Sie möchten Ihre thailändische Partnerin heiraten – in Deutschland oder in Thailand? thailaendisch.de begleitet Thai-Deutsche Eheschließungen seit über 25 Jahren und übernimmt die Fertigung beglaubigter Übersetzungen, Überbeglaubigung und Legalisation aller erforderlichen Dokumente – mit gerichtlich vereidigten Übersetzern in Deutschland und Thailand, bundesweit anerkannt bei Standesämtern, Oberlandesgerichten und der Deutschen Botschaft Bangkok, dort offiziell gelistet, mit eigener Niederlassung vor Ort in Bangkok.
25 Jahre Erfahrung in Deutschland & Thailand · Bundesweit anerkannt bei Standesamt, OLG & Botschaft · Alles aus einer Hand · Festpreisangebot innerhalb von 24 Stunden
Ihr Festpreisangebot für die Thai-Deutsche Heirat
Übersetzung, Beglaubigung und Legalisation aus einer Hand – jetzt unverbindlich anfragen!
Warum thailaendisch.de
Botschaftsgelistet
Deutschland · Österreich · Schweiz, Bangkok
BDÜ-Mitglied
Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer
Berlin & Bangkok
Eigenes Büro neben der Deutschen Botschaft
Seit 2001
25 Jahre Thai ↔ Deutsch
Welche Unterlagen Sie für Ihre Thai-Deutsche Heirat benötigen
Zwei Wege zum Ziel – wählen Sie, was Ihnen lieber ist.
Dokumenten-Check nutzen
Beantworten Sie ein paar kurze Fragen zu Ihrer Situation. Sie erhalten sofort die Liste der Dokumente, die in Ihrem Fall zu bearbeiten sind – kostenlos und unverbindlich.
Direkt kontaktieren
Sie haben bereits Fragen oder möchten gleich ein Festpreisangebot? Nehmen Sie direkt Kontakt zu uns auf – persönlich, telefonisch oder per Formular.
Heirat in Thailand oder in Deutschland – die beiden Wege
Für eine thailändisch-deutsche Heirat gibt es zwei rechtlich unterschiedliche Wege: die Eheschließung in Thailand, für die Sie ein Ehefähigkeitszeugnis benötigen, oder die Eheschließung in Deutschland, für die Ihre Partnerin ein Heiratsvisum braucht. Welcher Weg sinnvoller ist, hängt von mehreren Faktoren ab – unter anderem davon, wo Ihre Partnerin derzeit lebt, ob ein dauerhafter Aufenthalt in Deutschland geplant ist und welches Einkommen der deutsche Verlobte nachweisen kann.
Heirat in Thailand
Ehefähigkeitszeugnis, Konsularbescheinigung der Deutschen Botschaft Bangkok
Heirat in Deutschland
Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen deutschen Standesamt, Heiratsvisum
So läuft die Zusammenarbeit ab
- Kontakt aufnehmen. Nutzen Sie den Dokumenten-Check oder kontaktieren Sie uns direkt per E-Mail oder Telefon – auf Deutsch oder Thailändisch.
- Heiratsort angeben. Teilen Sie uns mit, ob die Eheschließung in Deutschland oder in Thailand geplant ist – das bestimmt den weiteren Ablauf.
- Individuelles Angebot erhalten. Sie erhalten ein transparentes Festpreisangebot inklusive Übersetzung, Beglaubigung, Legalisation und optionalem Rundum-Service.
- Sorgenfrei heiraten. Nach Auftragserteilung übernehmen wir die komplette Abwicklung – zuverlässig, anerkannt und termingerecht.
Unsere Leistungen im Überblick – alles aus einer Hand
Von der ersten Beratung bis zum Versand der fertigen Unterlagen ans Standesamt übernimmt thailaendisch.de jeden Schritt Ihrer Thai-Deutschen Heirat. Sie müssen weder mehrere Dienstleister koordinieren noch selbst nach Thailand reisen:
- Beratung in deutscher & thailändischer Sprache – persönlich, telefonisch und per E-Mail
- Dokumentenbeschaffung in Bangkok – auch wenn Ihre Partnerin bereits in Deutschland lebt
- Fertigung beglaubigter Übersetzungen Thai ↔ Deutsch – bundesweit anerkannt
- Überbeglaubigung beim Thailändischen Außenministerium
- Legalisation bei der Deutschen Botschaft Bangkok
- Ausfüllen von Anträgen und Formularen – Vollmacht zur Anmeldung der Eheschließung, Visumantrag
- Versand der vollständigen Unterlagen – an Sie oder direkt ans Standesamt
Welche Dokumente werden für die Thai-Deutsche Heirat benötigt?
Eine Thai-Deutsche Eheschließung erfordert mehrere thailändische Urkunden, die beglaubigt übersetzt und in der Regel legalisiert werden müssen. Welche davon in Ihrem Fall zutreffen, hängt unter anderem von Vorehen und Namensänderungen ab – für eine auf Ihren Fall zugeschnittene Liste nutzen Sie am besten den Dokumenten-Check. Typischerweise gehören dazu:
- Geburtsurkunde / Geburtsbescheinigung
- Ledigkeitsbescheinigung / Familienstandsbescheinigung
- Hausregisterauszug / Melderegisterauszug
- Heiratseintrag (bei einer früheren Ehe)
- Scheidungseintrag (bei einer früheren Ehe)
- Scheidungsurkunde / Scheidungseintrag (bei einer früheren Ehe)
- Namensänderungsurkunde (falls zutreffend)
- Zentralregisterauszug (Antrag zum Familienregister)
- Beglaubigte Passkopie
- Konsularbescheinigung der Deutschen Botschaft Bangkok (bei Heirat in Thailand)
Formularnummern wie KR.2 oder TR.14 verwirren viele Paare zunächst – unser Glossar Behördenbegriffe Deutsch – Umschrift – Thai ordnet deutsche und thailändische Bezeichnungen einander zu.
