Möchten Sie Ihre thailändische Partnerin, Verlobte oder Angehörige nach Deutschland einladen?
Wir unterstützen Sie und Ihre thailändischen Gäste bei der kompletten Beantragung eines Besuchervisums (Schengenvisums) – kompetent und zweisprachig – vor Ort in Bangkok.
Professionelle Unterstützung bei der Vorbereitung der Beantragung von Besuchervisa für thailändische Staatsbürger
Die Beantragung eines Besuchs- oder Touristenvisums für Deutschland kann für thailändische Antragsteller kompliziert sein. Unsere zweisprachigen Mitarbeiter (Thai/Deutsch) begleiten Sie und Ihre/n Partner/in Schritt für Schritt – damit der Antrag korrekt, vollständig und fristgerecht eingereicht werden kann.
Wir kümmern uns um:
- Beratung in thailändischer und deutscher Sprache
- Prüfung der Unterlagen und Erklärung der Anforderungen
- Ausfüllen des Visumantragsformulars
- Terminbuchung bei VFS Global Bangkok
- Erwerb der erforderlichen Reisekrankenversicherung
- Vorbereitung auf den Termin bei der Deutschen Botschaft
- Kontrolle, dass alle Unterlagen am Tag der Antragstellung vollständig sind
Unser Ziel: Ein reibungsloser Ablauf und die bestmöglichen Erfolgschancen für Ihr Besuchervisum.
Vor Ort in Bangkok – persönlich & zuverlässig
Unsere Niederlassung in Bangkok steht dem Antragsteller direkt zur Verfügung.
Dadurch können allen offenen Fragen sofort auf Thai geklärt, Unterlagen geprüft und so sichergestellt werden, dass keine Formfehler oder fehlenden Dokumente die Entscheidung verzögern.
Wir sind seit 25 Jahren auf deutsch-thailändische Anliegen spezialisiert und unterstützen Paare, Familien und Freunde erfolgreich bei der Visumbeantragung für Deutschland.
Warum thailaendisch.de?
✅ Zweisprachige Beratung (Thai–Deutsch)
✅ Unterstützung durch unser Büro in Bangkok & Deutschland
✅ Erfahrung mit VFS Global und Deutscher Botschaft Bangkok
✅ Hilfe bei Antrag, Termin, Versicherung & Unterlagen
✅ Individuelle Betreuung, keine Agenturvermittlung
✅ Seit 25 Jahren spezialisiert auf deutsch-thailändische Behördenverfahren
Kontakt & Beratung
Lassen Sie sich von unserem erfahrenen Team beraten und vereinbaren Sie ein unverbindliches Informationsgespräch.
Wir sorgen dafür, dass Ihr Besuchervisum-Antrag auf Anhieb vollständig und korrekt ist.
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Visaarten und erforderliche Dokumente
(Quelle: Webseite der Deutschen Botschaft Bangkok, Stand Oktober 2025)
Besuchsvisum (Schengenvisum)
Planen Sie eine Reise zum Besuch eines in Deutschland lebenden Familienangehörigen, Freund oder Bekannten, dann beantragen Sie ein Besuchervisum und kein Tourismusvisum.
– gültiger Reisepass, ggf. bisherige Reisepässe
– Kopien von Urkunden über Namensänderungen
– zwei biometriefähige Passfotos
– ein vollständig ausgefülltes Antragsformular für Schengenvisa
– eigenhändig unterschriebene Belehrung nach § 54 Abs. 2 Nr. 8 i.V.m. § 53 AufenthG
– Reisekrankenversicherung
Beschäftigungsnachweis
– bei Arbeitnehmern: Eintragung des Unternehmens, Beschäftigungsvereinbarung mit Angabe der Zahl der Urlaubstage, der Funktion im Unternehmen und des Monatsgehalts
– bei Selbstständigen: Nachweis der Unternehmenseigentümerschaft (Eintragung des Unternehmens)
Minderjährige (unter 18 Jahren), die nicht in Begleitung des/ der Erziehungsberechtigten reisen
– Geburtsurkunde
– Nachweis des Sorgerechts (z.B. Heiratsurkunde, Scheidungsurkunde, Wohnsitzregistrierung)
– falls der/ die Erziehungsberechtigte/n bei der Antragstellung nicht anwesend ist/ sind: schriftliche Zustimmung der Erziehungsberechtigten (durch eine amtliche Stelle, z.B. Einwohnermeldeamt oder Gericht, beglaubigtes Original)
Nachweis des Reisezwecks und der Finanzierung
– falls die Kosten des Aufenthalts in den Mitgliedstaaten vom einladenden Gastgeber getragen werden: Nachweis der Kostenübernahme mittels einer förmlichen Verpflichtungserklärung
ODER
– Nachweise, aus denen hervorgeht, dass Sie die Reise selbst finanzieren können (Einkommensnachweise, Kontoauszüge, Bestätigung Ihrer Bank etc.)
