Sie möchten Ihre thailändische Verlobte in Thailand heiraten?
Wir kümmern uns um Übersetzungen und Legalisation –
damit Ihre Eheschließung reibungslos gelingt und Sie bald gemeinsam glücklich sind.
Thai-Deutsche Heirat in Thailand – so klappt es Schritt für Schritt
Sie möchten Ihre thailändische Verlobte in Thailand heiraten?
Dann sind Sie bei thailaendisch.de, Deutschlands führendem Übersetzungsbüro für Thai–Deutsch–Thai, genau richtig.
Wir erklären Ihnen Schritt für Schritt, wie Ihre Eheschließung mit einer thailändischen Staatsbürgerin problemlos und rechtsgültig abläuft – mit Unterstützung in Deutschland und Thailand.
Vorbereitung in Deutschland – Ehefähigkeitszeugnis beantragen
Erkundigen Sie sich beim für Sie zuständigen Standesamt, welche thailändischen Unterlagen Ihrer Partnerin erforderlich sind und ob eine Legalisation durch die Deutsche Botschaft Bangkok (Echtheitsbestätigung) verlangt wird.
Senden Sie anschließend Ihre Anfrage per E-Mail an info@thailaendisch.de
mit folgenden Angaben:
- Betreff: Heirat in Thailand
- Name & Telefonnummer Ihrer Verlobten
- Liste der vom Standesamt geforderten Dokumente (Laufzettel, falls vorhanden)
- Hinweis, ob Vor-Ehen oder Namensänderungen vorliegen
Service über unsere Niederlassung in Bangkok
Ein Mitarbeiter unserer Niederlassung in Bangkok nimmt Kontakt zu Ihrer thailändischen Partnerin auf und berät sie zu den erforderlichen Dokumenten.
Ihre Partnerin kann die Unterlagen persönlich im Büro in Bangkok abgeben oder per Post einsenden.
Nach der Prüfung auf Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen wir:
- die Fertigung der erforderlichen beglaubigten Übersetzungen der thailändischen Dokumente
- die Legalisation bei der Deutschen Botschaft Bangkok (falls erforderlich) und die Überbeglaubigung durch das Thailändische Außenministerium
- die Beglaubigung einer Passkopie Ihrer thailändischen Verlobten
Anschließend erhalten Sie von uns die legalisierten und übersetzten Originale inklusive beglaubigter Passkopie.
Diese reichen Sie zusammen mit Ihren eigenen Dokumenten beim Standesamt ein, um das Ehefähigkeitszeugnis zu beantragen.
Letzte Schritte vor der Eheschließung
Nach Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses beantragen Sie bei der Deutschen Botschaft Bangkok eine Konsularbescheinigung,
die anschließend beim Thailändischen Außenministerium überbeglaubigt werden muss.
Danach steht Ihrer standesamtlichen Eheschließung in Thailand nichts mehr im Weg!
Bitte beachten Sie: Je nach Situation können zusätzliche Dokumente erforderlich sein,
z. B. bei thailändischen Partnerinnen mit Wohnsitz in Deutschland, bei Geschiedenen oder Verwitweten.
Unser Komplett-Service für die Thai-Deutsche Heirat
thailaendisch.de – Ihr verlässlicher Partner in Deutschland & Thailand
Wir bieten Ihnen alles aus einer Hand
- beglaubigte Übersetzungen Thai ↔ Deutsch
- Legalisation der thailändischen Dokumente bei der Deutschen Botschaft Bangkok
- Überbeglaubigung der thailändischen Unterlagen beim Thailändischen Außenministerium
- kompetente Beratung in deutscher und thailändischer Sprache
- Informationen rund um Ehefähigkeitszeugnis und Konsularbescheinigung
- 25 Jahre Erfahrung, Anerkennung durch Botschaften und Gerichte
- Standorte in Deutschland und Thailand
Vertrauen Sie auf Erfahrung & Anerkennung
Unser Team um Sebastian Kiesow und Erik Schottstädt ist an deutschen Landgerichten beeidigt worden,
in der Datenbank des Justizportals registriert und von Botschaften in Deutschland, Österreich, der Schweiz und Thailand anerkannt.
