Erlöschen des Aufenthaltstitels bei längerer Ausreise aus Deutschland


Reist ein/e Thailänder/in aus Deutschland nach Thailand aus, sollte er/sie die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen kennen. Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt in Deutschland kann bei längerer Ausreise erlöschen. Eine erneute Einreise wäre dann nur noch mit Visum möglich. Der Aufenthaltstitel erlischt grundsätzlich dann, wenn Sie nicht innerhalb von sechs Monaten oder einer von der Ausländerbehörde bestimmten längeren Frist wieder einreisen. Sollte die Ausreise länger als 6 Monate sein, kann man bei der Ausländerbehörde einen Antrag auf Fristverlängerung stellen. Das muss aber unbedingt vor Ausreise geschehen. Wenn der Grund der Ausreise im Sinne der Bundesrepublik ist und man eine Niederlassungserlaubnis besitzt, wird der Antrag in der Regel genehmigt.

Die Niederlassungserlaubnis (bisherige unbefristete Aufenthaltserlaubnis) erlischt nicht,
  1. wenn man mindestens 15 Jahre in Deutschland lebt und der Lebensunterhalt gesichert ist und
  2. wenn man mit einem deutschen Staatsangehörigen verheiratet ist und kein besonderer Ausweisungsgrund vorliegt. Die Ehe hat in Thailand sowie in Deutschland Fortbestand.
Die Ausländerbehörde stellt eine Bescheinigung als Nachweis des Fortbestehens der Niederlassungserlaubnis bzw. der Erlaubnis zum Daueraufenthalt aus. Diese Bescheinigung, kann für die Wiedereinreise erforderlich sein. Die Gebühr für die Ausstellung dieser Bescheinigung beträgt 10 Euro.
 

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