Informationen der Schweizerischen Botschaft Bangkok


Informationen der Schweizerischen Botschaft Bangkok
Neue Regeln für den internationalen Transit auf thailändischen Flughäfen – gültig bis 31.03.2020Seit Dienstag 24.03. und nur für 7 Tage (bis einschliesslich 31.03.) ist es möglich, mit einem Gesundheitszeugnis, das die Flugtauglichkeit des Passagiers bescheinigt, («fit-to-fly» ohne COVID-19-Test) über einen internationalen Flughafen in Thailand zu reisen. Dies gilt für diejenigen, die in Thailand Anschlussflüge auf dem Weg in ein Drittland haben. Die Bescheinigung muss am Check-in-Schalter des Abfluglandes für den Flug nach Thailand vorgelegt werden.


Transit bedeutet, dass die Reisenden, sobald sie sich in einem Flughafen in Thailand befinden, weniger als 24 Stunden vor dem Abflug von Thailand in die Schweiz oder ein anderes Land im Transitbereich bleiben.

Wichtig: Reisende, die den Transitbereich für eine neue Bordkarte verlassen müssen, müssen beim Einchecken für einen Flug nach Thailand die gleichen Dokumente vorlegen wie diejenigen, die in das Land einreisen wollen, nämlich Ein weniger als 3 Tage altes Gesundheitszeugnis inklusive einem Labortest, das bescheinigt, dass der Reisende frei von Covid-19 ist; Ein Krankenversicherungsnachweis, der die Behandlung mit Covid-19 in Thailand abdeckt mit einer Deckung von mindestens 100.000 USD.
Kann der Fluggast diese Dokumente nicht vorlegen, stellt die Fluggesellschaft keine Bordkarte aus und verweigert das Einsteigen.
Wenn der Fluggast die Genehmigung erhält, nach Thailand zu fliegen, muss er möglicherweise mit Isolierung, Quarantäne, Einsperrung zur Beobachtung an einem bestimmten Ort und für eine ungewisse Zeit rechnen.Diese Anforderungen gelten derzeit nicht für reine Inlandsflüge. Bspw. Phuket-BangkokEinreise in die Schweiz für Nicht-Schengen-Reisende
Der Bundesrat hat beschlossen, den Reiseverkehr aus allen Ländern ausserhalb des Schengen-Raums zu kontrollieren und die Einreise aus diesen Ländern zu verbieten. Weitere Informationen für Visuminhaber finden Sie hierDer Transit durch die Schweiz bleibt zu diesem Zeitpunkt offen.

Empfehlungen für die in Thailand lebende Schweizer

In Thailand wurde der Ausnahmezustand ausgerufen (26. März – 30. April), der landesweit angewendet werden soll. Wir empfehlen allen Schweizer Touristen und Staatsangehörigen, die sich derzeit in Thailand aufhalten, die Informationen, Empfehlungen und Massnahmen der thailändischen Behörden strikt zu befolgen. Wenn Sie permanent in Thailand leben, raten wir Ihnen dringend, an Ihrem Wohnort zu bleiben oder so bald wie möglich dorthin zurückzukehren.

Hier sind die wichtigsten angekündigten Massnahmen im Zusammenhang mit dem Ausnahmezustand:

Schliessung aller Grenzen und Einschränkung der Reisemöglichkeiten innerhalb des Landes und von außerhalb.

Verbot der Einreise in das Land (mit Ausnahme von Mitgliedern der diplomatischen Gemeinschaft, ständigen Einwohnern und thailändischen Staatsangehörigen)

Keine Ausgangssperre in diesem Stadium verhängt

Wesentliche Dienstleistungen bleiben geöffnet (Restaurants mit Lieferservice, Online-Lieferservice, Supermärkte, Apotheken, Banken, Tankstellen, Krankenhäuser usw.)

Verbot von Versammlungen in großen Mengen und Protesten

Verbot, ungeprüfte Informationen über COVID-19 zu verbreiten (“Fake News”)

Seien Sie sich bewusst, dass diese Maßnahmen sich schnell ändern können, wobei zu beachten ist, dass das Niveau der Intensität für jede Maßnahme erhöht werden kann, wenn es notwendig erscheint.
Informationen über die COVID19-Situation und Reisehinweise

Beschränkung der konsularischen Dienstleistungen in Bangkok COVID-19: vorübergehende Einschränkung unserer konsularischen Dienstleistungen in Bangkok aufgrund der aktuellen Situation.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

(Informationen der Webseite der Schweizerischen Botschaft Bangkok)

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