Leitfaden zur Thai-Deutschen Heirat – kostenlos
Unser Merkblatt fasst den kompletten Ablauf, die benötigten Unterlagen und die beteiligten Behörden zusammen – in deutscher und thailändischer Sprache, damit Sie und Ihre Partnerin dieselben Informationen vorliegen haben. Beide Sprachfassungen sowie die Anlagen finden Sie auf der Download-Seite.
Rund um Ihre Heirat
Vor und nach der Heirat
- Vaterschaftsanerkennung und deutscher Pass – falls bereits ein gemeinsames Kind vorhanden ist
- Registrierung der Ehe in Thailand – Eintrag im Familienstandsregister (คร.22)
- Kindernachzug aus Thailand
Sonderfälle
- Ehevertrag Thailand / Deutschland
- Legalisation deutscher Dokumente
- Überbeglaubigung durch das thailändische Außenministerium
- Beschaffung thailändischer Urkunden
- Konsularbescheinigung von A bis Z
Wer übersetzt Ihre Dokumente
Ihre Dokumente für die Thai-Deutsche Heirat werden von gerichtlich vereidigten Übersetzern angefertigt – keine Agentur, sondern feste Ansprechpartner, deren Zulassung Sie öffentlich nachprüfen können:
- Sebastian Kiesow – vereidigt am Landgerichten Heilbronn
- Erik Schottstädt – vereidigt am Landgericht Berlin, Mitglied im BDÜ
- Khanapos Phayaksri – Leiter unseres Büros in Bangkok, zuständig für Dokumentenbeschaffung, Überbeglaubigung und Legalisation vor Ort
Ausführlich zu Werdegang und Qualifikation: unsere Qualifikations-Seite.
Bereit für den nächsten Schritt?
Schildern Sie uns kurz Ihre Situation – Sie erhalten ein verbindliches Festpreisangebot für Übersetzung, Legalisation und Versand, in der Regel innerhalb von 24 Stunden.
FAQ – Häufige Fragen zur Thai-Deutschen Heirat
Benötigt werden thailändische Personenstandsurkunden Ihrer Partnerin – unter
anderem Geburtsurkunde, Ledigkeitsbescheinigung, Melderegisterauszug und
Zentralregisterauszug – sowie bei früheren Ehen zusätzlich Heirats- und
Scheidungseinträge. Sämtliche thailändischen Dokumente müssen beglaubigt
übersetzt und legalisiert werden, damit Standesamt, Oberlandesgericht und
Botschaft sie anerkennen. Welche Unterlagen in Ihrem Fall konkret nötig sind,
zeigt Ihnen der Dokumenten-Check von thailaendisch.de.
Das hängt von mehreren Faktoren ab: davon, wo Ihre Partnerin derzeit lebt, ob A1 bereits vorliegt, ob
ein dauerhafter Aufenthalt in Deutschland geplant ist, vom Einkommen des
deutschen Verlobten, das für ein Visum nachzuweisen ist usw. Für eine Heirat in
Thailand benötigen Sie ein Ehefähigkeitszeugnis, für eine Heirat in Deutschland
benötigt Ihre Partnerin ein Heiratsvisum. thailaendisch.de berät Sie, welcher
Weg in Ihrer Situation der praktikablere ist.
Rechnen Sie mit mehreren Monaten. Der Grund liegt nicht bei den Übersetzungen,
sondern an der Zahl der beteiligten Behörden: thailändische Meldeämter, das
thailändische Außenministerium, die Deutsche Botschaft Bangkok, das deutsche
Standesamt und – bei Vorehen – zusätzlich das Oberlandesgericht. Jede Stelle hat
eigene Bearbeitungszeiten.
Dann sind zusätzliche Unterlagen erforderlich – je nach Fall Heiratseintrag,
Scheidungseintrag, Scheidungsurkunde oder Gerichtsurteil mit
Rechtskraftbescheinigung. Wurde die frühere Ehe im Ausland geschlossen oder
geschieden, muss dies in der Regel zunächst in Thailand gemeldet werden, bevor
neue Unterlagen ausgestellt werden können. thailaendisch.de prüft Ihren Fall und
nennt Ihnen die konkret erforderlichen Schritte.
Nein. Lebt Ihre Partnerin bereits in Deutschland, kann sie eine Person vor Ort
bevollmächtigen – oder unser Büro in Bangkok übernimmt die Beschaffung der
thailändischen Urkunden vollständig für Sie, einschließlich Überbeglaubigung und
Legalisation.
Ja. Die beglaubigten Übersetzungen von thailaendisch.de stammen von in
Deutschland gerichtlich vereidigten Übersetzern und werden bundesweit von allen
Standesämtern und Oberlandesgerichten sowie von der Deutschen Botschaft Bangkok
anerkannt.
Weitere Fragen und Antworten zum Thema Thai-Deutsche Heirat finden Sie in unserem ausführlichen FAQ-Bereich.
