vorlage des übersetzten und überbeglaubigten Dokuments kann Ihr/e Frau/Mann, die in Deutschland erfolgte Heirat registrieren, die Änderung ihres/seines Familiennamens beim für sie/ihn zuständigen Bezirksamt (Amphoe) in das Hausregister eintragen lassen und einen neuen Personalausweis (ID-Card) beantragen, gegen Vorlage dessen die thailändische Passbehörde einen neuen Reisepass ausstellt. Ein neuer Pass kann problemlos auch bei einer thailändischen Auslandsvertretung in Deutschland beantragt werden. Wir bieten eine Paketlösung an („Fall 1“), welche Übersetzung, Überbeglaubigung und Versand beinhaltet. Erfolgt die Registrierung durch die/den Ehefrau/Ehemann allein, so fordern einige Bezirksämter die Vorlage einer Kopie des Passes des deutschen Ehepartners und/oder eine Erklärung über das Einverständnis in die Namensführung. Ihre/Ihr Frau/Mann sollte sich daher vorab beim zuständigen Meldeamt informieren.
Möchte Ihr/e Frau/Mann eine Person in Thailand mit der Registrierung der Heirat/Namensänderung betrauen, so ist hierfür zunächst die Überbeglaubigung des Heiratsnachweises durch das Regierungspräsidium erforderlich. Anschließend muss das Dokument übersetzt und sodann für die Erteilung einer Vollmacht auf der Thailändischen Botschaft in Berlin oder einem der beiden Generalkonsulate in Frankfurt oder München vorgelegt werden. Eine Beglaubigung durch die Deutsche Botschaft entfällt, doch muss das Dokument auch in diesem Fall noch durch das Thailändische Außenministerium in Bangkok beglaubigt werden, bevor auf dem zuständigen Bezirksamt in Thailand die Eintragung der in Deutschland geschlossenen Ehe erfolgen kann. Gegen Vorlage der hierüber in Thailand erteilten Nachweise (Familienstandseintrag KhorRor.22, Melderegisterauszug ThorRor.14/1 und Familiennamensänderungsurkunde Chor.5) erteilen die Thailändische Botschaft in Berlin bzw. die Generalkonsulate in Frankfurt und München einen neuen Reisepass – Fragen Sie nach unserem Paketangebot („Fall 2“). Der Einsatz am Heimatort kann jedoch auch durch uns erfolgen („Fall 3“), ist jedoch kostenintensiv. Wichtig ist es, schon bei der Anmeldung zur Eheschließung in Deutschland zu beachten, dass Doppelnamen in Thailand nicht anerkannt werden.
Zusammenstellung und Übersetzung der thailändischen Urkunden
Alle für die Heirat benötigten in thailändischer Sprache verfassten Dokumente müssen in die deutsche Sprache übersetzt werden. Genügen dem Ausländeramt für die Bearbeitung des Visumantrages oft auch einfache Übersetzungen, verlangen die deutschen Standesämter und die diesen übergeordneten Oberlandesgerichte für die Heirat bzw. die Erteilung des Ehefähigkeitszeugnisses die Vorlage von Übersetzungen, die durch einen vor einem deutschen Gericht vereidigten und ermächtigten bzw. öffentlich bestellten Urkundenübersetzer gefertigt wurden.
Wir, Sebastian Kiesow und Erik Schottstädt, haben die bundesweite Zulassung, können also für alle deutschen Behörden beglaubigte Übersetzungen fertigen.
Unrichtig ist im Übrigen, dass nur Übersetzungen „von einem vereidigten Übersetzer in Deutschland“ anerkannt werden, richtig, dass die Übersetzungen i.d.R. „von einem in Deutschland vereidigten Übersetzer“ zu fertigen sind – durch uns gefertigte beglaubigte Übersetzungen werden bundesweit, wie auch durch die Botschaften der BRD, Österreichs und der Schweiz in Thailand, die thailändischen Vertretungen in Deutschland und das Thailändische Außenministerium in Bangkok anerkannt.
