Heirat einer Thailänderin in Thailand


Eheschließung mit Ihrer thailändischen Verlobten

Wir kümmern uns um Übersetzungen und Legalisation – 
damit Ihre Eheschließung reibungslos gelingt und Sie bald gemeinsam glücklich sind.

Für eine Thai-Deutsche Heirat in Thailand brauchen Sie ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres deutschen Standesamts und eine Konsularbescheinigung der Deutschen Botschaft Bangkok. Dafür müssen die Dokumente Ihrer thailändischen Verlobten beschafft, überbeglaubigt und beglaubigt übersetzt werden. Das übernehmen wir mit unserem Büro in Bangkok, direkt neben der Deutschen Botschaft. Auf dieser Seite sehen Sie jeden Schritt bis zur Trauung: wer zuständig ist, was zu tun ist und wie lange es erfahrungsgemäß dauert. Sie sind noch unsicher, wo Sie heiraten möchten? Lesen Sie Eheschließung in Thailand oder Deutschland? oder den Ablauf für die Heirat einer Thailänderin in Deutschland.

Ihre Planung auf einen Blick: Sobald die Dokumente Ihrer Verlobten in unserem Büro in Bangkok eingegangen sind, vergehen bis zur Eheschließung in Thailand erfahrungsgemäß ca. 4 bis 6 Monate. Den größten Einfluss haben die Bearbeitungszeiten beim thailändischen Außenministerium. Weil wir Termine vorausschauend buchen, laufen viele Schritte parallel. Liegen frühere Ehen vor, die durch die deutsche Justiz noch anerkannt werden müssen, kann es länger dauern. Wichtig für Ihre Reiseplanung: Das Ehefähigkeitszeugnis ist ab Ausstellung nur sechs Monate gültig. Soll Ihre Ehefrau anschließend nach Deutschland ziehen, rechnen Sie ab der Hochzeit mit weiteren 2 bis 6 Monaten bis zur Einreise.

Gut zu wissen: Die lange Dauer liegt nicht an unseren Übersetzungen, sondern an der Zahl der beteiligten Behörden. Bei manchen Schritten kommt zur Bearbeitungszeit noch die Wartezeit auf einen freien Termin hinzu. Zudem hat jedes Standesamt eigene Vorgaben – je früher Sie diese klären, desto weniger Verzögerungen entstehen.

So läuft Ihr Auftrag ab

Phase 1: Unterlagen in Thailand

1. Anfrage und Festpreisangebot [Sie sind dran]
Sie schildern uns Ihre Situation – per Formular, E-Mail oder WhatsApp – oder nutzen vorab den Dokumenten-Check. Sie erhalten ein verbindliches Festpreisangebot.
Dauer: Angebot innerhalb von 24 Stunden
Wo: Online

2. Auftrag erteilen und Vorgaben Ihres Standesamts klären [Sie sind dran]
Sie bestätigen das Angebot, senden uns die Kontaktdaten Ihrer Verlobten und teilen uns mit, ob bei ihr Vorehen oder Namensänderungen vorliegen. Bitte klären Sie mit Ihrem Standesamt, welche thailändischen Unterlagen es für das Ehefähigkeitszeugnis verlangt und ob eine Legalisation durch die Deutsche Botschaft erforderlich ist. Unser Büro in Bangkok setzt sich mit Ihrer Verlobten in Verbindung und erklärt ihr auf Thai, welche Dokumente sie an ihrem Heimatort besorgen muss.
Dauer: Je nachdem, wann Ihr Standesamt antwortet
Wo: Ihr Standesamt und per E-Mail

3. Dokumente am Heimatort beschaffen [Ihre Verlobte ist dran]
Ihre Verlobte beantragt beim Bezirksamt an ihrem Heimatort die Dokumente aus unserer Liste – etwa Geburtsurkunde und Ledigkeitsbescheinigung – und gibt sie in unserem Büro in Bangkok ab oder schickt sie per EMS. Bei Fragen beraten wir sie auf Thai, telefonisch oder über LINE. Die wichtigsten Amtsbegriffe finden Sie in unserem Glossar Behördenbegriffe Deutsch – Umschrift – Thai.
Bearbeitung: 1–3 Werktage, je nach Bezirksamt
Versand nach Bangkok: 1–3 Werktage
Wo: Bezirksamt am Heimatort Ihrer Verlobten

4. Weitere Dokumente in Bangkok [Wir erledigen das]
Unser Büro besorgt die Dokumente, die nur in Bangkok erhältlich sind, etwa den Zentralregisterauszug, und prüft alle Unterlagen auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Mehr zur Beschaffung thailändischer Dokumente.
Bearbeitung: 1–3 Werktage
Wo: Zentralregisteramt, Bangkok

5. Überbeglaubigung durch das Außenministerium [Wir erledigen das]
Die Urkunden werden beim thailändischen Außenministerium überbeglaubigt.
Terminvorlauf: 10–30 Werktage
Bearbeitung: 1–40 Werktage
Wo: Außenministerium, Bangkok

