Aktuelle Informationen der Österreichischen Botschaft Bangkok


Der Parteienverkehr der Österreichischen Botschaft ist aufgrund der COVID-19-Pandemie ab dem 20. März 2020 ausgesetzt. Es können nur mehr dringende konsularische Notfälle, unaufschiebbare Reisepassverlängerungen, Notpassaustellungen und COVID-19-relevante Bestätigungen für die Immigrationsbehörden zur Verlängerung der thailändischen Aufenthaltserlaubnis (Passeintrag) nach Voranmeldung unter bangkok-ob(at)bmeia.gv.at angenommen werden. Es wird drauf hingewiesen, dass in Verfahren vor österreichischen Behörden und Institutionen alle Fristläufe bis 30. April 2020 ruhen und erst ab 01. Mai 2020 weiterlaufen. 

ACHTUNG: Aufgrund der aktuellen Situation durch die Verbreitung von COVID-19 teilt die österreichische Botschaft mit, dass der Parteienverkehr in allen fremdenrechtlichen Angelegenheiten (Visa, Aufenthalt etc) mit sofortiger Wirkung eingestellt wird. Es werden derzeit keine Anträge für Visa angenommen (Ausnahmen: Angehörige von Österreichern oder EU Bürgern, die mit diesem im gemeinsamen Haushalt in Österreich leben sowie Diplomaten auf offizieller Mission). 

Da die regulären Reise- und Flugmöglichkeiten zunehmenden Einschränkungen unterliegen, hat das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten die Organisation von Repatriierungsflügen angekündigt. Bei Interesse bitte umgehend auf der Seite des Außenministeriums sowie heimflug.austrian.com registrieren. Nach erfolgreicher Registrierung erhalten Sie eine neuerliche Benachrichtigung. Wir bitten Sie um Verständnis, dass dies einige Zeit in Anspruch nehmen kann. Für allfällige Repatriierungsflüge werden österreichische Staatsbürger und ihre Angehörigen prioritär behandelt. Zusätzliche freie Plätze können von allen EU-Staatsbürgern sowie Drittstaatsangehörigen, die ein gültiges Visum D oder eine gültige Aufenthaltsgenehmigung für Österreich vorweisen können, in Anspruch genommen werden. 

Die Ausbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19 führt auch in Österreich zu verstärkten Einreisekontrollen, Gesundheitsprüfungen mit Temperaturmessungen, in Einzelfällen auch Einreisesperren. Es wurden Ausgangssperren verhängt. Das Verlassen der Wohnung ist nur noch für unaufschiebbare Berufsarbeit, dringend notwendige Besorgungen (Lebensmittel) und Hilfe für anderen Menschen gestattet. Die Polizei kontrolliert an Spiel- und Sportplätzen sowie im öffentlichen Raum und fordert Gruppen über fünf Personen auf, sich zu trennen. Restaurants, Kaffeehäuser, Bars und Lokale sollen vollständig geschlossen bleiben. Drogerien, Supermärkte, Apotheken, Banken, Post, Tankstellen und Geschäfte für Tierfutter bleiben geöffnet. Bei Zuwiderhandlung drohen hohe Bußgelder. 

Österreichische Staatsbürger sind nach Einreise auf dem Luftweg (von außerhalb des Schengenraumes oder von innerhalb des Schengenraumes) nach Österreich verpflichtet, unverzüglich eine 14-tägige selbstüberwachte Heimquarantäne anzutreten und dies mit einer eigenhändigen Unterschrift zu bestätigen. Das gleiche gilt für Fremde, sofern sie über ein von Österreich ausgestelltes Visum D verfügen oder auf Grund einer Aufenthaltsberechtigung oder einer Dokumentation des Aufenthaltsrechts nach dem Fremdenpolizeigesetz, dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz oder dem Asylgesetz 2005 zum Aufenthalt in Österreich berechtigt sind. Bürger anderer EU und EWR-Staaten sowie der Schweiz sind gemäß FPG zum Aufenthalt in Österreich für 90 Tage berechtigt. Die Bestimmungen gelten somit analog. Ist die unverzügliche Ausreise sichergestellt, kommt die Verpflichtung zur Heimquarantäne nicht zur Anwendung. 

