Ehevertrag im Falle einer thailändisch-deutschen Eheschließung
Was thailändisch-deutsche Eheschließungen angeht, kann es u.U. ratsam sein, einen Ehevertrag zu schließen, um die Vermögensverhältnisse und -verpflichtungen der Ehegatten zu regeln.
Unerheblich ist dabei, ob die Ehe in Thailand oder aber in Deutschland geschlossen wird.
Es gibt die Möglichkeit, den Ehevertrag nach thailändischem oder nach deutschem Recht zu erstellen.
Ehevertrag nach thailändischem Recht
Heiraten Sie in Thailand, so muss der Ehevertrag zwingend vor der Eheschließung geschlossen werden. Die Vereinbarung muss in Schriftform vorliegen. Die Unterzeichnung des Ehevertrages hat in Anwesenheit zweier Zeugen zu erfolgen.
Um rechtsgültig zu sein, wird verlangt, dass der Ehevertrag im Zuge der Eheschließung im Heiratseintrag (KR.2) verzeichnet wird.
In jedem Fall zu beachten ist, dass der Ehevertrag thailändischem Recht entspricht bzw. nicht gegen geltendes thailändisches Recht verstößt.
Zu berücksichtigende Aspekte: Persönliches Eigentum und Gemeinschaftseigentum | Unterhaltsverpflichtungen | Sittenwidrigkeit – Rechtswidrigkeit
Ehevertrag nach deutschem Recht
Schließen Sie einen Ehevertrag nach deutschem Recht, so kann dies vor oder nach der Heirat getan werden. Für die Rechtswirksamkeit muss der Ehevertrag notariell beurkundet werden.
Wichtige Punkte: Zugewinngemeinschaft oder Gütertrennung | Unterhaltsverpflichtungen
Spielen Sie mit dem Gedanken, einen Ehevertrag zu schließen, sollten Sie sich anwaltlich beraten lassen. Dabei kann es Sinn machen, einen Anwalt zu kontaktieren, der thailändisches und deutsches Recht kennt. Denn der Ehevertrag soll ja schließlich in Thailand und Deutschland anerkannt und wirksam sein.
Im Hinblick auf Eheschließungen zwischen thailändischen und deutschen Staatsbürgern sollten folgende Dinge berücksichtigt werden.:
Rechtswahl | Sprachliche Anforderungen
Die vorgenannten Angaben stellen mitnichten eine Rechtsberatung dar.
Ob und in welcher Form Sie einen Ehevertrag abschließen, ist Ihre persönliche Entscheidung.
Wünschen Sie eine inhaltlich korrekte und sprachlich einwandfreie Übersetzung Ihres Ehevertrages aus der thailändischen in die deutsche Sprache oder aus dem Deutschen ins Thailändische, so können Sie uns Ihren Ehevertrag für ein Angebot einfach als pdf per E-Mail zukommen lassen.
thailaendisch.de …einfach gut beraten!
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Sebastian Kiesow & Erik Schottstädt
Staatlich geprüfte und allgemein beeidigte Dolmetscher und Übersetzer
für die thailändische Sprache / Öffentlich bestellte Urkundenübersetzer
Tel. 030-2099 5690 (D) Tel. 02-677 3890 (TH)
Bangkok – Berlin – Heilbronn