Kiesow & Schottstädt – Übersetzer für die thailändische Sprache

In Deutschland darf eine Übersetzung nur derjenige mit Rechtswirkung bestätigen, der von einem Landgericht dafür zugelassen wurde. Sebastian Kiesow und Erik Schottstädt sind vor den Landgerichten Heilbronn und Berlin für die thailändische Sprache vereidigt und in der Übersetzerdatenbank von Bund und Ländern eingetragen. Ihre Zulassung können Sie in wenigen Sekunden selbst überprüfen – die Links dazu finden Sie auf dieser Seite.

Gerichtlich zugelassen Heilbronn & Berlin § 189 GVG
Anerkannt bundesweit sowie in Österreich, der Schweiz und Thailand
Eintrag prüfbar öffentlich Justizdatenbank von Bund und Ländern
Berufserfahrung seit 2001 in Thailand und Deutschland

Was ein vereidigter Übersetzer ist – und warum das rechtlich zählt

Rechtsgrundlage ist § 189 des Gerichtsverfassungsgesetzes. Wer vor einem Landgericht als Übersetzer vereidigt wurde, kann mit Beglaubigungsvermerk, Stempel und Unterschrift bestätigen, dass eine Übersetzung richtig und vollständig ist. Diese Bestätigung hat Rechtswirkung – eine zusätzliche Beurkundung durch Notar oder Rechtsanwalt ist weder nötig noch vorgesehen.

Voraussetzung für die Vereidigung ist der Nachweis fachlicher Eignung, in der Regel durch ein Übersetzerdiplom oder das Bestehen einer staatlich anerkannten Übersetzerprüfung. Die Zulassung gilt bundesweit, unabhängig davon, an welchem Landgericht sie erteilt wurde.

Vereidigt, beeidigt, ermächtigt – wo ist der Unterschied?

Nirgends. Die drei Begriffe bezeichnen dieselbe Rechtsstellung; die Bundesländer verwenden lediglich unterschiedliche Bezeichnungen. Sie treffen außerdem auf die Formulierungen öffentlich bestellter Urkundenübersetzer und allgemein beeidigter Verhandlungsdolmetscher – auch das meint dieselbe Sache.

Entscheidend ist nicht die Bezeichnung, sondern der Eintrag in der gemeinsamen Übersetzerdatenbank von Bund und Ländern. Wer dort steht, darf beglaubigte Übersetzungen anfertigen. Wer nicht dort steht, darf es nicht – unabhängig davon, wie er sich nennt.

So prüfen Sie unsere Zulassung selbst

Sie müssen sich auf unsere Angaben nicht verlassen. Bund und Länder führen ein gemeinsames, öffentlich einsehbares Verzeichnis aller gerichtlich zugelassenen Übersetzer und Dolmetscher. Ein Klick genügt:

Dieser Blick lohnt sich auch bei anderen Anbietern. Er dauert eine Minute und erspart im Zweifel Wochen.

Die Übersetzer

Sebastian Kiesow

Sebastian Kiesow erhielt bereits 1990 für hervorragende Kenntnisse der thailändischen Sprache das Lehrzulassungszeugnis des Thailändischen Bildungsministeriums. Nach der Prüfung vor dem Staatlichen Prüfungsamt für Dolmetscher und Übersetzer in Darmstadt wurde er vor dem Landgericht Heilbronn als Verhandlungsdolmetscher und öffentlich bestellter Urkundenübersetzer für die thailändische Sprache vereidigt.

Erik Schottstädt

Erik Schottstädt studierte Südostasienwissenschaften an der Humboldt-Universität zu Berlin und Geisteswissenschaften an der Ramkhamhaeng-Universität in Bangkok. Er ist staatlich geprüfter Übersetzer für Thailändisch und wurde vor dem Landgericht Berlin als Verhandlungsdolmetscher für die thailändische Sprache vereidigt. Als Mitglied im Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer unterliegt er dessen Berufs- und Ehrenordnung, die unter anderem zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Khanapos Phayaksri

Gründer, Geschäftsführer und Leiter unseres Büros in Bangkok. Er verantwortet den Kontakt zu thailändischen Auftraggebern, die Zusammenstellung und Prüfung der Unterlagen sowie die Einreichung zur Überbeglaubigung beim thailändischen Außenministerium und zur Legalisation bei der Deutschen Botschaft.

Alle unsere Übersetzer haben ein abgeschlossenes Studium, langjährige Erfahrung in ihrem Fachgebiet und beherrschen Deutsch und Thai fließend in Wort und Schrift. Fachschwerpunkte sind Recht und Bildung, insbesondere das Familienrecht: Heirat und Scheidung, Familienzusammenführung und Familiennachzug, Adoption, Vaterschaftsanerkennung, Geburtsanzeige.

