Fall der Woche – 4


Fall der Woche 4 – Legalisation einer Konsularbescheinigung der Deutschen Botschaft beim Thailändischen Außenministerium zwecks Eheschließung auf einem thailändischen Meldeamt

Herr M. hat uns nach der Abholung seiner Konsularbescheinigung kontaktiert. Die Konsularbescheinigung musste innerhalb kürzester Zeit beim Außenministerium beglaubigt werden, da er vier Tage später nach Deutschland zurückmusste.

Der Kunde hat uns die Konsularbescheinigung im Büro – direkt neben der Deutschen Botschaft Bangkok – vorbeigebracht und bereits am Mittwoch haben wir das überbeglaubigte Dokument vom Außenministerium zurückerhalten .

David M. konnte am Donnerstag auf einem Bangkoker Standesamt die Ehe schließen und frohen Mutes nach Deutschland abreisen, wo er jetzt nur noch auf die legalisierte Heiratsurkunde warten muss, die wir ihm zusenden.

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Fall der Woche – 4

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