Für die Verwendung in Deutschland
NEU: Seit dem 01. Juli 2026 können thailändische Urkunden NUR mit einer Beglaubigung des Thailändischen Außenministeriums im Rahmen der Legalisation geprüft werden.
D.h. die Deutsche Botschaft Bangkok nimmt thailändische Unterlagen nur noch zur Legalisation (Echtheitsbestätigung) an, wenn diese vorher durch das Thailändische Außenministerium beglaubigt wurden.
Für die Verwendung in Thailand
Deutsche Urkunden und deren Übersetzungen müssen zunächst durch die zuständige thailändische Auslandsvertretung in Deutschland beglaubigt werden, damit eine Legalisation beim Außenministerium zwecks Verwendung der Unterlagen in Thailand möglich ist.
