Es geht um Ihre Heirat in Thailand, Sie möchten die Vaterschaft für Ihr in Thailand geborenes Kind anerkennen lassen, Sie planen den Nachzug des Kindes Ihres Ehepartners, Sie benötigen thailändische Unterlagen für das Finanzamt?
Früher oder später werden Sie mit thailändischen Dokumenten konfrontiert. Um ein wenig Licht ins Dunkel zu bringen, startet nun meine neue Reihe “Thailändische Dokumente”.
Folge 2: Die Familienstandsbescheinigung
Sowohl für die Heirat in Thailand, als auch die Eheschließung mit einem thailändischen Staatsbürger in Deutschland verlangt das deutsche Standesamt neben anderen Unterlagen eine Familienstandsbescheinigung, ausgestellt durch das örtliche Bezirksamt (Amphoe).
Auch für die Anerkennung der Vaterschaft bei der Deutschen Botschaft Bangkok wird eine Familienstandsbescheinigung verlangt.
Ist eine Person ledig, wird bescheinigt, dass beim Bezirksamt XY keine Ehe bzw. noch zu keiner Zeit eine eingetragen wurde. Die von einigen thailändischen Bezirksämtern verwendete Formulierung, wonach die Voraussetzungen für die Eintragung einer Ehe nach § XY vorliegen, reicht vielen Standesämtern/Oberlandesgerichten nicht.
War die betreffende Person bereits verheiratet, so muss hervorgehen, wann und wie die Vorehe beendet wurde (durch Scheidung, Tod etc.). Liegen mehrere Vorehen vor, so muss zumindest Bezug auf die letzte Vorehe genommen werden.
Wurde die Vorehe im Ausland geschlossen und/oder geschieden, so muss diese zunächst in Thailand registriert werden, bevor eine aktuelle Familienstandsbescheinigung erteilt werden kann.
In den meisten Fällen sind Zeugen wie Eltern, Geschwister oder Ortsvorsteher beizubringen.
Und wie immer in Thailand empfiehlt es sich, den Inhalt der Bescheinigung nach Ausstellung auf Fehler hin zu überprüfen.
Mit Fragen zu Beschaffung, Übersetzung und/oder Legalisation von Ledigkeitsbescheinigungen/ Familienstandsbescheinigungen und anderen thailändischen Dokumenten können Sie sich jederzeit an uns wenden!
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Ein Angebot von thailaendisch.de
Ihr Deutsch-Thailändisches Übersetzungsbüro Kiesow, Schottstädt & Phayaksri
Ihr Partner in Sachen Übersetzungen Deutsch-Thai und Thai-Deutsch
Unser Rundum-Service für die Heirat mit thailändischen Staatsbürgern: Beglaubigte Thai-Übersetzungen, Legalisation von Thai-Dokumenten bei der Deutschen Botschaft, Beratung in deutscher und thailändischer Sprache