Übersetzungen thailändischer Dokumente für Visa


Beglaubigte Übersetzungen thailändischer Dokumente für die Vorlage bei der Deutschen Botschaft Bangkok zwecks Beantragung von Visa

Soll bei der Deutschen Botschaft Bangkok ein Visum beantragt werden, so sind dem Antrag neben den thailändischen Unterlagen i.d.R. auch beglaubigte Übersetzungen beizufügen.

Ausgenommen hiervon ist die Beantragung von Schengenvisa (Besuchervisum, Touristenvisum und Geschäftsvisum). Da die Schengenvisa-Anträge von der Visa-Stelle der Deutschen Botschaft Bangkok bearbeitet werden, können sämtliche aus Thailand stammende Nachweise in thailändischer Sprache vorgelegt werden.

Was die anderen Visa, die sog. nationalen Visa, angeht, so ist bei der Deutschen Botschaft zu erfragen, welche Unterlagen nebst Übersetzung im Einzelnen verlangt werden.

Bei Visa zum Zwecke des Ehegattennachzuges sind unter anderem die thailändische Heiratsurkunde und der thailändische Heiratseintrag, legalisiert durch die Deutsche Botschaft Bangkok, nebst beglaubigter Übersetzung in die deutsche Sprache vorzulegen.

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Geht es um Visa zum Zwecke des Kindesnachzuges, so sind beglaubigte Übersetzungen der für den Kindesnachzug erforderlichen Dokumente wie Geburtsurkunde, Hausregister und Sorgerechtsnachweis beizubringen.

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Ist beabsichtigt, in Deutschland die Ehe zu schließen, so sind dem Antrag auf Erteilung eines Visums zum Zwecke der Eheschließung u.a. auch Kopien der legalisierten und übersetzten thailändischen Dokumente der/des thailändischen Verlobten beizufügen.

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Wird in Bangkok bei der Botschaft ein Visum zum Zwecke des Spracherwerbs oder Studiums in Deutschland beantragt, so werden neben anderen Nachweisen auch Übersetzungen der thailändischen Schulzeugnisse verlangt.

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Seit 2001 fertigen wir – Sebastian Kiesow (LG Heilbronn) und Erik Schottstädt (LG Berlin) – in Thailand und Deutschland beglaubigte Übersetzungen, und zwar in den Kombinationen Thai-Deutsch und Deutsch-Thai, für die Verwendung in Deutschland und Thailand.

Über unsere Niederlassung in Bangkok – zwei Häuser neben der Deutschen Botschaft – können wir Ihnen neben Übersetzungen auch Legalisation und Express-Versand anbieten!

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Übersetzungsbüro Kiesow, Schottstädt & Phayaksri

info@thailaendisch.de

Die Zusendung von thailändischen Urkunden oder deutschen Dokumenten ist nicht nur per E-Mail, Post und Fax, sondern selbstverständlich auch per WhatsApp (thailaendisch.de) und per LINE (thailaendisch.de) möglich.

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