Besuchervisum | Touristenvisum | Schengenvisa


Geht es um ein Besuchervisum für Ihre thailändische Partnerin oder einen thailändischen Verwandten, so bietet unser Büro in Bangkok Unterstützung an.

Ihre thailändische Partnerin möchte Sie in Deutschland besuchen?

Gern stehen wir mit Rat und Tat zur Seite!

Sie möchten Ihre thailändische Freundin nach Deutschland einladen?

Das Büro Bangkok unterstützt Ihre Partnerin gern!

Sie benötigen Unterstützung bei der Beantragung eines Besuchervisums für eine Thailänderin?

Unsere Niederlassung Bangkok kümmert sich darum!

Ihre thailändische Verlobte möchte vor der Eheschließung noch einmal nach Deutschland zu Besuch?

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!


Fragen Sie nach unserem Angebot in Sachen Besuchervisa (Schengenvisa)!

info@thailaendisch.de


thailaendisch.de
Beglaubigte Übersetzungen Deutsch/Thai
Dokumentenservice – Heirat in TH/D, Kindernachzug, Vaterschaftsanerkennung, Legalisation & Visa
การแปลและรับรองเอกสารไทย-เยอรมัน – ข้อมูลการจดทะเบียนสมรส ทำวีซ่าไปประเทศเยอรมนี
Sebastian Kiesow, Erik Schottstädt & Khanapos Phayaksri

สำนักงานแปลและรับรองเอกสารไทย-เยอรมัน
ข้อมูลการจดทะเบียนสมรส การรับรองบุตรและวีซ่า
Beglaubigte Übersetzungen Deutsch/Thai – Legalisation bei der Deutschen Botschaft
เซบัสเทียน คีโซว์, เอริค ช็อทท์สเต็ดท์ และคณพศ พยัฆศรี (ต๋อม)

Visaarten und erforderliche Dokumente (Quelle. Webseite der Deutschen Botschaft Bangkok, Stand Mai 2021)

Besuchsvisum (Schengenvisum)

Planen Sie eine Reise zum Besuch eines in Deutschland lebenden Familienangehörigen, Freund oder Bekannten, dann beantragen Sie ein Besuchervisum und kein Tourismusvisum.

– gültiger Reisepass, ggf. bisherige Reisepässe

– Kopien von Urkunden über Namensänderungen

– zwei biometriefähige Passfotos
– ein vollständig ausgefülltes Antragsformular für Schengenvisa

– eigenhändig unterschriebene Belehrung nach § 54 Abs. 2 Nr. 8 i.V.m. § 53 AufenthG

– Reisekrankenversicherung 

Beschäftigungsnachweis

– bei Arbeitnehmern: Eintragung des Unternehmens, Beschäftigungsvereinbarung mit Angabe der Zahl der Urlaubstage, der Funktion im Unternehmen und des Monatsgehalts

– bei Selbstständigen: Nachweis der Unternehmenseigentümerschaft (Eintragung des Unternehmens)

Minderjährige (unter 18 Jahren), die nicht in Begleitung des/ der Erziehungsberechtigten reisen

– Geburtsurkunde

– Nachweis des Sorgerechts (z.B. Heiratsurkunde, Scheidungsurkunde, Wohnsitzregistrierung)

– falls der/ die Erziehungsberechtigte/n bei der Antragstellung nicht anwesend ist/ sind: schriftliche Zustimmung der Erziehungsberechtigten (durch eine amtliche Stelle, z.B. Einwohnermeldeamt oder Gericht, beglaubigtes Original)

Nachweis des Reisezwecks und der Finanzierung

– falls die Kosten des Aufenthalts in den Mitgliedstaaten vom einladenden Gastgeber getragen werden: Nachweis der Kostenübernahme mittels einer förmlichen Verpflichtungserklärung

ODER

– Nachweise, aus denen hervorgeht, dass Sie die Reise selbst finanzieren können (Einkommensnachweise, Kontoauszüge, Bestätigung Ihrer Bank etc.)

