Thailändische Dokumente – Folge 3: Heiratseintrag


Es geht um Ihre Heirat in Thailand bzw. Sie haben in Thailand geheiratet? Sie möchten die Vaterschaft für Ihr in Thailand geborenes Kind anerkennen lassen, Sie planen den Nachzug des Kindes Ihres Ehepartners, Sie möchten bei der Deutschen Botschaft Bangkok einen deutschen Pass für Ihr Kind beantragen oder benötigen thailändische Unterlagen für das Finanzamt in Deutschland?

Früher oder später werden Sie mit thailändischen Dokumenten konfrontiert. Um ein wenig Licht ins Dunkel zu bringen, habe ich die Reihe “Thailändische Dokumente” ins Leben gerufen.

Folge 3: Der Heiratseintrag (KhorRor.2)

Im Zuge der Eheschließung in Thailand wird – anders als in Deutschland – nicht nur eine Heiratsurkunde, sondern auch ein Heiratseintrag, auch Heiratsregister oder Heiratsprotokoll genannt, ausgestellt. Im Zuge der Heirat in Thailand werden zwei Heiratsurkunden und i.d.R. zwei oder drei beglaubigte Abschriften des Heiratseintrages erteilt.

Im Heiratseintrag werden die im Zuge der Eheschließung getroffenen Vereinbarungen hinsichtlich der Führung der Anrede der Ehefrau und des Familiennamens in Protokollform niedergeschrieben.

Je nach Bezirksamt und Fall fließen auch Angaben zu Vorehen, Dauer des vorehelichen Zusammenlebens, gemeinsamen Kindern, Vornamensänderungen usw. ein.

Auf der Vorderseite des meist 2-seitigen Heiratseintrages werden die Personendaten der Ehepartner, Zeitpunkt und Ort der Eheschließung sowie die Registernummer verzeichnet.

Der Heiratseintrag wird in den meisten Fällen von 5 Personen unterzeichnet, und zwar den Ehepartnern, dem Urkundsbeamten (Bezirksvorsteher) und zwei Zeugen (i.d.R. Mitarbeitern des Meldeamtes).

Da im Falle einer Scheidung in Thailand die Heiratsurkunden eingezogen werden, gilt der Heiratseintrag anschließend, z.B. Im Falle der Eintragung einer weiteren Ehe, als Nachweis über die Vorehe.

Deutsch-deutsche Paare müssten nach erfolgter Heirat in Thailand beim Standesamt ihres Wohnsitzes in Deutschland erfragen, ob für die Registrierung der in Thailand geschlossenen Ehe die legalisierte und übersetzte Heiratsurkunde genügt oder ob auch die Vorlage des Heiratseintrages verlangt wird.

Mit Fragen zu Beschaffung, Übersetzung und/oder Legalisation von Ledigkeitsbescheinigungen/ Familienstandsbescheinigungen und anderen thailändischen Dokumenten können Sie sich jederzeit an uns wenden!

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Thailändische Dokumente – Folge 3: Heiratseintrag

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