Die Frage, welche Thai-Unterlagen im Zuge der Anmeldung der Eheschließung mit einer thailändischen Staatsbürgerin (Thai-deutsche Eheschließung in Deutschland) bzw. für die Beantragung eines Ehefähigkeitszeugnisses für die Heirat mit einer Thailänderin in Thailand verlangt werden, kann/muss Ihnen das für Sie zuständige Standesamt beantworten.
Weder für die Heirat in Deutschland, noch für die Eheschließung in Thailand müssen deutsche Dokumente übersetzt oder beglaubigt werden.
In beiden Fällen aber verlangt das deutsche Standesamt beglaubigte Übersetzungen der thailändischen Unterlagen. Ob die thailändischen Dokumente durch die Deutsche Botschaft Bangkok legalisiert werden müssen, bestimmt das Standesamt in Deutschland.
Und dafür, dass am Ende die richtigen Heiratsunterlagen aus Thailand vorliegen, dafür sorgen wir von thailaendisch.de!
Einfache geht es nicht!
- Erkundigen Sie sich beim Standesamt, welche Unterlagen Ihrer thailändischen Verlobten verlangt werden.
- Teilen Sie thailaendisch.de die Anforderungen Ihres Standesamtes und die Kontaktdaten Ihrer thailändischen Partnerin mit.
- Wir von thailaendisch.de kümmern uns um Zusammenstellung, Legalisation, Übersetzung und Versand zu Ihnen.
- Sie reichen die vollständigen Unterlagen nur noch beim Standesamt ein.
Darauf können sich die Kunden von thailaendisch.de seit 2001 verlassen.
Ein Angebot von thailaendisch.de
Ihr Deutsch-Thailändisches Übersetzungsbüro Kiesow, Schottstädt & Phayaksri
Ihr Partner in Sachen Übersetzungen Deutsch-Thai und Thai-Deutsch
Unser Rundum-Service für die Heirat mit thailändischen Staatsbürgern: Beglaubigte Thai-Übersetzungen, Legalisation von Thai-Dokumenten bei der Deutschen Botschaft, Beratung in deutscher und thailändischer Sprache
thailaendisch.de
Sebastian Kiesow & Erik Schottstädt
Staatlich geprüfte und allgemein beeidigte Dolmetscher und Übersetzer
für die thailändische Sprache / Öffentlich bestellte Urkundenübersetzer
#thaiheiraten #thailaenderinheiraten #heiratmitthailaenderin