Sie möchten heiraten und gemeinsam in Deutschland leben?
Wir begleiten Sie zuverlässig auf dem Weg zur Eheschließung –
schnell, sicher und mit persönlicher Betreuung.
Für eine Thai-Deutsche Heirat in Deutschland braucht Ihr Standesamt die Dokumente Ihrer thailändischen Verlobten – beschafft, überbeglaubigt, legalisiert und beglaubigt übersetzt. Das übernehmen wir mit unserem Büro in Bangkok, direkt neben der Deutschen Botschaft. Auf dieser Seite sehen Sie jeden Schritt bis zur Hochzeit: wer zuständig ist, was zu tun ist und wie lange es erfahrungsgemäß dauert. Sie sind noch unsicher, wo Sie heiraten möchten? Lesen Sie Eheschließung in Thailand oder Deutschland? oder den Ablauf für die Heirat einer Thailänderin in Thailand.
Ihre Planung auf einen Blick: Sobald die Dokumente Ihrer Verlobten in unserem Büro in Bangkok eingegangen sind, vergehen bis zu ihrer Einreise nach Deutschland erfahrungsgemäß ca. 6 bis 10 Monate. Hinzu kommt vorab die Zeit, die Ihre Verlobte für die Beschaffung an ihrem Heimatort benötigt. Den größten Anteil haben die Vorlaufzeit für den Termin beim Außenministerium, die Prüfung durch das Oberlandesgericht und die Bearbeitung des Visumantrags.
Gut zu wissen: Die lange Dauer liegt nicht an unseren Übersetzungen, sondern an der Zahl der beteiligten Behörden. Bei manchen Schritten kommt zur Bearbeitungszeit noch die Wartezeit auf einen freien Termin hinzu. Zudem hat jedes Standesamt eigene Vorgaben – je früher Sie diese klären, desto weniger Verzögerungen entstehen.
Phase 1: Unterlagen in Thailand
1. Anfrage und Festpreisangebot [Sie sind dran]
Sie schildern uns Ihre Situation – per Formular, E-Mail oder WhatsApp – oder nutzen vorab den Dokumenten-Check. Sie erhalten ein verbindliches Festpreisangebot.
Dauer: Angebot innerhalb von 24 Stunden
Wo: Online
2. Auftrag erteilen und Vorgaben Ihres Standesamts klären [Sie sind dran]
Sie bestätigen das Angebot, senden uns die Kontaktdaten Ihrer Verlobten und teilen uns mit, ob bei ihr Vorehen oder Namensänderungen vorliegen; bei einer in Thailand geschiedenen Ehe lesen Sie bitte auch unseren Beitrag zur Anerkennung der Scheidung. Sie erhalten daraufhin Ihren persönlichen Ablaufplan und unser Formular zu den Vorgaben Ihres Standesamts – etwa zur Vollmacht, zur beglaubigten Passkopie, zur eidesstattlichen Versicherung über den Familienstand und zum Einkommensnachweis. Bitte klären Sie diese Punkte frühzeitig mit Ihrem Standesamt und senden uns das Formular angekreuzt zurück, zusammen mit Ihrer gewünschten Namensführung nach der Eheschließung. Unser Büro in Bangkok setzt sich mit Ihrer Verlobten in Verbindung und erklärt ihr auf Thai, welche Dokumente sie an ihrem Heimatort besorgen muss.
Dauer: Je nachdem, wann Ihr Standesamt die Fragen beantwortet
Wo: Ihr Standesamt und per E-Mail
3. Dokumente am Heimatort beschaffen [Ihre Verlobte ist dran]
Ihre Verlobte beantragt beim Bezirksamt an ihrem Heimatort die Dokumente aus unserer Liste – etwa Geburtsurkunde und Ledigkeitsbescheinigung. Sie kann die Originale persönlich in unserem Büro in Bangkok abgeben oder per Post (z. B. EMS) einsenden. Bei Fragen beraten wir sie auf Thai, telefonisch oder über LINE. Die wichtigsten Amtsbegriffe finden Sie in unserem Glossar Behördenbegriffe Deutsch – Umschrift – Thai.
Bearbeitung: 1–3 Werktage, je nach Bezirksamt
Versand nach Bangkok: 1–3 Werktage
Wo: Bezirksamt am Heimatort Ihrer Verlobten
4. Weitere Dokumente in Bangkok [Wir erledigen das]
Unser Büro besorgt die Dokumente, die nur in Bangkok erhältlich sind, etwa den Zentralregisterauszug, und prüft alle Unterlagen auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Mehr zur Beschaffung thailändischer Dokumente.
Bearbeitung: 1–3 Werktage
Wo: Zentralregisteramt, Bangkok
5. Überbeglaubigung im Außenministerium [Wir erledigen das]
Die Urkunden werden beim thailändischen Außenministerium überbeglaubigt. Das ist die Voraussetzung für die Legalisation durch die Deutsche Botschaft.
