Heirat einer Thailänderin in Deutschland


Geht es um die Heirat einer Thailänderin in Deutschland, so sind Sie bei uns an der richtigen Adresse.

Thai-Deutsche Heirat in Deutschland

  1. Erkundigen Sie sich beim für Sie zuständigen deutschen Standesamt, welche Unterlagen von Ihnen Beiden verlangt werden.
  2. Senden Sie nun Ihr Anliegen per E-Mail an info@thailaendisch.de, und zwar mit folgenden Angaben: Heirat in DeutschlandName und Tel.-Nr. Ihrer Verlobten, Liste der erforderlichen Unterlagen (Laufzettel des Standesamtes, falls vorhanden), falls bekannt: liegen bei Ihrer thailändischen Verlobten Vor-Ehen oder Namensänderungen vor?
  3. Ein Mitarbeiter unseres Büros in Bangkok setzt sich nun mit Ihrer thailändischen Partnerin in Verbindung und berät siehinsichtlich der Zusammenstellung der in ihrem Fall erforderlichen Dokumente.
  4. Ihre Verlobte kann die Originalunterlagen dann wahlweise im Büro in Bangkok vorbeibringen oder diese mit der Post (EMS, Kerry usw.) ans Büro senden.
  5. Nach erfolgter Prüfung auf Richtig- und Vollständigkeit fertigen wir beglaubigte Übersetzungen der thailändischen Unterlagen und kümmern uns um die erforderliche Legalisation der thailändischen Dokumente bei der Deutschen Botschaft.
  6. In unserer Niederlassung Bangkok wird zusammen mit Ihrer thailändischen Verlobten die Vollmacht zur Anmeldung der Eheschließung ausgefüllt.
  7. Bei der Botschaft lässt Ihre Partnerin ihre Unterschrift auf der Vollmacht und eine Passkopie beglaubigen.
  8. Unser Büro in Bangkok übersendet Ihnen die legalisierten und übersetzten Originaldokumente nebst Vollmacht und beglaubigter Passkopie.
  9. Sie nehmen diese Unterlagen und legen diese, zusammen mit Ihren deutschen Dokumenten, dem für Sie zuständigen Standesamt vor, um die Eheschließung anzumelden.
  10. Nach erfolgter Prüfung durch Standesamt und OLG bzw. Kammergericht wird Ihnen eine Bescheinigung über die Anmeldung der Eheschließung erteilt, welche Sie im Original nach Thailand senden müssen (wahlweise an unser Büro in Bangkok oder an Ihre Verlobte).
  11. Ihre Verlobte kann nun bei VFS Global, dem externen Dienstleister der Deutschen Botschaft Bangkok, das Visum zum Zwecke der Eheschließung beantragen. Dem Visumantrag sind neben dem A1-Zeugnis (nicht älter als 1 Jahr), die Bescheinigung über die Anmeldung der Eheschließung (mit Termin) und Kopien der legalisierten thailändischen Dokumente und der beglaubigten Übersetzungen beizufügen.
  12. Sobald das OK für die Visumerteilung vorliegt, müssen Sie sich um Flugticket (einfache Strecke genügt), Reisekrankenversicherung (90 Tage ab Flugtag) und eine Verpflichtungserklärung kümmern, welche per E-Mail an die Visastelle geschickt werden müssen.
  13. Einreise nach Deutschland und Eheschließung beim Standesamt – Sie haben es geschafft!

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage: info@thailaendisch.de

Zu beachten ist, dass ggf. weitere Schritte und Dokumente erforderlich sind, sollte der/die thailändische Staatsbürger/in in Deutschland wohnhaft, verwitwet oder geschieden sein.

Gern beantworten wir alle Ihrer Fragen zur Heirat in Deutschland, der Eheschließung in Thailand, dem Ehegattennachzug, der Vaterschaftsanerkennung und dem Nachzug thailändischer Kinder nach Deutschland.

Ein Service von thailaendisch.de

Ihr Deutsch-Thailändisches Übersetzungsbüro Kiesow, Schottstädt & Phayaksri

Ihr Partner in Sachen Übersetzungen Deutsch-Thai und Thai-Deutsch

Unser Rundum-Service für die Heirat mit thailändischen Staatsbürgern: Beglaubigte Thai-Übersetzungen, Legalisation von Thai-Dokumenten bei der Deutschen Botschaft, Beratung in deutscher und thailändischer Sprache

www.thailaendisch.de

Sebastian Kiesow & Erik Schottstädt
Staatlich geprüfte und allgemein beeidigte Dolmetscher und Übersetzer
für die thailändische Sprache / Öffentlich bestellte Urkundenübersetzer
Tel. 030-2099 5690 (D) Tel. 02-677 3890 (TH)
Bangkok – Berlin – Heilbronn

Heirat mit Thailänderin in Deutschland? thailaendisch.de! 

Heirat einer Thailänderin in Deutschland

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