Heiratsvisum für thailändische Staatsbürger – das Visum für die Eheschließung mit Ihrer thailändischen Verlobten


  1. Was ist ein Heiratsvisum?

Beabsichtigen Sie, Ihre Verlobte aus Thailand in Deutschland zu heiraten, muss sie ein Visum zum Zwecke der Eheschließung (Heiratsvisum) beantragen.

2. Wo wird das Heiratsvisum beantragt?

Der Antrag muss, sofern Ihre Verlobte Ihren Wohnsitz in Thailand hat, bei VFS Global, dem externen Dienstleister der Deutschen Botschaft Bangkok, in Thailand eingereicht werden.

3. Wer beantragt das Heiratsvisum?

Zu beantragen ist das Heiratsvisum bei VFS Global durch Ihre thailändische Partnerin.

4. Wann kann ein Heiratsvisum beantragt werden?

Das Visum zum Zwecke der Eheschließung in Deutschland kann beantragt werden, sobald die Voraussetzungen für die Heirat erfüllt sind, d.h. Ihre und die thailändischen Dokumente Ihrer Verlobten durch das Standesamt und das zuständige OLG geprüft wurden und als Nachweis hierüber eine Bescheinigung über die Anmeldung zur Eheschließung mit Termin für die Eheschließung erteilt wurde.

5. Welche Unterlagen sind dem Heiratsvisumantrag beizufügen?

Reicht Ihre zukünftige Frau einen Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Eheschließung (Heiratsvisum) ein, so sind diesem neben Passkopien und einfachen Kopien der legalisierten und übersetzten thailändischen Unterlagen auch das sog. A1-Zeugnis (nicht älter als ein Jahr) und eine Bescheinigung über die Anmeldung der Eheschließung im Original beizufügen.

Reisekrankenversicherung und Flugticket müssen erst nach dem OK für das Visum, also vor Erteilung des Visums, nachgewiesen werden.

6. Wie lange dauert die Bearbeitung des Heiratsvisumantrages?

Da die Deutsche  Botschaft Bangkok den Visumantrag an das zuständige Ausländeramt weiterleitet, welches nebem dem Antrag an sich auch Ihre Bonität zu prüfen hat, kann die Bearbeitung 1-4 Monate dauern.

7. Welche Gültigkeit hat denn ein Heiratsvisum?

Das Visum wird für einen Zeitraum von 90 Tagen ausgestellt. Innerhalb dieser Zeit sollten Sie die Ehe mit Ihrer thailändischen Verlobten geschlossen haben. Nach erfolgter Heirat wird das Visum entsprechend verlängert/umgewandelt. I.d.R. bekommt Ihre thailändische Ehefrau dann zunächst einen Aufenthaltstitel für 2 oder 3 Jahre.

8. Welche Unterlagen muss meine Partnerin in Thailand bei VFS denn noch vorlegen?

Neben Kopien der legalisierten und übersetzten Dokumente müssen auch eine eine Bescheinigung über die Anmeldung der Eheschließung im Original und ein gültiges A1-Zeugnis vorgelegt werden.

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