Folge 15 unserer Reihe “Thailändische Dokumente”.
Als Nachweis über die Geburt wird in Thailand – wie in anderen Ländern auch – eine Geburtsurkunde erteilt. Anders jedoch als z.B. in Deutschland, wo man sich jederzeit und beliebig oft eine Geburts- oder Abstammungsurkunde erteilen lassen kann, werden Geburtsurkunden in Thailand nur einmal ausgestellt.
Ist die Geburtsurkunde abhanden gekommen oder schadhaft und lässt sich, weil das Gegenstück der ausstellenden thailändischen Behörde (der sog. Kontrollabschnitt des thailändischen Bezirksamtes) aufgrund von Umzug, Hochwasser, Feuer oder ähnlichen Umständen nicht mehr vorhanden ist, keine beglaubigte Abschrift der thailändischen Geburtsurkunde fertigen, so wird in Thailand eine Geburts- bzw. Geburtsortsbescheinigung erteilt.
Beantragt werden kann diese nur unter Beibringung von Zeugen der Geburt (Eltern, Geschwister, Nachbarn etc.) und Nachweisen wie Personalausweis, Hausregister, Schülerregister etc.
Die Geburts- bzw. Geburtsortsbescheinigung wird von deutschen Behörden als Ersatz für die Geburtsurkunde anerkannt. Hin und kommt es dazu, dass ein Standesamt oder Oberlandesgericht auf Vorlage der Geburtsurkunde besteht. Es genügt dann i.d.R. darauf zu verweisen, sich den Sachverhalt in Sachen Geburtsurkunde von der Deutschen Botschaft Bangkok bestätigen zu lassen.
Aus der Geburts- bzw. Geburtsortsbescheinigung müssen neben den Namen der Eltern (zumindest die Vornamen) und dem Geburtsdatum auch der Geburtsort hervorgehen.
Wie immer in Thailand ist man gut beraten, die Bescheinigung vor dem Verlassen des Bezirksamtes auf Richtig- und Vollständigkeit hin zu überprüfen.
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