Sie möchten ein Kind Ihres thailändischen Ehepartners zum Zwecke des Aufenthaltes und der Schulausbildung nach Deutschland holen, sind jedoch beruflich verhindert und können nicht nach Bangkok fliegen, um dort bei der Deutschen Botschaft einen Antrag auf Erteilung eines Visums zum Zwecke des Kindesnachzuges (Familienzusammenführung) zu stellen? Die Verwandtschaft in Thailand ist damit überfordert?
Kein Problem! Denn auch in diesem Fall sind Sie bei uns an der richtigen Adresse.
Und so einfach geht’s:
- Sie lassen mir, Erik Schottstädt, Ihre diesbezügliche Anfrage und die Kontaktdaten der Verwandtschaft in Thailand per eMail – info@thailaendisch.de – zukommen.
- Nach Zusendung der benötigten Unterlagen kümmern wir uns um den Rest, das heißt von der Fertigung der beglaubigten Übersetzungen, der Legalisation der Unterlagen bei der Deutschen Botschaft Bangkok, über das Ausfüllen des Visumantrages, die Beschaffung eines Termins bei der Deutschen Botschaft Bangkok, die Einreichung des Antrages, die Beschaffung einer Reisekrankenversicherung bis hin zur Abholung des Visums bei der Botschaft.
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage – Ihr Team von thailaendisch.de