Falls Sie keine Verpflichtungserklärung vorlegen oder falls der Verwandte/Freund/Bekannte, den Sie besuchen möchten, nicht der Verpflichtungsgeber ist, dann fügen Sie bitte als Nachweis für den Reisezweck noch folgende Unterlagen bei:
– formlose Einladung des Freundes/Bekannten/Verwandten
– Passkopie des Freundes/Bekannten/Verwandten
– Nachweis der Bindung zum Gastgeber/ zur einladenden Person: Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Familienbuch, Personaldaten-Seite des Reisepasses (Kopie) und Übersicht über die bisherigen Reisen der die Kosten tragenden Person und -im Fall einer nicht formalisierten Beziehung (Freund/ Freundin) – Briefwechsel (alternativ bspw. gemeinsame Bilder)
– ggfs. Kopien von Nachweisen über Immobilieneigentum (Eigentumstitel), Bankkonto, Heiratsurkunde, Geburtsurkunden von Kindernoder sonstiger Nachweis der sozialen oder finanziellen Bindung an Thailand
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Touristenvisum (Schengenvisum)
Sie können ein Touristenvisum beantragen, wenn Sie sich während Ihrer Reise entweder ausschließlich in Deutschland aufhalten, Sie sich bei einer Reise in mehrere Schengenländer länger in Deutschland aufhalten als in einem anderen Schengenland oder – bei gleicher Aufenthaltsdauer in mehreren Ländern – die Einreise in den Schengenraum in Deutschland erfolgt.
– gültiger Reisepass, ggf. bisherige Reisepässe
– Kopien Namensänderungsurkunden
– zwei biometriefähige Passfotos
– ein vollständig ausgefülltes Antragsformular für Schengenvisa
– Information gemäß Art. 13 und 14 Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung)
– Empfangsbestätigung Datenschutz-Grundverodnung
– eigenhändig unterschriebene Belehrung nach § 54 Abs. 2 Nr. 8 i.V.m. § 53 AufenthG
– Reisekrankenversicherung
Beschäftigungsnachweis
– bei Arbeitnehmern: Eintragung des Unternehmens, Arbeitsbescheinigung mit Angabe der Zahl der Urlaubstage, der Funktion im Unternehmen und des Monatsgehalts
– bei Selbstständigen: Nachweis der Unternehmenseigentümerschaft (Eintragung des Unternehmens)
Minderjährige (unter 18 Jahren), die nicht in Begleitung des/ der Erziehungsberechtigten reisen
– Geburtsurkunde
– Nachweis des Sorgerechts (z.B. Heiratsurkunde, Scheidungsurkunde, Wohnsitzregistrierung)
– falls der/ die Erziehungsberechtigte/n bei der Antragstellung nicht anwesend ist/ sind: schriftliche Zustimmung der Erziehungsberechtigten (durch eine amtliche Stelle, z.B. Einwohnermeldeamt oder Gericht, beglaubigtes Original)
Reisezweck Tourismus und Finanzierung
– Hotelreservierung oder sonstiger Nachweis der Unterbringung für die gesamte Reise
– falls mehrere Länder besucht werden: genaue Reiseroute
– Nachweis der Flugreservierung (Hin- und Rückflug)
– bei organisierten Reisen: eine Bescheinigung oder ein Original-Gutschein eines Reisebüros oder Reiseveranstalters mit der/dem die Buchung einer organisierten Reise bestätigt wird
– Kontoauszüge der letzten drei Monate, aus denen die Finanzbewegungen des Antragstellers oder der Person hervorgehen, die die Reisekosten trägt, oder sonstiger Nachweis ausreichender Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts während der gesamten geplanten Reise und des gesamten Aufenthalts
– ggf. Kopien von Nachweisen über Immobilieneigentum (Eigentumstitel), Heiratsurkunde, Geburtsurkunden von Kindern
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