Unser Übersetzungsbüro in der 12. Etage des Bangkok Insurance-Gebäudes – zwei Häuser neben der Deutschen Botschaft Bangkok koordiniert für Sie vor Ort und in direktem Kontakt mit Ihrem/Ihrer Ansprechpartner/in in Thailand die Zusammenstellung, Prüfung, etwaige Korrektur, Legalisation und Übersetzung der für die Heirat und andere Anlässe benötigten Unterlagen, ist von Montag bis Freitag von 08:00 bis 15:00 Uhr geöffnet und zu erreichen unter +66 2 677 3891 und +66 81 830 5177.
Vor den zahllosen Schleppern und Motorradtaxen vor und in der Nähe der Deutschen Botschaft sowie auf dem Weg in unser Büro wird eindringlich gewarnt.
Schlussbemerkung zur Heirat zwischen Deutschen und Thailändern
Obige Ausführungen erfolgen ohne Anspruch auf Vollständigkeit und ohne Gewähr. Haben Sie selbst Erfahrungen gemacht oder Wissen gesammelt, welches dem Gesagten widerspricht oder dieses ergänzt? Wir freuen uns über Ihre Zuschrift! Sie erreichen uns jederzeit unter info@thailaendisch.de
Sebastian Kiesow und Erik Schottstädt
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Wortliste Deutsch / Thailändisch
Im Folgenden finden Sie die wichtigsten im Zusammenhang mit Eheschließungen gebrauchten Begriffe – auf Deutsch, in Umschrift sowie in thailändischer Sprache.
Bezüglich der Übertragung (Transkribierung) thailändischer Laute in die lateinische Schrift sei für interessierte Leser angemerkt, dass – entgegen der auch unter Übersetzern für die thailändische Sprache weit verbreiteten Auffassung, es gebe hierfür keine offizielle Norm – das Königliche Institut (Royal Institute – ราชบัณฑิตยสถาน) unter der ISBN 974-8123-63-4 ein verbindliches Regelwerk zur „Schreibweise der Provinzen und Bezirke und lautlichen Übertragung thailändischer Schriftzeichen in die lateinische Schrift“ (เรื่อง การเขียนชื่อจังหวัด เขต อำเภอ และกิ่งอำเภอ และเรื่อง หลักเกณฑ์การถอดอักษรไทยเป็นอักษรโรมันแบบถ่ายเสียง) herausgibt (s. Anlagen zum Merkblatt).
Wenngleich wir uns – auch wenn gelegentlich nur widerwillig – in unseren Übersetzungen an die Vorgaben des o.g. Instituts halten, haben wir für die Übertragung der nachfolgenden Begriffe eine den Sprachgewohnheiten eines deutschen Sprechers angepasste Transkription gewählt. „ð“ steht hierbei für ein hartes „d“, „þ“ für ein hartes „b“, und „ô“, „ÿ“ und „ø“ für ein offenes „o“, „ü“ bzw. „ö“. Vokale (a, e, i, o, u, ô) Umlaute (ä, ø, ÿ) und Diphthonge (ai, au etc.) sollten für sich stehend kurz gesprochen werden, gefolgt von einem „:“ dagegen lang. Ein ‚ kennzeichnet die Silben mit der stärksten Betonung – gleichzeitig wurde jedoch auf eine Kennzeichnung der für das Thailändische typischen Töne der Einfachheit halber verzichtet. Auch wurden, um das Verständnis zu erleichtern, umgangssprachliche Ausdrücke behördlichen Termini vorgezogen. ( / = bzw.)
(Zum Ausdrucken können Sie diese Liste hier herunterladen.)