Wo unsere Übersetzungen anerkannt werden

LandStellen
Deutschlandalle Standesämter, Gerichte einschließlich der Oberlandesgerichte, Ausländerbehörden und sonstigen Behörden – bundesweit
ThailandDeutsche Botschaft Bangkok, Thailändisches Außenministerium, Bezirksämter (Amphoe/Khet)
ÖsterreichÖsterreichische Botschaft Bangkok, österreichische Behörden
SchweizSchweizerische Botschaft Bangkok, schweizerische Behörden
Thailändische Vertretungen in DeutschlandKöniglich Thailändische Botschaft Berlin, Generalkonsulate Frankfurt und München

Warum ein thailändisches Übersetzungsbüro nicht genügt

In Thailand gibt es keine staatliche Vereidigung von Übersetzern. Thailändische Übersetzungsbüros können eine Übersetzung deshalb nicht im Namen des Staates bestätigen – sie benötigen dafür eine zusätzliche Beglaubigung durch Notar oder Konsularabteilung, und selbst dann wird die Übersetzung von deutschen Behörden häufig nicht akzeptiert.

Die Deutsche Botschaft Bangkok weist ausdrücklich darauf hin, dass Übersetzungen von einem in Deutschland vereidigten Übersetzer stammen sollen. Liegen bereits Übersetzungen eines nicht vereidigten thailändischen Büros vor, sind diese zusätzlich einem in Deutschland vereidigten Übersetzer zur Bestätigung vorzulegen. Ebenso verlangt die Königlich Thailändische Botschaft Berlin für Übersetzungen deutscher Urkunden ins Thailändische einen von deutschen Gerichten anerkannten Übersetzer.

Auffällig niedrige Preise sind daher ein Warnsignal. Verbreitet sind maschinelle Übersetzungen mit nachträglichem Stempel sowie Übersetzer ohne deutschen Eintrag – in beiden Fällen wird die Übersetzung abgelehnt, und die Kosten fallen ein zweites Mal an.

Wie wir arbeiten

  • Direkter Kontakt zum Übersetzer – keine Agentur, kein Zwischenhändler. Wer Ihre Übersetzung beglaubigt, ist auch Ihr Ansprechpartner.
  • Einheitliche Transkription. Thailändische Namen lassen sich unterschiedlich in lateinische Schrift übertragen. Wir übersetzen alle Urkunden eines Vorgangs aus einer Hand, damit die Schreibweisen zusammenpassen – sonst kann die Behörde nicht feststellen, dass es sich um dieselbe Person handelt. Wir folgen dabei dem Regelwerk des Königlichen Instituts (ราชบัณฑิตยสถาน).
  • Zwei Standorte. Wir sind in Deutschland und in Thailand vertreten und übernehmen auf Wunsch auch Überbeglaubigung und Legalisation vor Ort.
  • Beratung vorab. Wir sagen Ihnen, welche Urkunden Sie tatsächlich benötigen – auch dann, wenn das weniger sind, als Sie annehmen.

Mehr zu unseren beglaubigten Übersetzungen, zum Dolmetscher-Service und zu unseren Leistungen im Überblick.

Häufig gestellte Fragen

Was ist ein vereidigter Übersetzer?

Ein Übersetzer, der von einem Landgericht dafür zugelassen wurde, Übersetzungen mit Rechtswirkung zu bestätigen. Rechtsgrundlage ist § 189 des Gerichtsverfassungsgesetzes. Voraussetzung ist der Nachweis fachlicher Eignung, in der Regel durch ein Übersetzerdiplom oder eine staatlich anerkannte Übersetzerprüfung.

Vereidigt, beeidigt, ermächtigt – was ist der Unterschied?

Kein inhaltlicher. Die Bundesländer verwenden unterschiedliche Bezeichnungen für dieselbe Rechtsstellung. Auch „öffentlich bestellter Urkundenübersetzer“ und „allgemein beeidigter Verhandlungsdolmetscher“ meinen dasselbe. Entscheidend ist allein der Eintrag in der Übersetzerdatenbank von Bund und Ländern.

Gilt eine Beglaubigung aus Berlin auch in Bayern?

Ja. Die Zulassung gilt bundesweit, unabhängig davon, an welchem Landgericht sie erteilt wurde. Eine in Berlin beglaubigte Übersetzung wird von jedem deutschen Standesamt und jedem Gericht anerkannt.

Wie kann ich prüfen, ob ein Übersetzer wirklich zugelassen ist?

Über die gemeinsame Übersetzerdatenbank von Bund und Ländern unter justiz-dolmetscher.de. Sie ist öffentlich zugänglich und in wenigen Sekunden durchsuchbar. Unsere Einträge sind auf dieser Seite direkt verlinkt.

Werden Ihre Übersetzungen auch in Österreich und der Schweiz anerkannt?

Ja. Wir sind auf den Übersetzerlisten der Österreichischen und der Schweizerischen Botschaft in Bangkok geführt.

Was ist ein Dolmetscher – und wann brauche ich einen?

Übersetzer arbeiten mit geschriebenem Text, Dolmetscher mit gesprochener Sprache. Für Termine beim Standesamt, bei Gericht oder beim Notar wird ein Dolmetscher benötigt, für Urkunden ein Urkundenübersetzer. Wir bieten beides an.