Überbeglaubigung durch das Außenministerium


NEU: Ab dem 01. Juli 2026 können thailändische Urkunden NUR mit einer Überbeglaubigung des Thailändischen Außenministeriums im Rahmen der Legalisation geprüft werden.

D.h. die Deutsche Botschaft Bangkok nimmt thailändische Unterlagen nur noch zur Legalisation (Echtheitsbestätigung) an, wenn diese vorher durch das Thailändische Außenministerium überbeglaubigt wurden.

Überbeglaubigung durch das Außenministerium

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