Kindesnachzug – mit uns ganz einfach!


Sie möchten das Kind Ihrer thailändischen Ehefrau zum Zwecke des Aufenthaltes und der Schulausbildung nach Deutschland holen, sind jedoch beruflich verhindert und können nicht nach Bangkok fliegen, um dort einen Antrag auf Erteilung eines Visums zum Zwecke des Kindesnachzuges (Familienzusammenführung) zu stellen? Die Verwandtschaft in Thailand ist damit überfordert?

Kein Problem! Denn auch wenn es um den Kindesnachzug aus Thailand geht, sind Sie bei uns an der richtigen Adresse.

Mit thailaendisch.de wird Kindesnachzug zum Kinderspiel – so einfach geht’s:

  1. Sie lassen uns per E-Mail eine Anfrage zukommen und teilen uns die Voraussetzugen (eheliches oder uneheliches Kind, Namensänderungen etc.) mit.
  2. Wir lassen Ihnen umgehend ein Angebot für die Bearbeitung der Dokumente für den Kindesnachzug zukommen.
  3. Sie teilen uns die Kontaktdaten der Verwandtschaft oder Bevollmächtigten in Thailand mit und lassen uns benötigte Unterlagen aus Deutschland zukommen.
  4. Wir fertigen beglaubigte Übersetzungen der thailändischen Dokumente des Kindes.
  5. Wir lassen die thailändischen Dokumente bei der Deutschen Botschaft Bangkok legalisieren.
  6. Wir beantragen das Visum für den Kindesnachzug bei VFS und nehmen den Reisepass mit dem Visum entgegen.

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage – Ihr Team von thailaendisch.de

Einfach E-Mail an info@thailaendisch.de senden!

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Kindesnachzug – mit uns ganz einfach!

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