Beglaubigte Übersetzung (Thailändisch–Deutsch / Deutsch–Thailändisch)


Informationen zur beglaubigten Übersetzung Thailändisch–Deutsch und Deutsch–Thailändisch für Behörden, Standesämter und Gerichte

Was ist eine beglaubigte Übersetzung?

Eine beglaubigte Übersetzung ist eine Übersetzung, der ein offizieller Beglaubigungsvermerk des Übersetzers beigefügt ist. Mit Unterschrift, Rundsiegel und Beglaubigungsformel bestätigt der Übersetzer, dass der Inhalt des übersetzten Dokuments dem Original vollständig und inhaltlich korrekt entspricht. Die Begriffe „beglaubigte Übersetzung„, „vereidigte Übersetzung“ und „beeidigte Übersetzung“ werden im deutschen Sprachraum je nach Bundesland unterschiedlich verwendet, meinen aber dasselbe: eine rechtsgültige Übersetzung, gefertigt durch einen amtlich zugelassenen Übersetzer.

Wer darf beglaubigte Übersetzungen anfertigen?

Beglaubigte Übersetzungen dürfen ausschließlich von vereidigten (in manchen Bundesländern: beeidigten oder ermächtigten) Übersetzern angefertigt werden. Diese Übersetzer weisen bei Gericht ihre Übersetzungsqualifikation nach – zum Beispiel durch ein Übersetzerdiplom oder eine staatlich anerkannte Übersetzungsprüfung – und werden daraufhin durch das zuständige Landgericht allgemein beeidigt. Die Beeidigung gilt in der Regel bundesweit.

Wann wird eine beglaubigte Übersetzung Thailändisch–Deutsch benötigt?

Wenn Dokumente aus Thailand bei deutschen Behörden eingereicht werden, akzeptieren Standesämter, Gerichte, Universitäten, Ausländerbehörden und Botschaften grundsätzlich nur Übersetzungen von vereidigten Übersetzern. Typische Dokumente, die ins Deutsche übersetzt werden müssen, sind:

  • Geburtsurkunden
  • Heiratsurkunden und Heiratseinträge
  • Ledigkeitsbescheinigungen
  • Scheidungsurteile und Scheidungsregisterauszüge
  • Hausregisterauszüge
  • Namensänderungsurkunden
  • Reisepass-Datenseiten
  • Führerscheine und Zeugnisse

Wann wird eine beglaubigte Übersetzung Deutsch–Thailändisch benötigt?

Deutsche Dokumente, die in Thailand bei Behörden vorgelegt werden sollen, müssen ins Thailändische übersetzt werden. Dies ist beispielsweise erforderlich für:

  • Die Verwendung von deutschen Führerscheinen in Thailand
  • Die Vorlage deutscher Urkunden (Geburtsurkunde, Scheidungsurteil usw.) beim thailändischen Meldeamt oder bei anderen thailändischen Behörden

Anerkennung in Deutschland, Österreich, der Schweiz und Thailand

Beglaubigte Übersetzungen, die von in Deutschland gerichtlich beeidigten Übersetzern angefertigt wurden, werden bundesweit von allen deutschen Standesämtern, Oberlandesgerichten und der Deutschen Botschaft Bangkok anerkannt. Durch ihre allgemeine gerichtliche Zulassung sind solche Übersetzungen zugleich in Österreich, der Schweiz und Thailand verwendbar.

Formale Merkmale einer beglaubigten Übersetzung

Eine beglaubigte Übersetzung enthält stets:

  • Den vollständigen Übersetzungstext
  • Einen Beglaubigungsvermerk mit Datum und Ort
  • Die eigenhändige Unterschrift des Übersetzers
  • Das Rundsiegel des Übersetzers

Hinweis zu in Thailand gefertigten Übersetzungen

In Thailand tätige Übersetzungsbüros fertigen ebenfalls beglaubigte Übersetzungen an. Diese werden in Thailand von den thailändischen Behörden und dem Außenministerium (MFA) anerkannt.

Redaktionsstand: Juni 2026. Für aktuelle Anforderungen empfiehlt sich die direkte Rücksprache mit dem zuständigen Standesamt und/oder der Deutschen Botschaft Bangkok.

Was ist der Unterschied zwischen einer beglaubigten und einer normalen Übersetzung?

