Thailändische Dokumente – Folge 12: Scheidungsurkunde


Scheidungsurkunde (KR.7)

Hier nun Folge 12 unserer Reihe “Thailändische Dokumente”.

Im Zuge der Scheidung in Thailand werden Scheidungseintrag (KR.6) und Scheidungsurkunde (KR.7) erteilt.

Aus der thailändischen Scheidungsurkunde gehen neben den vollständigen Namen der Scheidungsparteien lediglich das Datum und der Name des Meldeamtes (Bezirksamtes), bei welchem die Eintragung der Ehescheidung erfolgt, sowie die Registernummer hervor.

Auf der Rückseite der thailändischen Scheidungsurkunde sind die Personenkennziffern – bei Ausländern die Passnummern – vermerkt.

Scheidungsurkunden werden in Thailand in doppelter Ausführung, jedoch – wie alle Personenstandsurkunden – nur einmal ausgestellt. Nachträgliche Ausfertigungen sind nicht möglich.

Wird eine weitere Ehe eingetragen, wird die Scheidungsurkunde im Zuge der Eheschließung von der Behörde eingezogen.

Mit Fragen zur Beantragung, Übersetzung und Legalisation von thailändischen Scheidungsurkunde oder anderen thailändischen Dokumenten können Sie sich jederzeit an uns wenden!

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Thailändische Dokumente – Folge 12: Scheidungsurkunde

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