Visum zum Zwecke des Besuchs eines Sprachkurses


Visum zum Zwecke des Besuchs eines Sprachkurses (Vertiefung der deutschen Sprache in Deutschland)

Für die Beantragung des Visums benötigen Sie folgende Unterlagen (im Original mit jeweils 2 Kopien):

gültiger Reisepass (ggf. bisherige Pässe)
zwei biometriefähige Passfotos
– zwei vollständig ausgefüllte Antragsformulare für nationale Visa
Anmeldebescheinigung der Sprachschule (mind. 18 Unterrichtsstunden pro Woche)
Nachweise über das bisherige Niveau der eigenen Deutschkenntnisse (z.B. Teilnahmebescheinigung eines in Thailand ansässigen Sprachinstituts, bisher erworbene Sprachzertifikate)
Nachweise über die bisherigen Ausbildung
Nachweise über den bisherigen Werdegang
Motivationsschreiben (Gründe für den Sprachkurs)

Nachweis der Finanzierung durch
– Vorlage einer Verpflichtungserklärung nach §§ 66, 68 AufenthG

oder

– Darlegung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Eltern

oder

– Selbstfinanzierung

Aber: Ein Anspruch auf Erteilung des Visums besteht allerdings nicht.

(Informationen der Webseite der Deutschen Botschaft Bangkok, Stand 03-2109)

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