Konsularbescheinigung
Für die rechtmäßige Eheschließung in Thailand benötigen Sie eine von der Deutschen Botschaft Bangkok ausgestellte Konsularbescheinigung. Der thailändische Standesbeamte ist verpflichtet, diese Bescheinigung vor der Eheschließung zu verlangen. Die Deutsche Botschaft Bangkok stellt diese Bescheinigung zweisprachig (auf Deutsch und auf Thailändisch) aus.
Für die Ausstellung der Konsularbescheinigung müssen der Deutschen Botschaft Bangkok vorgelegt werden:
– Ehefähigkeitszeugnis des/der deutschen Verlobten (nicht älter als 6 Monate)
– Passkopien beider Verlobten
– ausgefüllter und unterzeichneter Fragebogen (die im Fragebogen gemachten Angaben werden von den thailändischen Behörden verlangt)
Die vorstehenden Unterlagen können zur Vorbereitung der Konsularbescheinigung zunächst per E-Mail an die Deutsche Botschaft Bangkok gesandt werden.
Die Bearbeitungszeit für die Ausstellung liegt bei ca. 5-7 Arbeitstagen nach persönlichem Einreichen der Unterlagen an der Botschaft ODER vorheriger Übersendung der Unterlagen per E-Mail. Entscheidend ist der Zeitpunkt des Eingangs der Unterlagen in der Botschaft.
Eingangsbestätigungen werden nicht erteilt. Der/die deutsche Verlobte wird unaufgefordert per E-Mail informiert, von wann an die Konsularbescheinigung zur Abholung an der Botschaft bereit liegt. Auch wird per E-Mail seitens der Deutschen Botschaft meist noch um Bestätigung der in der Konsularbescheinigung verwendeten thailändischen Schreibweise des Namens des/der deutschen Verlobten gebeten.
Bei Abholung der Konsularbescheinigung ist die persönliche Vorsprache des/der deutschen Verlobten an der Botschaft Bangkok zur Beglaubigung seiner/ihrer Unterschrift erforderlich.
Bei der Abholung der Konsularbescheinigung müssen das Ehefähigkeitszeugnis im Original, der Fragebogen und die Reisepässe beider Verlobten im Original (oder in von einer amtlichen deutschen Stelle beglaubigten Fotokopie) bei der Deutschen Botschaft Bangkok vorgelegt werden.
Die Gebühr für die Konsularbescheinigung beträgt derzeit 89,60 Euro je Bescheinigung und ist bei Abholung in thailändischen Baht zum aktuell gültigen Umrechnungskurs der Botschaft in bar zu entrichten.
Sollten die Verlobten bereits ein gemeinsames Kind haben, welches in Thailand geboren wurde, wird darum gebeten, die thailändische Geburtsurkunde mit vorzulegen, um dieser die thailändische Schreibweise des/der deutschen Verlobten zu entnehmen.
Sind beide Verlobte deutsche Staatsbürger, so werden zwei Konsularbescheinigungen erteilt. In diesem Fall haben beide Verlobte einen separaten Fragebogen auszufüllen.
Die Konsularbescheinigung bedarf zusätzlich der „Überbeglaubigung“ durch das Thailändische Außenministerium in Bangkok, da sie sonst von den thailändischen Standesbeamten nicht anerkannt wird.
Wir bieten Ihnen die Überbeglaubigung Ihrer Konsularbescheinigung beim Thailändischen Außenministerium an.
Die Honorarkonsulate in Chiang Mai, Phuket und Pattaya sind nicht befugt, Konsularbescheinigungen auszustellen.
Die Einreichung der Unterlagen zur Ausstellung der Konsularbescheinigung kann zwar über die Honorarkonsulate in Chiang Mai und Phuket erfolgen, die Abholung der Konsularbescheinigung muss durch den deutschen Verlobten jedoch persönlich bei der Deutschen Botschaft Bangkok erfolgen.
(Angaben der Deutschen Botschaft Bangkok – Stand 05/2021)
Übersetzungsbüro Kiesow, Schottstädt & Phayaksri
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