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Fertigung beglaubigter Übersetzungen thailändischer Dokumente für die Verwendung in Frankfurt

Wann immer Sie in Frankfurt beglaubigte Übersetzungen thailändischer Dokumente oder thailändische Übersetzungen deutscher Urkunden für die Verwendung bei Behörden benötigen – bei thailaendisch.de sind Sie an der richtigen Adresse!

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Seit 2001 fertigen wir – Sebastian Kiesow (LG Heilbronn) und Erik Schottstädt (LG Berlin) – als gerichtlich vereidigte Übersetzer für die thailändische Sprache beglaubigte Übersetzungen thailändischer Dokumente in die deutsche und deutscher Unterlagen in die thailändische Sprache.

Übersetzungen von thailaendisch.de können nicht nur in der gesamten Bundesrepublik Deutschland, sondern auch in Österreich, Thailand und der Schweiz sowie bei den thailändischen Auslandsvertretungen verwendet werden.

Geht es also z.B. um eine Eheschließung mit einer thailändischen Staatsbürgerin in Frankfurt, so sind wir ermächtigt, die für Standesamt und OLG in Frankfurt erforderlichen beglaubigten Übersetzungen der Dokumente Ihrer Verlobten aus Thailand zu fertigen.

Über unsere Niederlassung in Bangkok – gleich neben der Deutschen Botschaft – bieten wir im Vorfeld übrigens auch die Prüfung der thailändischen Unterlagen auf Richtig- und Vollständigkeit, die Legalisation der thailändischen Dokumente bei der Deutschen Botschaft Bangkok und den Versand der Papiere von Thailand nach Deutschland an.

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Haben Sie in Frankfurt geheiratet und Ihre thailändische Ehefrau benötigt für die Vorlage beim Thailändischen Generalkonsulat in Frankfurt eine Übersetzung der Eheurkunde/des Heiratseintrages in die thailändische Sprache, um für in Thailand lebende Verwandte eine Vollmacht für die Registrierung der Ehe und Namensänderung in Thailand ausstellen zu lassen, so können wir Ihnen neben der thailändischen Übersetzung auch die erforderliche Beglaubigung beim Thailändischen Außenministerium anbieten.

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Haben Sie in Thailand geheiratet und möchten die Ehe nun Frankfurt registrieren lassen, so müssen Sie dem Frankfurter Standesamt Heiratsurkunde (KR.3) und Heiratseintrag (KR.2) in legalisierter und übersetzter Form vorlegen.

Gern kümmern wir uns für Sie um die Echtheitsbestätigung der beiden thailändischen Dokumente und fertigen Ihnen die vom Standesamt Frankfurt beglaubigten Übersetzung aus dem Thailändischen ins Deutsche.

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Ist der Nachzug des Kindes Ihrer thailändischen Ehefrau aus Thailand nach Frankfurt geplant, können Sie uns gern auf unser Komplettpaket in Sachen Kindesnachzug aus Thailand ansprechen.

Da wir neben der Fertigung beglaubigter Übersetzungen der thailändischen Dokumente (Geburtsurkunde, Hausregister und Sorgerechtsnachweis etc.), auch die Legalisation der thailändischen Unterlagen bei der Deutschen Botschaft Bangkok sowie die Beantragung und Abholung des Visums anbieten, sparen Sie sich das Hin-und Herfliegen.

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Benötigen thailändische Freunde, Bekannte oder Verwandte aus Thailand, Übersetzungen von thailändischen Schulzeugnisse, Studienabschlüssen oder Ausbildungsnachweisen, um in Deutschland eine Ausbildung oder ein Studium aufzunehmen oder sich zu bewerben, können wir umgehend ein Angebot erstellen!

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Thai? Thai-Übersetzungen? Frankfurt? thailaendisch.de!

Übersetzungsbüro Kiesow, Schottstädt & Phayaksri

info@thailaendisch.de

Die Zusendung von thailändischen Urkunden oder deutschen Dokumenten ist nicht nur per E-Mail, Post und Fax, sondern selbstverständlich auch per WhatsApp (thailaendisch.de) und per LINE (thailaendisch.de) möglich.

thailaendisch.de …einfach gut beraten!

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