Terminvorlauf: 10–30 Werktage
Bearbeitung: 1–40 Werktage
Wo: Außenministerium, Bangkok
6. Legalisation bei der Deutschen Botschaft [Wir erledigen das]
Die Deutsche Botschaft Bangkok legalisiert die Urkunden. Unser Büro liegt im Nachbargebäude – kurze Wege, persönliche Abgabe und Abholung.
Terminvorlauf: 10–30 Werktage
Bearbeitung: ca. 3 Werktage
Wo: Deutsche Botschaft Bangkok
7. Vollmacht, beglaubigte Passkopie und gegebenenfalls eidesstattliche Versicherung [Je nach Vorgabe Ihres Standesamts]
Für die Anmeldung der Eheschließung braucht Ihr Standesamt eine Vollmacht Ihrer Verlobten und eine beglaubigte Kopie ihres Reisepasses. Je nach Vorgabe Ihres Standesamts erledigen wir das für Sie, ohne dass Ihre Verlobte nach Bangkok reisen muss – oder sie kommt einmal persönlich nach Bangkok, um ihre Unterschrift bei der Deutschen Botschaft beglaubigen zu lassen. Das klären wir zu Beginn gemeinsam. Dieser Schritt kann parallel zu den Schritten 4 bis 6 erfolgen.
Terminvorlauf bei der Botschaft: 10–30 Werktage
Wo: Unser Büro und gegebenenfalls die Deutsche Botschaft, Bangkok
8. Beglaubigte Übersetzungen [Wir erledigen das]
Unsere gerichtlich vereidigten Übersetzer fertigen die beglaubigten Übersetzungen Thai–Deutsch an – bundesweit anerkannt bei Standesämtern und Oberlandesgerichten.
Bearbeitung: 3–7 Werktage
Wo: Berlin und Bangkok
9. Versand der vollständigen Unterlagen [Wir erledigen das]
Sie erhalten die legalisierten und übersetzten Originale einschließlich Vollmacht und beglaubigter Passkopie an Ihre Adresse in Deutschland.
Dauer: ca. 3 Werktage per DHL Express
Wo: Thailand → Deutschland
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Phase 2: Standesamt und Oberlandesgericht
10. Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt [Sie sind dran]
Mit den übersandten Unterlagen melden Sie bei Ihrem Standesamt die Eheschließung an.
Terminvorlauf: ca. 2 Wochen, je nach Standesamt
Wo: Ihr Standesamt in Deutschland
11. Prüfung durch das Oberlandesgericht [Bearbeitung durch die Behörde]
Das Standesamt leitet die Unterlagen an das Oberlandesgericht weiter, das über die Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses entscheidet.
Bearbeitung: ca. 2 Wochen bis 6 Monate, je nach OLG und Umfang der Unterlagen
Wo: Oberlandesgericht bzw. Kammergericht Ihres Bundeslandes
12. Bescheinigung über die Anmeldung der Eheschließung [Bearbeitung durch die Behörde]
Nach der Zustimmung des Oberlandesgerichts stellt das Standesamt eine Bescheinigung über die Anmeldung der Eheschließung mit Ihrem Trautermin aus.
Bearbeitung: 1–3 Werktage
Wo: Ihr Standesamt in Deutschland
13. Original nach Thailand senden [Sie sind dran]
Für den Visumantrag wird die Bescheinigung im Original benötigt. Sie senden sie an Ihre Verlobte oder an unser Büro in Bangkok.
Dauer: 2–20 Werktage, je nach Versandart
Wo: Deutschland → Thailand
Phase 3: Visum und Hochzeit
14. Beantragung des Heiratsvisums [Ihre Verlobte ist dran, wir unterstützen]
Ihre Verlobte beantragt das Visum zum Zwecke der Eheschließung bei VFS Global, dem externen Dienstleister der Deutschen Botschaft – mehr dazu in unserem Beitrag Einreichung von Visa-Anträgen bei VFS Global. Dazu braucht sie die Original-Bescheinigung, einen A1-Sprachnachweis, der nicht älter als ein Jahr ist, und Kopien der legalisierten Dokumente mit Übersetzungen. Wir füllen den Antrag aus, prüfen die Vollständigkeit und buchen den Termin.
Terminvorlauf: 1–3 Wochen
Wo: VFS Global, Bangkok
15. Bearbeitung des Visumantrags [Bearbeitung durch die Behörde]
Die Botschaft prüft den Antrag unter Beteiligung der Ausländerbehörde an Ihrem Wohnort.
Bearbeitung: 2–16 Wochen
Wo: Deutsche Botschaft Bangkok und Ausländerbehörde
16. Flug und Reisekrankenversicherung [Sie sind dran]
Sobald das OK für die Erteilung des Visums vorliegt, buchen Sie den Flug – einfache Strecke genügt – und erwerben eine Reisekrankenversicherung für 90 Tage ab Flugdatum.
Wo: Online
17. Einreise und Eheschließung [Sie und Ihre Verlobte sind dran]
Ihre Verlobte reist mit dem Visum ein, und Sie heiraten zum vereinbarten Termin. Herzlichen Glückwunsch – Sie haben es geschafft!