Deutsch | Transkription | Thai | ||
Antrag / Antrag stellen | – | kamm-‚rô:ng / ‚yÿ:n kamm-‚rô:ng | – | คำร้อง / ยื่นคำร้อง |
Antrag zum Familienregister (Bescheinigung des Zentralregisteramtes) | – | kamm-‚rô:ng ta-‚bian-‚krô:b-krua (dscha:g samm-’nagg ta-‚bian-‚gla:ng) | – | คำร้องเกี่ยวกับทะเบียนครอบครัว จากสำนักทะเบียนกลาง |
Ausfertigung / sich ausfertigen lassen | – | ’samm-nau / kadd ’samm-nau | – | สำเนา / คัดสำเนา |
Ausländeramt | – | gô:ng-‚ðruad konn ‚kau-mÿang (‚ðô:-mô:) | – | กองตรวจคนเข้าเมือง (ต.ม.) |
beglaubigen (Übersetzung / Kopie) | – | ‚rabb-rô:ng (kamm-‚þlä: / ’samm-nau) tu:g-‚ðông | – | รับรอง (คำแปล / สำเนา) ถูกต้อง |
Beitrittserklärung | – | bai ‚mô:b amm-’na:d ‚hai ‚yÿ:n ‚khô:’dschodd ta-‚bian somm-‚rodd | – | ใบมอบอำนาจให้ยื่น ขอจดทะเบียนสมรส |
Bescheinigung | – | nang-’sÿ: ‚rabb-rô:ng | – | หนังสือรับรอง |
bevollmächtigen | – | ‚mô:b amm-’na:d | – | มอบอำนาจ |
Bezirksamt | – | (‚ti:-tamm-‚ga:n~) amm-‚pø: | – | ที่ทำการอำเภอ |
Botschaft / (General-) Konsulat | – | sa-‚ta:n ‚tu:d / sa-‚ta:n gong-’sunn (~’yai) | – | สถานทูต / สถานกงสุล(ใหญ่) |
Deutschkenntnisse (einfache ~) / Grundkenntnisse der deutschen Sprache | – | kwa:m ‚ru: pa’sa: ‘yø:ramann ‚kann ‚pÿ:n ‚ta:n | – | ความรู้ภาษาเยอรมัน ขั้นพื้นฐาน |
Dienstsiegel / abstempeln | – | ðra: þra-‚tabb / long ðra: þra-‚tabb | – | ตราประทับ / ลงตราประทับ |
Dokument / Schriftstück | – | e:g-ga-’sa:n | – | เอกสาร |
Ehefähigkeitszeugnis | – | nang-’sÿ: ‚rabb-rô:ng kunna-’sommbadd | – | หนังสือรับรองคุณสมบัติ |
Eheschließung / die Ehe schließen [s.a. Heirat] | – | ga:n ‚dschodd ta-‚bian somm-‚rodd /’dschodd ta-‚bian somm-‚rodd | – | การจดทะเบียนสมรส / จดทะเบียนสมรส |
Ehevertrag | – | ’sann-ya: somm-‚rodd | – | สัญญาสมรส |
Einkommens- / Verdienstnachweis | – | nang-’sÿ: ‚rabb-rô:ng rai-‚da:i | – | หนังสือรับรองรายได้ |
Einladung / Verpflichtungserklärung | – | bai ‚tschø:n / bai ga-rann-‚ði: | – | ใบเชิญ / ใบการันตี |
Einverständniserklärung | – | nang-’sÿ: yinn-‚yô:m | – | หนังสือยินยอม |
Familienname (-nsänderungsurkunde) | – | (bai ‚þlian~) na:m sa-‚gunn | – | (ใบเปลี่ยน)นามสกุล |
Familienstandsbescheinigung | – | nang-’sÿ: ‚rabb-rô:ng ’so:d | – | หนังสือรับรองโสด |
Familienstandseintrag | – | ta-‚bian ‚ta:na häng ‚krô:b-krua | – | ทะเบียนฐานะแห่งครอบครัว |
Flugreservierung / Flugticket | – | bai dschô:ng ‚ðua / ‚ðua ‚krÿang-binn | – | ใบจองตั๋ว / ตั๋วเครื่องบิน |
