Benötigen Sie für die Vorlage beim Standesamt, dem Oberlandesgericht oder der Senatsverwaltung eine beglaubigte Übersetzung eines thailändischen Zentralregisterauszuges, so sind Sie bei thailaendisch.de an der richtigen Adresse
Liegt das auch “Antrag zum Familienregister” genannte Dokument bereits vor, so können Sie
– den Auszug als pdf
– die Versandanschrift
– die Schreibweise des Namens der verzeichneten Person (laut Reisepass)
per E-Mail an info@thailaendisch.de senden.
Die Kosten für die Fertigung einer beglaubigten Übersetzung eines Zentralregisterauszuges aus Thailand in die deutsche Sprache betragen inkl. Versand lediglich 35 EUR.
Übrigens bieten wir auch die Einholung des Antrages beim Zentralregisteramt in Bangkok, die Legalisation des Dokumentes bei der Deutschen Botschaft und den Express-Versand von Thailand nach Deutschland an!
Übersetzungsbüro Kiesow, Schottstädt & Phayaksri
Bangkok-Berlin-Heilbronn
www.thailaendisch.de
E-Mail info@thailaendisch.de
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