Heiratspapiere – Dokumente für die Heirat in Thailand/Deutschland


Die Frage, welche Thai-Unterlagen im Zuge der Anmeldung der Eheschließung mit einer thailändischen Staatsbürgerin (Thai-deutsche Eheschließung in Deutschland) bzw. für die Beantragung eines Ehefähigkeitszeugnisses für die Heirat mit einer Thailänderin in Thailand verlangt werden, kann/muss Ihnen das für Sie zuständige Standesamt beantworten.

Weder für die Heirat in Deutschland, noch für die Eheschließung in Thailand müssen deutsche Dokumente übersetzt oder beglaubigt werden.

In beiden Fällen aber verlangt das deutsche Standesamt beglaubigte Übersetzungen der thailändischen Unterlagen. Ob die thailändischen Dokumente durch die Deutsche Botschaft Bangkok legalisiert werden müssen, bestimmt das Standesamt in Deutschland.

Und dafür, dass am Ende die richtigen Heiratsunterlagen aus Thailand vorliegen, dafür sorgen wir von thailaendisch.de!

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Sebastian Kiesow & Erik Schottstädt
Staatlich geprüfte und allgemein beeidigte Dolmetscher und Übersetzer
für die thailändische Sprache / Öffentlich bestellte Urkundenübersetzer
Tel. 030-2099 5690 (D) Tel. 02-677 3890 (TH)
Bangkok – Berlin – Heilbronn

Heiratspapiere – Dokumente für die Heirat in Thailand/Deutschland

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