Thailändische Dokumente – Folge 2: Familienstandsbescheinigung


Ob Sie in Thailand oder in Deutschland heiraten möchten oder bei der Deutschen Botschaft Bangkok die Vaterschaft für Ihr Kind anerkennen lassen: Die thailändische Familienstandsbescheinigung (หนังสือรับรองสถานภาพครอบครัว, Umschrift Nangsue Raprong Sathanaphap Khropkhrua) gehört zu den Standardunterlagen. Ausgestellt wird sie vom örtlichen Bezirksamt (Amphoe bzw. in Bangkok Khet).

Worauf es beim Wortlaut ankommt
Ist die Person ledig, sollte das Bezirksamt bescheinigen, dass bei ihm zu keiner Zeit eine Ehe eingetragen wurde. Einige Ämter formulieren stattdessen, dass die Voraussetzungen für die Eintragung einer Ehe gemäß einer bestimmten Vorschrift vorliegen. Diese Formulierung genügt vielen Standesämtern und Oberlandesgerichten nicht.

Ehe oder Scheidung im Ausland
Wurde eine Vorehe im Ausland geschlossen oder geschieden, muss sie zunächst in Thailand registriert werden (Familienstandseintrag, คร.22). Erst dann kann eine aktuelle Familienstandsbescheinigung ausgestellt werden.

Zeugen und Fehlerkontrolle
Meist verlangt das Amt Zeugen – etwa Eltern, Geschwister oder den Ortsvorsteher. Prüfen Sie die Bescheinigung nach Erhalt sorgfältig: Abweichende Namensschreibungen, Geburtsdaten oder Registernummern im Vergleich zu anderen Urkunden sind ein häufiger Grund für Rückfragen des Standesamts.

Legalisation und Übersetzung
Seit 1. Juli 2026 muss auch die Familienstandsbescheinigung vor der Legalisation durch die Deutsche Botschaft vom thailändischen Außenministerium überbeglaubigt werden. Die beglaubigte Übersetzung fertigen wir zum Festpreis von 45 EUR / 1.000 THB je Seite.

Thailändische Dokumente – Folge 2: Familienstandsbescheinigung

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