Au-Pair-Visum – Deutsche Botschaft Bangkok


Visum für Au-Pair-Tätigkeit thailändischer Staatsbürger in Deutschland

Für die Beantragung eines Visums für eine Au-Pair-Tätigkeit in Deutschland werden folgende Unterlagen benötigt:

– gültiger Reisepass
– zwei biometriefähige Passfotos
– zwei vollständig ausgefüllte Antragsformulare
– lückenloser Lebenslauf in deutscher Sprache
– selbst verfasstes Motivationsschreiben
– Nachweise über bisherige Ausbildung
– Arbeitsvertrag mit einer Gastfamilie mit Kindern, in denen Deutsch als Muttersprache gesprochen wird
– Erweiterte Meldebescheinigung der Au-Pair Familie, aus welcher sich ergibt, dass im Haushalt minderjährige Kinder leben
– Grundkenntnisse der deutschen Sprache

Zu beachten

– Vermittlung durch Au-Pair-Agentur oder unmittelbare Vereinbarung zwischen Gastfamilie und Au-Pair-Bewerber
– Mindestalter am Tag der Antragstellung 18 Jahre
– thailändische Staatsangehörige im Alter von unter 20 Jahren benötigen eine Einverständniserklärung des/der Sorgeberechtigten
– Dauer eines Au-Pair-Aufenthalts beträgt maximal 12 Monate
– von der Botschaft erteilte Visa für Au-Pair-Verhältnisse gelten nur für die Au-Pair-Tätigkeit in Deutschland
– Im Einzelfall werden weitere Unterlagen verlangt.

(Angaben der Webseite der Deutschen Botschaft Bangkok mit Stand August 2017)

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