Geburts(orts)bescheinigung | – | nang-’sÿ: ‚rabb-rô:ng (sa-‚ta:n-‚ti:) ‚gø:d | – | หนังสือรับรอง(สถานที่)เกิด |
Geburtsurkunde | – | bai ‚gø:d / ’su:-ði-‚badd | – | ใบเกิด / สูติบัตร |
Gericht | – | sa:n | – | ศาล |
Gesundheitszeugnis / Attest | – | nang-’sÿ: ‚rabb-rô:ng ‚pä:d | – | หนังสือรับรองแพทย์ |
Hausregisterauszug | – | ta-‚bian ‚ba:n | – | สำเนาทะเบียนบ้าน |
Heirat | – | ga:n ‚ðäng-nga:n | – | การแต่งงาน |
Hochzeit(sfeier) | – | nga:n ‚ðäng-nga:n | – | งานแต่งงาน |
heiraten / verheiratet (traditionell) [s.a. Eheschließung] | – | ‚ðäng-nga:n / ‚ðäng-nga:n ‚lä:o (ða:m þra-‚pe:-ni:) | – | แต่งงาน / แต่งงานแล้ว (ตามประเพณี) |
Heiratseintrag / -register(auszug) | – | ta-‚bian somm-‚rodd | – | ทะเบียนสมรส (คร.2) |
Heiratsurkunde | – | bai ’samm-kann ga:n somm-‚rodd | – | ใบสำคัญการสมรส (คร.3) |
Heiratsvisum | – | wi:-’sa ‚ðäng-nga:n | – | วีซ่าแต่งงาน |
Identitätsbescheinigung | – | nang-’sÿ: ‚rabb-rô:ng þen ‚bugg-konn konn ‚diau-gann | – | หนังสือรับรอง เป็นบุคคลคนเดียวกัน |
Kopie | – | gôb-‚þi: / ’samm-nau | – | ก๊อบปี้ / สำเนา |
Krankenversicherung | – | þra-‚gann sugg-ka-‚pa:b | – | ประกันสุขภาพ |
Ledigkeitsbescheinigung | – | nang-’sÿ: ‚rabb-rô:ng ’so:d | – | หนังสือรับรองโสด |
Legalisation / legalisieren (die Echtheit von Dokumenten) | – | ‚rabb-rô:ng e:g-ga-’sa:n mai-dai ‚þlô:m-þlä:ng | – | รับรองเอกสารไม่ได้ปลอมแปลง |
Melde- / Aufenthaltsbescheinigung | – | bä:b ‚rabb-rô:ng ‚ra:i-ga:n ta-‚bian ‚ra:d-sa-dô:n | – | แบบรับรองรายการทะเบียนราษฎร (คัดชื่อคนเดียว) |
minderjährig | – | þen ‚pu:-yau / yang ‚mai bann-‚lu ’ni-ði-pa:-‚wa | – | เป็นผู้เยาว์ / ยังไม่บรรลุนิติภาวะ |
Original(dokument) | – | ‚ðonn-tscha-‚babb (~kô:ng e:g-ga-’sa:n) | – | ต้นฉบับ(ของเอกสาร) |
Personalausweis / „ID-Card“ | – | badd þra-‚tscha:-‚tschonn | – | บัตรประชาชน |
polizeiliches Führungszeugnis | – | nang-’sÿ: ‚rabb-rô:ng kwa:m þra-‚prÿdd | – | หนังสือรับรองความประพฤติ |
Protokoll / Niederschrift | – | bann-‚tÿgg | – | บันทึก |
Rechtsanwalt | – | ‚ta-na:i kwa:m | – | ทนายความ |
rechtskräftig (Scheidungsurteil) | – | pi-‚pa:g-’sa: ‚rÿang ‚ya: ‚tÿng ti:-’sudd | – | พิพากษาเรื่องหย่าถึงที่สุดแล้ว |
Reisepass | – | ‚pa:-sa-‚þô:d / nang-’sÿ: dø:n-‚ta:ng | – | พาสปอร์ต / หนังสือเดินทาง |
Scheidung / geschieden | – | ga:n ‚ya: / ya: ‚lä:o | – | การหย่า / หย่าร้าง |
Scheidungseintrag / Scheidungsregister(auszug) | – | ta-‚bian ga:n ‚ya: | – | ทะเบียนการหย่า (คร.6) |
