Thailändische Dokumente – Folge 1: Geburtsurkunde


Es geht um Ihre Heirat in Thailand, Sie möchten die Vaterschaft für Ihr in Thailand geborenes Kind anerkennen lassen, Sie planen den Nachzug des Kindes Ihres Ehepartners, Sie benötigen thailändische Unterlagen für das Finanzamt?

Früher oder später werden Sie mit thailändischen Dokumenten konfrontiert. Um ein wenig Licht ins Dunkel zu bringen, startet nun meine neue Reihe “Thailändische Dokumente”.

Folge 1: Die Geburtsurkunde

Geburtsurkunden werden in Thailand, wie überall auf der Welt, kurz nach der Geburt ausgestellt.

Besonders allerdings ist, dass dies nur einmal geschieht. 

D.h., kommt die Urkunde abhanden, so wird keine neue/weitere Ausführung erteilt. Beantragt werden können dann lediglich beglaubigte Abschriften der Geburtsurkunde. Und das auch nur in dem Fall, dass der beim örtlichen Bezirksamt verwahrte sog. Kontrollabschnitt noch dort “im Schrank” liegt, also weder einem Feuer oder Umzug, noch Hochwasser oder sonstigen Ereignissen verschwunden ist.

Werden nach der Ausstellung Fehler entdeckt, sollte sofort beantragt werden, diese zu beheben. Eine entsprechende Korrektur der Urkunde erfolgt handschriftlich – durch Streichungen/Änderungen im Dokument selbst oder aber als Vermerk auf der Rückseite.

Sind beide Versionen – also sowohl die Original-Geburtsurkunde als auch ihr amtliches Gegenstück schadhaft bzw. verschwunden, so bleibt nur eins: Die Beantragung einer Geburts- bzw. Geburtsortsbescheinigung.

Da die thailändischen Meldeämter nicht dafür bekannt sind, schnell professionell und fehlerfrei Dokumente auszustellen, sollte man darauf achten, dass aus der Geburts- bzw. Geburtsortsbescheinigung neben Geburtstag und Geburtsort auch die Namen der Eltern hevorgehen.

Trotz Vorlage des Hausregisters und eines gültigen Personalausweises wird in den meisten Fällen verlangt, “Zeugen der Geburt” beizubringen, was einfach nur bedeutet, dass dies auch etwas ältere Freunde oder Bekannte sein können.

Mit Fragen zu Beschaffung, Übersetzung und/oder Legalisation von Geburtsurkunden/Geburtsbescheinigungen und anderen thailändischen Dokumenten können Sie sich jederzeit an uns wenden!

Aktuell:

Bislang konnten bei der Deutschen Botschaft Bangkok als Geburtsnachweis neben Geburtsurkunde und Geburtsbescheinigungen auch Geburtsregisterauszüge zur Legalisation eingereicht werden. 

Ab sofort werden nur noch Geburtsurkunden, beglaubigte Abschriften dieser und Geburts- bzw. Geburtsortsbescheinigungen akzeptiert.

Schreiben Sie uns! info@thailaendisch.de

Ein Angebot von thailaendisch.de

Ihr Deutsch-Thailändisches Übersetzungsbüro Kiesow, Schottstädt & Phayaksri

Ihr Partner in Sachen Übersetzungen Deutsch-Thai und Thai-Deutsch

Unser Rundum-Service für die Heirat mit thailändischen Staatsbürgern: Beglaubigte Thai-Übersetzungen, Legalisation von Thai-Dokumenten bei der Deutschen Botschaft, Beratung in deutscher und thailändischer Sprache

Thailändische Dokumente – Folge 1: Geburtsurkunde

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