Heirat einer Thailänderin in Thailand


Geht es um die Heirat einer Thailänderin in Thailand, so sind Sie bei thailaendisch.de genau an der richtigen Adresse.

Thai-Deutsche Heirat in Thailand

  1. Erkundigen Sie sich beim für die Ausstellung Ihres Ehefähigkeitszeugnisses zuständigen deutschen Standesamt, welche Unterlagen Ihrer Partnerin aus Thailand verlangt werden und ob eine Legalisation der thailändischen Dokumente durch die Deutsche Botschaft Bangkok (Echtheitsbestätigung) erforderlich ist.
  2. Senden Sie nun Ihre Anfrage per E-Mail an info@thailaendisch.de, und zwar mit folgenden Angaben: Heirat in Thailand, Name und Tel.-Nr. Ihrer Verlobten, Liste der erforderlichen Dokumente (Laufzettel des Standesamtes, falls vorhanden), falls bekannt: liegen bei Ihrer thailändischenPartnerin Vor-Ehen oder Namensänderungen vor?
  1. Ein Mitarbeiter unserer Niederlassung in Bangkok setzt sich nun mit Ihrer thailändischen Verlobten in Verbindung und berät sie hinsichtlich der Zusammenstellung der in ihrem Fall erforderlichen Dokumente.
  2. Ihre thailändische Partnerin kann ihre Dokumente dann wahlweise im Büro in Bangkok vorbeibringen oder diese mit der Post (EMS, Kerry usw.) ans Büro senden.
  3. Nach erfolgter Prüfung auf Richtig- und Vollständigkeit fertigen wir beglaubigte Übersetzungen der thailändischen Dokumente und kümmern uns – falls vom deutschen Standesamt verlangt s.o. – um die Legalisation der thailändischen Unterlagen bei der Deutschen Botschaft Bangkok.
  4. Bei der Deutschen Botschaft lassen wir eine Kopie des thailändischen Passes Ihrer Partnerin beglaubigen.
  5. Wir übersenden Ihnen die legalisierten und übersetzten Originaldokumente nebst beglaubigter Passkopie.
  6. Sie nehmen diese Unterlagen und legen diese, zusammen mit Ihren deutschen Dokumenten, dem für Sie zuständigen Standesamt vor, um ein sog. Ehefähigkeitszeugnis zu beantragen.
  7. Das Standesamt stellte Ihnen ein Ehefähigkeitszeugnsi für die Eheschließung in Thailand aus, aus welchem Angaben zu Ihrer und der Person Ihrer thailändischen Partnerin hervorgehen.
  8. Bei der Deutschen Botschaft Bangkok müssen Sie nun eine sog. Konsularbescheinigung beantragen, welche anschließend beim Thailändischen Außenministerium überbeglaubigt werden muss (fragen Sie nach unseren Paketangeboten).
  9. Eheschließung beim Standesamt – Sie haben es geschafft!

Zu beachten ist, dass ggf. weitere Schritte und Dokumente erforderlich sind, sollte der/die thailändische Staatsbürger/in in Deutschland wohnhaft, verwitwet oder geschieden sein.

Gern beantworten wir alle Ihrer Fragen zur Eheschließung in Thailand, dem Ehegattennachzug, der Vaterschaftsanerkennung und dem Nachzug thailändischer Kinder nach Deutschland.

Ein Service von thailaendisch.de

Ihr Deutsch-Thailändisches Übersetzungsbüro Kiesow, Schottstädt & Phayaksri

Ihr Partner in Sachen Übersetzungen Deutsch-Thai und Thai-Deutsch

Unser Rundum-Service für die Heirat mit thailändischen Staatsbürgern: Beglaubigte Thai-Übersetzungen, Legalisation von Thai-Dokumenten bei der Deutschen Botschaft, Beratung in deutscher und thailändischer Sprache

www.thailaendisch.de

Sebastian Kiesow & Erik Schottstädt
Staatlich geprüfte und allgemein beeidigte Dolmetscher und Übersetzer
für die thailändische Sprache / Öffentlich bestellte Urkundenübersetzer

Tel. 030-2099 5690 (D) Tel. 02-677 3890 (TH)
Bangkok – Berlin – Heilbronn

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Heirat einer Thailänderin in Thailand

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