Scheidungsurkunde | – | bai ’samm-kann ga:n ‚ya: | – | ใบสำคัญการหย่า (คร.7) |
Scheidungsurteil | – | kamm pi-‚pa:g-’sa: ‚rÿang ‚ya: | – | คำพิพากษาเรื่องหย่า |
Sorgerecht | – | amm-’na:t ga:n ‚þogg-krô:ng ‚budd | – | อำนาจการปกครองบุตร |
Standesamt | – | samm-’nagg ta-‚bian | – | สำนักทะเบียน |
Sterbeurkunde | – | ‚mô:-ra-na-‚badd / bai ‚ða:i | – | มรณบัตร / ใบตาย |
Touristenvisum (Schengenvisum) | – | wi:-’sa: tông-‚ti:au | – | วีซ่าท่องเที่ยว |
übersetzen | – | þlä: (~e:g-ga-’sa:n) | – | แปล(เอกสาร) |
Übersetzer (vereidigter ~) | – | konn-‚þlä: (~ti: ‚pa:n ga:n ‚rabb-rô:ng dscha:g ’sa:n yø:-ra-‚mann) | – | คนแปล (ที่ผ่านการรับรอง จากศาลในประเทศเยอรมนี) |
Übersetzung | – | kamm ‚þlä: | – | คำแปล |
unterschreiben | – | senn ‚tschÿ: | – | เซ็นชื่อ |
Unterschrift | – | lai ’senn / la:i-mÿ: ‚tschÿ: | – | ลายเซ็น / ลายมือชื่อ |
Urkunde | – | bai ’samm-kann | – | ใบสำคัญ |
Urteil (Gerichtsurteil) | – | kamm pi-‚pa:g-’sa: | – | คำพิพากษา |
Visum | – | wi:-’sa: | – | วีซ่า |
volljährig | – | bann-‚lu ’ni-ði-pa:-‚wa ‚lä:o | – | บรรลุนิติภาวะแล้ว |
Vollmacht | – | nang-’sÿ: ‚mô:b amm-’na:d | – | หนังสือมอบอำนาจ |
Vornamensänderungsurkunde | – | bai ‚þlian-‚tschÿ: | – | ใบเปลี่ยนชื่อ |
Zentralregisteramt | – | samm-’nagg ta-‚bian-‚gla:ng | – | สำนักทะเบียนกลาง |
Anlagen zum Merkblatt
Unser Merkblatt zu Eheschließungen zwischen Deutschen und Thailändern können Sie hier auf Deutsch und auf Thailändisch herunterladen.
Anlagen in thailändischer Sprache:
- Vollmachtvordruck
- Runderlass MT 0310.1/Wor 3686 (Ausstellungsort der Geburtsbescheinigung)
- Schreiben MT 0404/1041 (Angaben in der Geburtsbescheinigung)
- Rundschreiben MT 0310.1/Wor 1414 (Erweiterung der Angaben)
- Schreiben MT 0309.3/6997 (Besorgung der Familienstandsbescheinigung)
- Runderlass MT 0310.2/Wor 45 (Besorgung der Familienstandsbescheinigung)
Anlagen in deutscher Sprache:
Antragsformulare (in deutscher Sprache):
- Antrag auf Erteilung eines Ehefähigkeitszeugnisses
- Fragebogen für Erteilung der Konsularbescheinigung
- Regelwerk zur Übertragung thailändischer Schriftzeichen in die lateinische Schrift
Königliches Institut (Royal Institute – ราชบัณฑิตยสถาน): Weitere Downloads:
- Merkblatt des BAMF zum Nachweis einfacher Deutschkenntnisse (deutsch)
- Merkblatt des BAMF zum Nachweis einfacher Deutschkenntnisse (thailändisch)