Geht es um die rechtsgültige Eheschließung in Thailand, so war man jahrelang gut beraten, die Ehe beim Bezirksamt Bang Rak in Bangkok zu schließen.
Vorteilhaft war nicht nur, dass im Vorfeld auf die Überbeglaubigung der durch die Deutsche Botschaft Bangkok ausgestellten Konsularbescheinigung durch das Thailändische Außenministerium verzichtet wurde, sondern auch der Umstand, dass Heiratsurkunde und Heiratseintrag aufgrund der Erfahrung des Amtes i.d.R. fehlerfrei ausgestellt wurden und von der Deutschen Botschaft sofort legalisiert werden konnten, da Stempel- und Unterschriftsproben vorliegen.
In den letzten Jahren sind dann immer mehr Auflagen und Bedingungen dazugekommen. So wird seit geraumer Zeit das Beibringen einer neutralen Person als Dolmetscher verlangt. Auch sind zwei Familienangehörige des thailändischen Beteiligten oder in der Konsularbescheinigung namentlich genannte Personen als Trauzeugen beizubringen. Darüber hinaus wurde die tägliche Anzahl von Eheschließungen mit Auslandsbeteiligung limitiert.
Als Krönung muss nun ab sofort vor der Eheschließung die Konsularbescheinigung beim Außenministerium überbeglaubigt werden, so dass für Abholung des Dokumentes bei der Deutschen Botschaft, die Überbeglaubigung beim Außenministerium und die Heirat in Bang Rak ein paar Tage Aufenthalt in Bangkok eingeplant werden müssen.
Sollten Sie Fragen zum Ablauf haben oder daran interessiert sein, bei einem anderen Bangkoker Standesamt oder außerhalb Bangkoks die Ehe zu schließen, so können Sie sich jederzeit gern an unser Büro Bangkok wenden!
WICHTIG: Was Eheschließungen angeht, so sind thailandweit keine Terminbuchungen bei Bezirksämtern möglich. Zudem kann die Eheschließung nur erfolgen, wenn der Bezirksvorsteher anwesend ist.
Ihr Team von thailaendisch.de
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