Eine normale Übersetzung gibt den Inhalt eines Dokuments in einer anderen Sprache wieder. Sie hat keinen amtlichen Status. Eine beglaubigte Übersetzung enthält zusätzlich einen Beglaubigungsvermerk des Übersetzers mit Unterschrift und Rundsiegel. Damit bestätigt der Übersetzer offiziell: Der Inhalt der Übersetzung stimmt vollständig mit dem Original überein. Nur diese Form wird von deutschen Standesämtern, Gerichten, Ausländerbehörden und Botschaften akzeptiert.

Wer darf eine beglaubigte Übersetzung Thailändisch–Deutsch anfertigen?

Nur Übersetzer, die von einem deutschen Landgericht allgemein beeidigt wurden. Diese Übersetzer haben ihre Qualifikation vor Gericht nachgewiesen – zum Beispiel durch ein Übersetzerdiplom oder eine staatlich anerkannte Prüfung. Übersetzer ohne diese gerichtliche Beeidigung dürfen keine rechtsgültig beglaubigten Übersetzungen ausstellen – unabhängig davon, wie gut sie die Sprache beherrschen.

Welche Thai-Dokumente müssen für das Standesamt beglaubigt übersetzt werden?

Das Standesamt verlangt in der Regel beglaubigte Übersetzungen aller eingereichten thailändischen Dokumente. Typischerweise betrifft das: Geburtsurkunde, Hausregisterauszug oder Melderegisterauszug, Ledigkeitsbescheinigung und Zentralregisterauszug sowie bei früheren Ehen Heiratseintrag und Scheidungsurteil bzw. Scheidungeintrag und Scheidungsurkunde. Bei Namensänderungen müssen auch alle Urkunden zu den Namensänderungen übersetzt werden. Das Standesamt kann je nach Einzelfall weitere Dokumente verlangen.

Gilt eine beglaubigte Übersetzung nur in einem bestimmten Bundesland?

Nein. Eine beglaubigte Übersetzung, die von einem in Deutschland gerichtlich vereidigten Übersetzer angefertigt wurde, wird bundesweit anerkannt – unabhängig davon, bei welchem Landgericht der Übersetzer vereidigt ist. Sie gilt außerdem auch in Österreich, der Schweiz und bei Thai-Behörden sowie der Deutschen Botschaft Bangkok.

Kann ich meine Thai-Dokumente einscannen und per E-Mail zuschicken oder muss ich das Original einsenden?

Für die Anfertigung der beglaubigten Übersetzung reicht in der Regel ein gut lesbarer Scan oder ein qualitativ hochwertiges Foto des Originaldokuments aus. Das fertige Dokument – also Übersetzung mit Beglaubigungsvermerk, Unterschrift und Siegel – wird Ihnen anschließend per Post zugesandt, da die Beglaubigung auf Papier erfolgen muss. Die verwendende Behörde verlangt in der Regel das Original der beglaubigten Übersetzung, nicht eine Kopie davon.

Wie lange dauert eine beglaubigte Übersetzung Thailändisch–Deutsch?

Die Bearbeitungszeit hängt vom Umfang und der Lesbarkeit des Dokuments ab. Einfache Urkunden wie Geburtsurkunden oder Ledigkeitsbescheinigungen sind häufig innerhalb weniger Werktage fertig. Bei schlecht lesbaren, handgeschriebenen oder umfangreicheren Dokumenten kann es länger dauern. Wer einen festen Behördentermin hat, sollte ausreichend Vorlauf einplanen und den Übersetzer über den geplanten Verwendungstermin informieren.

Was kostet eine beglaubigte Übersetzung Thailändisch–Deutsch?

Die Kosten richten sich nach dem Umfang des Dokuments und dem beauftragten Übersetzer oder Büro. Einfache einseitige Urkunden beginnen typischerweise bei 50 bis 80 Euro. Umfangreichere oder schwer leserliche Dokumente können deutlich teurer sein. Hinzu kommen in der Regel Versandkosten. Ein verbindliches Angebot erhalten Sie nach Übersendung eines Scans des Dokuments an den Übersetzer.

Muss das Thai-Originaldokument legalisiert sein, bevor es übersetzt wird?

Nicht zwingend in dieser Reihenfolge. Die beglaubigte Übersetzung kann parallel zur Legalisation oder sogar vor ihr in Auftrag gegeben werden. Welche Reihenfolge sinnvoll ist, hängt vom konkreten Verwendungszweck ab. Für die Vorlage beim deutschen Standesamt oder beim Oberlandesgericht sind in der Regel beide Schritte erforderlich: Legalisation des Originals durch die Deutsche Botschaft Bangkok und beglaubigte Übersetzung durch einen vereidigten Übersetzer.

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