Sie planen die Heirat mit Ihrer thailändischen Partnerin, das Standesamt verlangt für das Ehefähigkeitszeugnis oder die Anmeldung der Eheschließung aber zusätzlich einen „Zentralregisterauszug“? Oder die Botschaft fordert ihn im Rahmen einer Vaterschaftsanerkennung? Hier die wichtigsten Fakten.
Was ist der Zentralregisterauszug?
Es handelt sich um eine Auskunft des Zentralregisteramts in Bangkok (สำนักทะเบียนกลาง, Teil der Provinzverwaltungsbehörde im Innenministerium). Das Dokument wird auch „Antrag zum Familienregister“ genannt. Es enthält Personendaten wie Name und Geburtsdatum sowie Angaben zu Eheschließungen, Scheidungen und Änderungen von Vor- und Familiennamen.
Warum verlangen deutsche Behörden ihn?
In Thailand kann eine Ehe unabhängig vom Wohnsitz bei jedem Bezirksamt eingetragen werden. Die Familienstandsbescheinigung des Heimat-Amphoe kennt deshalb nicht zwingend jede Ehe. Der zentrale Auszug soll diese Lücke schließen. In der Praxis werden Vorgänge dort allerdings nicht immer zeitnah erfasst – der Auszug ergänzt die Unterlagen zu den einzelnen Vorehen, ersetzt sie aber nicht.
Beantragung
Der Auszug kann auch durch Dritte beschafft werden. Benötigt werden eine Kopie des thailändischen Personalausweises (Vorder- und Rückseite), eine Kopie der Geburtsurkunde sowie Nachweise über Namensänderungen. Deutsche Stellen erkennen ihn in der Regel sechs Monate ab Ausstellung an.
Legalisation 2026 – eine Ausnahme
Seit 1. Juli 2026 müssen thailändische Urkunden vor der Legalisation vom thailändischen Außenministerium überbeglaubigt werden. Nach Berichten aus der Praxis kann das Außenministerium die Bescheinigung des Zentralregisteramts jedoch nicht überbeglaubigen. Sie wird dennoch bei der Deutschen Botschaft eingereicht, die den Verzicht auf die Legalisation vermerkt. Klären Sie das Vorgehen im Zweifel vorab – wir beraten Sie gern.
Unser Service
Über unser Büro in Bangkok, direkt neben der Deutschen Botschaft, beantragen wir den Zentralregisterauszug für Sie, fertigen die beglaubigte Übersetzung (Festpreis ab 45 € / 1.000 THB je Seite), reichen das Dokument bei der Botschaft ein und versenden es mit der Übersetzung zusammen mit DHL nach Deutschland.