Wo: Ihr Standesamt in Deutschland
Die Zeiten sind Durchschnittswerte aus unserer Erfahrung, keine Garantie. Feiertage in Thailand und Deutschland sowie Wartezeiten bei Behörden und Terminvergabe können den Ablauf verlängern. Stand: Oktober 2026
Unser Rundum-Service für die Heirat in Deutschland
Alles aus einer Hand, in Deutschland und Thailand:
- Beratung auf Deutsch und Thai – für Sie und Ihre Verlobte
- Beschaffung thailändischer Dokumente in Bangkok
- Überbeglaubigung beim thailändischen Außenministerium
- Legalisation bei der Deutschen Botschaft Bangkok
- Beglaubigte Übersetzungen Thai ↔ Deutsch
- Vollmacht, beglaubigte Passkopie und Unterstützung beim Visumantrag
- Auf Wunsch nach der Hochzeit: Registrierung der Ehe in Thailand
Alle Schritte zum Nachlesen und Ausdrucken finden Sie auch in unserem Leitfaden zur Thai-Deutschen Heirat auf Deutsch und Thai.
Vereidigt, gelistet, seit 2001 erfahren
Sebastian Kiesow und Erik Schottstädt sind an den Landgerichten Heilbronn und Berlin vereidigt und in der Datenbank des Justizportals registriert. Wir sind auf den Übersetzerlisten der Botschaften Deutschlands, Österreichs und der Schweiz in Bangkok gelistet und Mitglied im Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer. Unser Büro in Bangkok liegt direkt neben der Deutschen Botschaft.
Häufige Fragen zur Heirat mit einer Thailänderin in Deutschland
Wie lange dauert es, bis wir in Deutschland heiraten können?
Ab Eingang der Dokumente Ihrer Verlobten in unserem Büro in Bangkok vergehen bis zur Einreise erfahrungsgemäß ca. 6 bis 10 Monate. Den größten Einfluss haben die Terminvergabe beim thailändischen Außenministerium, die Prüfung durch das Oberlandesgericht und die Bearbeitung des Visumantrags. Vorab kommt die Zeit für die Beschaffung der Dokumente am Heimatort hinzu.
Welche Unterlagen meiner Verlobten braucht das deutsche Standesamt?
In der Regel Geburtsurkunde, Hausregisterauszug, Ledigkeitsbescheinigung und Zentralregisterauszug – jeweils überbeglaubigt, legalisiert und beglaubigt ins Deutsche übersetzt. Bei früheren Ehen kommen Heiratseintrag und Scheidungsurkunde, Scheidungseintrag oder Sterbeurkunde hinzu, bei Namensänderungen die entsprechenden Urkunden. Die genaue Liste legt Ihr Standesamt fest; eine erste Übersicht für Ihren Fall gibt Ihnen unser Dokumenten-Check.
Muss meine Verlobte dafür nach Bangkok reisen?
Nicht unbedingt. Die Dokumente kann sie an ihrem Heimatort beantragen und per Post an unser Büro schicken. Eine Reise nach Bangkok ist nur nötig, wenn Ihr Standesamt eine beglaubigte Unterschrift auf der Vollmacht oder vorab eine eidesstattliche Versicherung zum Familienstand verlangt, die bei der Deutschen Botschaft abgegeben werden muss.
Warum muss das Oberlandesgericht eingeschaltet werden?
Thailand stellt kein Ehefähigkeitszeugnis aus, wie es das deutsche Recht für ausländische Verlobte vorsieht. Deshalb entscheidet das Oberlandesgericht – in Berlin das Kammergericht – über eine Befreiung von dieser Pflicht. Die Unterlagen reicht das Standesamt dafür selbst weiter. Die Bearbeitung dauert je nach Gericht zwischen etwa zwei Wochen und sechs Monaten.
Was kostet die Befreiung durch das Oberlandesgericht?
Die Gebühr setzt das Oberlandesgericht fest; sie richtet sich unter anderem nach Ihrem Einkommen. Manche Gerichte verlangen deshalb eine Einkommensbescheinigung. Die genaue Höhe erfahren Sie bei Ihrem Standesamt oder dem zuständigen Oberlandesgericht.
Welches Visum braucht meine Verlobte?
Ein nationales Visum zum Zwecke der Eheschließung. Es wird bei VFS Global in Bangkok beantragt, sobald die Bescheinigung über die Anmeldung der Eheschließung mit Trautermin im Original vorliegt. Zusätzlich braucht Ihre Verlobte einen A1-Sprachnachweis, der nicht älter als ein Jahr ist. Ist kein dauerhafter Aufenthalt in Deutschland geplant, kann sie stattdessen ein Besuchervisum beantragen und nach der Eheschließung als Ihre Ehefrau nach Thailand zurückkehren.
Was passiert nach der Hochzeit?
Ihre Ehefrau beantragt bei der Ausländerbehörde an Ihrem Wohnort ihre Aufenthaltserlaubnis. Damit die Ehe auch in Thailand gilt und der Name im thailändischen Pass angepasst werden kann, sollte sie dort registriert werden – dabei unterstützen wir Sie gern. Sollen Kinder Ihrer Ehefrau nachziehen, finden Sie alles Wichtige auf unserer Seite zum Kindernachzug.