6. Legalisation bei der Deutschen Botschaft [Wir erledigen das]
Falls Ihr Standesamt es verlangt, legalisiert die Deutsche Botschaft Bangkok die Urkunden. Unser Büro liegt im Nachbargebäude – kurze Wege, persönliche Abgabe und Abholung.
Terminvorlauf: 10–30 Werktage
Bearbeitung: ca. 3 Werktage
Wo: Deutsche Botschaft Bangkok

7. Beglaubigte Passkopie [Wir erledigen das]
Unser Büro fertigt die beglaubigte Kopie des Reisepasses Ihrer Verlobten. Dieser Schritt läuft parallel zu den Schritten 4 bis 6.
Bearbeitung: 10–20 Werktage
Wo: Unser Büro in Bangkok

8. Beglaubigte Übersetzungen [Wir erledigen das]
Unsere gerichtlich vereidigten Übersetzer fertigen die beglaubigten Übersetzungen Thai–Deutsch an – bundesweit anerkannt bei Standesämtern.
Bearbeitung: 3–7 Werktage
Wo: Berlin und Bangkok

9. Versand der vollständigen Unterlagen [Wir erledigen das]
Sie erhalten die übersetzten Originale einschließlich der beglaubigten Passkopie an Ihre Adresse in Deutschland.
Dauer: ca. 3 Werktage per DHL Express
Wo: Thailand → Deutschland

Phase 2: Ehefähigkeitszeugnis und Konsularbescheinigung

[Bild: ablauf-heirat-thailand-phase-2.png
Alternativtext: Phase 2 der Heirat mit einer Thailänderin in Thailand: Antrag und Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses beim deutschen Standesamt, Konsularbescheinigung der Deutschen Botschaft Bangkok und Überbeglaubigung beim thailändischen Außenministerium]

10. Antrag auf das Ehefähigkeitszeugnis [Sie sind dran]
Sie beantragen beim Standesamt Ihres Wohnorts das Ehefähigkeitszeugnis und legen dort die thailändischen Urkunden mit unseren Übersetzungen sowie Ihre eigenen Unterlagen vor.
Terminvorlauf: wenige Tage bis Wochen, je nach Standesamt
Wo: Ihr Standesamt in Deutschland

11. Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses [Bearbeitung durch die Behörde]
Das Standesamt prüft die Unterlagen und stellt das Ehefähigkeitszeugnis aus. Es ist ab Ausstellung sechs Monate gültig – bitte berücksichtigen Sie das bei Ihrer Reiseplanung.
Bearbeitung: wenige Tage, bei Vorehen einige Wochen
Wo: Ihr Standesamt in Deutschland

12. Konsularbescheinigung bei der Deutschen Botschaft [Sie sind dran]
Mit dem Ehefähigkeitszeugnis wird bei der Deutschen Botschaft Bangkok die zweisprachige Konsularbescheinigung beantragt, die das thailändische Bezirksamt für die Trauung verlangt. Zur Abholung müssen Sie persönlich bei der Botschaft erscheinen und unterschreiben. Wir sagen Ihnen genau, wie es funktioniert.
Terminvorlauf: 10–30 Werktage
Bearbeitung: 10–15 Werktage
Wo: Deutsche Botschaft Bangkok

13. Überbeglaubigung der Konsularbescheinigung [Wir erledigen das]
Die Konsularbescheinigung wird beim thailändischen Außenministerium überbeglaubigt. Die meisten Bezirksämter verlangen außerdem eine beglaubigte Übersetzung Ihres deutschen Reisepasses – auch die übernehmen wir.
Terminvorlauf: 10–30 Werktage
Bearbeitung: 1–3 Werktage
Wo: Außenministerium, Bangkok

Phase 3: Hochzeit und gegebenenfalls Visum

14. Eheschließung in Thailand [Sie und Ihre Verlobte sind dran]
Sie heiraten vor einem thailändischen Bezirksamt. Herzlichen Glückwunsch!
Wo: Bezirksamt (Amphoe/Khet)

Falls Ihre Ehefrau nach Deutschland ziehen soll:

15. Heiratsurkunde und Heiratseintrag vorbereiten [Wir erledigen das]
Heiratsurkunde und Heiratseintrag werden überbeglaubigt, legalisiert und beglaubigt übersetzt – Voraussetzung für den Visumantrag.
Terminvorlauf: 10–30 Werktage
Bearbeitung: je ca. 3 Werktage bei Außenministerium und Botschaft
Wo: Außenministerium und Deutsche Botschaft, Bangkok

16. Beantragung des Ehegattennachzugsvisums [Ihre Ehefrau ist dran, wir unterstützen]
Ihre Ehefrau beantragt das Visum bei VFS Global, dem externen Dienstleister der Deutschen Botschaft – mehr dazu in unserem Beitrag Einreichung von Visa-Anträgen bei VFS Global. Dazu braucht sie die legalisierten und übersetzten Unterlagen sowie einen A1-Sprachnachweis, der nicht älter als ein Jahr ist. Wir füllen den Antrag aus, prüfen die Vollständigkeit und buchen den Termin.
Terminvorlauf: 5–15 Werktage
Wo: VFS Global, Bangkok