Wenn es um die Eheschließung mit einer Thailänderin in Thailand geht,
ist thailaendisch.de Ihr kompetenter Ansprechpartner Nr. 1 –
sowohl für Paare in Deutschland als auch in Thailand.

Ja. Eine Ehe, die beim thailändischen Standesamt (Amphoe) geschlossen wird, ist rechtsgültig – sowohl nach Thai-Recht als auch nach deutschem Recht. Voraussetzung ist, dass alle Formvorschriften eingehalten werden und keine Ehehindernisse nach deutschem Recht vorliegen. Eine rein religiöse oder zeremonielle Hochzeit ohne Unterzeichnung beim Standesbeamten begründet dagegen keine rechtsgültige Ehe.
Der erste Schritt ist die Anfrage beim für Sie zuständigen deutschen Standesamt. Das Standesamt teilt Ihnen mit, welche Dokumente Ihrer Partnerin benötigt werden und ob eine Legalisation durch die Deutsche Botschaft Bangkok erforderlich ist. Erst wenn Sie diese Liste haben, können Sie alle weiteren Schritte einleiten – insbesondere die Beschaffung, Übersetzung und Legalisation der Thai-Dokumente.
Das Standesamt verlangt in der Regel folgende Dokumente – jeweils in legalisierter Form und beglaubigt ins Deutsche übersetzt: Geburtsurkunde, Hausregisterauszug, Ledigkeitsbescheinigung und Zentralregisterauszug. Bei früheren Ehen kommen Heiratseintrag und Scheidungsurteil oder Scheidungseintrag oder Sterbeurkunde hinzu. Bei Namensänderungen werden zusätzlich alle entsprechenden Urkunden verlangt. Die genaue Liste hängt vom jeweiligen Standesamt ab.
Ja. Das Ehefähigkeitszeugnis ist das zentrale Dokument auf deutscher Seite. Es wird vom deutschen Standesamt ausgestellt und bestätigt, dass einer Eheschließung nach deutschem Recht nichts entgegensteht. Das Zeugnis bildet anschließend die Grundlage für die Konsularbescheinigung der Deutschen Botschaft Bangkok. Ohne gültiges Ehefähigkeitszeugnis stellt die Botschaft keine Konsularbescheinigung aus. Die Gültigkeitsdauer beträgt 6 Monate ab Ausstellungsdatum.
Die Konsularbescheinigung ist ein zweisprachiges Dokument der Deutschen Botschaft Bangkok – auf Deutsch und auf Thailändisch. Sie bescheinigt dem thailändischen Standesbeamten, dass der deutsche Partner nach deutschem Recht heiratsfähig ist. Beantragt wird sie bei der Deutschen Botschaft Bangkok, nachdem das Ehefähigkeitszeugnis vorliegt. Nach der Ausstellung muss die Konsularbescheinigung noch vom Außenministerium (MFA) überbeglaubigt werden, bevor sie beim Standesamt eingereicht werden kann.
Nein, das ist nicht zwingend erforderlich. Die Legalisation bei der Deutschen Botschaft Bangkok kann auch durch Dritte oder durch einen bevollmächtigten Dienstleister beantragt werden. Dazu ist eine schriftliche Vollmacht des Dokumenteninhabers erforderlich. Für die Konsularbescheinigung hingegen muss der deutsche Partner persönlich bei der Botschaft erscheinen und unterschreiben, wenn der zukünftige Ehepartner thailändischer Staatsangehöriger ist.
In Deutschland wird die Ehe nicht automatisch eingetragen. Sie muss nicht kann aber beim zuständigen deutschen Standesamt nachbeurkundet werden. Dafür benötigen Sie die legalisierte Heiratsurkunde und den legalisierten Heiratseintrag aus Thailand – jeweils mit beglaubigter Übersetzung ins Deutsche.
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