Falls Sie keine Verpflichtungserklärung vorlegen oder falls der Verwandte/Freund/Bekannte, den Sie besuchen möchten, nicht der Verpflichtungsgeber ist, dann fügen Sie bitte als Nachweis für den Reisezweck noch folgende Unterlagen bei:


– formlose Einladung des Freundes/Bekannten/Verwandten
– Passkopie des Freundes/Bekannten/Verwandten

– Nachweis der Bindung zum Gastgeber/ zur einladenden Person: Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Familienbuch, Personaldaten-Seite des Reisepasses (Kopie) und Übersicht über die bisherigen Reisen der die Kosten tragenden Person und -im Fall einer nicht formalisierten Beziehung (Freund/ Freundin) – Briefwechsel (alternativ bspw. gemeinsame Bilder)

– ggfs. Kopien von Nachweisen über Immobilieneigentum (Eigentumstitel), Bankkonto, Heiratsurkunde, Geburtsurkunden von Kindernoder sonstiger Nachweis der sozialen oder finanziellen Bindung an Thailand

Besuchervisum für Thailänder? thailaendisch.de!

Touristenvisum (Schengenvisum)

Sie können ein Touristenvisum beantragen, wenn Sie sich während Ihrer Reise entweder ausschließlich in Deutschland aufhalten, Sie sich bei einer Reise in mehrere Schengenländer länger in Deutschland aufhalten als in einem anderen Schengenland oder – bei gleicher Aufenthaltsdauer in mehreren Ländern – die Einreise in den Schengenraum in Deutschland erfolgt.

– gültiger Reisepassggf. bisherige Reisepässe

– Kopien Namensänderungsurkunden

– zwei biometriefähige Passfotos  

– ein vollständig ausgefülltes Antragsformular für Schengenvisa  
– Information gemäß Art. 13 und 14 Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung)
– Empfangsbestätigung Datenschutz-Grundverodnung

– eigenhändig unterschriebene Belehrung nach § 54 Abs. 2 Nr. 8 i.V.m. § 53 AufenthG

– Reisekrankenversicherung 

Beschäftigungsnachweis

– bei Arbeitnehmern: Eintragung des Unternehmens, Arbeitsbescheinigung mit Angabe der Zahl der Urlaubstage, der Funktion im Unternehmen und des Monatsgehalts

– bei Selbstständigen: Nachweis der Unternehmenseigentümerschaft (Eintragung des Unternehmens)

Minderjährige (unter 18 Jahren), die nicht in Begleitung des/ der Erziehungsberechtigten reisen

– Geburtsurkunde

– Nachweis des Sorgerechts (z.B. Heiratsurkunde, Scheidungsurkunde, Wohnsitzregistrierung)

– falls der/ die Erziehungsberechtigte/n bei der Antragstellung nicht anwesend ist/ sind: schriftliche Zustimmung der Erziehungsberechtigten (durch eine amtliche Stelle, z.B. Einwohnermeldeamt oder Gericht, beglaubigtes Original)

Reisezweck Tourismus und Finanzierung

– Hotelreservierung oder sonstiger Nachweis der Unterbringung für die gesamte Reise

– falls mehrere Länder besucht werden: genaue Reiseroute

– Nachweis der Flugreservierung (Hin- und Rückflug)

– bei organisierten Reisen: eine Bescheinigung oder ein Original-Gutschein eines Reisebüros oder Reiseveranstalters mit der/dem die Buchung einer organisierten Reise bestätigt wird

– Kontoauszüge der letzten drei Monate, aus denen die Finanzbewegungen des Antragstellers oder der Person hervorgehen, die die Reisekosten trägt, oder sonstiger Nachweis ausreichender Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts während der gesamten geplanten Reise und des gesamten Aufenthalts

– ggf. Kopien von Nachweisen über Immobilieneigentum (Eigentumstitel), Heiratsurkunde, Geburtsurkunden von Kindern


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