17. Bearbeitung des Visumantrags [Bearbeitung durch die Behörde]
Die Botschaft prüft den Antrag unter Beteiligung der Ausländerbehörde an Ihrem Wohnort.
Bearbeitung: 1–4 Monate
Wo: Deutsche Botschaft Bangkok und Ausländerbehörde

18. Flug und Einreise [Sie und Ihre Ehefrau sind dran]
Sobald das OK für die Erteilung des Visums vorliegt, bucht Ihre Ehefrau Flug und Reisekrankenversicherung und reist zu Ihnen nach Deutschland.
Wo: Thailand → Deutschland

Die Zeiten sind Durchschnittswerte aus unserer Erfahrung, keine Garantie. Feiertage in Thailand und Deutschland sowie Wartezeiten bei Behörden und Terminvergabe können den Ablauf verlängern. Stand: Oktober 2026

Unser Rundum-Service für die Heirat in Thailand

Alles aus einer Hand, in Deutschland und Thailand:

  • Beratung auf Deutsch und Thai – für Sie und Ihre Verlobte
  • Beschaffung thailändischer Dokumente in Bangkok
  • Überbeglaubigung beim thailändischen Außenministerium und Legalisation bei der Deutschen Botschaft
  • Beglaubigte Übersetzungen Thai ↔ Deutsch, einschließlich Ihres deutschen Reisepasses
  • Begleitung bei Konsularbescheinigung und Überbeglaubigung
  • Auf Wunsch nach der Hochzeit: Vorbereitung der Heiratsurkunde und Unterstützung beim Visumantrag

Alle Schritte zum Nachlesen und Ausdrucken finden Sie auch in unserem Leitfaden zur Thai-Deutschen Heirat auf Deutsch und Thai.

Vereidigt, gelistet, seit 2001 erfahren

Sebastian Kiesow und Erik Schottstädt sind an den Landgerichten Heilbronn und Berlin vereidigt und in der Datenbank des Justizportals registriert. Wir sind auf den Übersetzerlisten der Botschaften Deutschlands, Österreichs und der Schweiz in Bangkok gelistet und Mitglied im Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer. Unser Büro in Bangkok liegt direkt neben der Deutschen Botschaft.

Häufige Fragen zur Heirat mit einer Thailänderin in Thailand

Wie lange dauert es, bis wir in Thailand heiraten können?
Ab Eingang der Dokumente Ihrer Verlobten in unserem Büro in Bangkok vergehen erfahrungsgemäß ca. 4 bis 6 Monate. Den größten Einfluss haben die Bearbeitungszeiten beim thailändischen Außenministerium. Bei Vorehen, die in Deutschland erst anerkannt werden müssen, kann es länger dauern.

Ist eine in Thailand geschlossene Ehe in Deutschland gültig?
Ja. Eine vor einem thailändischen Bezirksamt geschlossene Ehe ist in Deutschland grundsätzlich wirksam. Eine Nachbeurkundung beim deutschen Standesamt ist möglich, aber nicht vorgeschrieben; sie erleichtert später den Nachweis der Ehe gegenüber deutschen Behörden.

Muss ich für die Konsularbescheinigung persönlich nach Bangkok?
Ja. Die Konsularbescheinigung müssen Sie persönlich bei der Deutschen Botschaft Bangkok abholen und unterschreiben. Wir sagen Ihnen rechtzeitig, wann Sie vor Ort sein sollten, damit Sie Ihre Reise passend planen können.

Wie lange ist das Ehefähigkeitszeugnis gültig?
Sechs Monate ab Ausstellung. Innerhalb dieser Frist müssen Konsularbescheinigung, Überbeglaubigung und Trauung erfolgen. Bei vorausschauender Planung ist das gut zu schaffen.

Muss meine Verlobte nach Bangkok reisen?
Für die Dokumente nicht: Sie kann sie an ihrem Heimatort beantragen und per EMS an unser Büro schicken; die beglaubigte Passkopie fertigt unser Büro. Für die Trauung selbst wählen Sie gemeinsam ein Bezirksamt, das muss nicht in Bangkok sein.

Welches Visum braucht meine Ehefrau für Deutschland?
Für einen dauerhaften Aufenthalt ein Visum zum Zwecke des Ehegattennachzugs, beantragt bei VFS Global in Bangkok mit Heiratsurkunde, Heiratseintrag und einem A1-Sprachnachweis, der nicht älter als ein Jahr ist. Möchte sie Sie zunächst nur besuchen, genügt ein Besuchervisum. Sollen Kinder Ihrer Ehefrau mitkommen, finden Sie alles Wichtige auf unserer Seite zum Kindernachzug.

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