Drittstaatsangehörigen, die nicht unter die oben angeführten Personengruppen fallen, ist die Einreise nach Österreich von außerhalb des Schengen-Raumes auf dem Luftweg untersagt. Ausgenommen davon sind Mitglieder des Personals diplomatischer Missionen, Angestellte internationaler Organisationen sowie im gemeinsamen Haushalt lebende Familienangehörige dieser Personen, humanitäre Einsatzkräfte, Pflege- und Gesundheitspersonal, Transitpassagiere, sowie Personen, die im Güterverkehr tätig sind. 

Sonstigen Fremden, die nicht unter die oben angeführten Personengruppen fallen, darf die Einreise auf dem Luftweg nach Österreich (von außerhalb des Schengen-Raumes und von innerhalb des Schengen-Raumes) nur gestattet werden, wenn diese ein Gesundheitszeugnis in deutscher oder englischer Sprache vorlegen, das bestätigt, dass der molekularbiologische Test auf SARS-CoV-2 negativ ist und das nicht älter als vier Tage ist. Kann kein Gesundheitszeugnis bei der Einreise vorgelegt werden, sind diese Personen für 14 Tage in einer geeigneten Unterkunft unterzubringen, die sie für diesen Zeitraum nicht verlassen dürfen. 

Personen, die ein derartiges ärztliches Zeugnis nicht vorweisen können, kann die Einreise verweigert werden oder es können weitere Maßnahmen nach Epidemiegesetz getroffen werden.

Details siehe Verordnung des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz. Diese Verordnung gilt nicht für die Besatzung von Passagier- und Frachtflügen, Einsatzflügen, Ambulanz/Rettungsflügen, Repatriierungsflügen oder Überstellungsflügen.  

Bei Fragen zu den Grenzkontrollmaßnahmen an Österreichs Grenzen hat das Bundesministerium für Inneres Informationen und Dokumente auf seiner Homepage bereitgestellt. Die Weiterreise von den Flughäfen München und Frankfurt nach Österreich mit der Bahn ist derzeit möglich. Die Deutsche Bundesbahn hält den Zugverkehr nach Österreich bis auf weiteres aufrecht.

Ab sofort sind alle Ein- oder Durchreisende verpflichtet, sich auf Anordnung der Gesundheitsbehörde, einer medizinischen Überprüfung im Hinblick auf das Vorliegen eines Krankheitsverdachtes an COVID-19 zu unterziehen. Diese Überprüfung besteht in der Erhebung der Reisebewegungen und allfälliger Kontakte mit einem an COVID-19-Erkrankten sowie einer Messung der Körpertemperatur. 

Informationen im Zusammenhang mit der Verbreitung des Coronavirus (COVID-19) in Thailand finden Sie auf der Website des thailändischen Gesundheitsministeriums, Department of Disease Control. Es wird auch empfohlen, die lokalen Medien zu verfolgen. Vorsicht ist bei Informationen aus privaten Quellen geboten, da Falschmeldungen oder übertriebene Darstellungen weit verbreitet sind. 

Bei Fragen zu COVID-19 bzw. konkreten Verdachtsfällen rufen Sie bitte in Thailand die speziell für Ausländer und Ausländerinnen neu eingerichtete OICDDC Hotline Nr. +66 968478209 (8:00-20:00 Uhr) oder alternativ die Hotline des Department of Disease Control mit der Nummer 1422 an! 

Bitte nehmen Sie die von den thailändischen Gesundheitsbehörden veröffentlichten Vorsichtsmaßnahmen ernst und handeln Sie entsprechend, nicht nur zu Ihrem eigenen Schutz, sondern auch aus Rücksicht auf Ihre Mitmenschen. Üben Sie sich in der Etikette des Hustens und der guten Handhygiene, tauschen Sie Grüße ohne Händeschütteln aus und vermeiden Sie den Kontakt mit Menschen mit offensichtlichen Atemwegsbeschwerden. Handdesinfektionsmittel werden allen Gästen der Botschaft zur Verfügung gestellt.

(Infos der Webseite der Österreichischen Botschaft Bangkok)

Alle Angaben ohne Gewähr / Bangkok, 27. März 2020

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