Eine Eheschließung in Thailand erfolgt vor dem thailändischen Standesbeamten eines Bezirksamtes (Amphoe). Die Ehe kann in jedem beliebigen Bezirksamt geschlossen werden. Termine werden hierzu grundsätzlich nicht vergeben. Eine Eheschließung in der Deutschen Botschaft ist nicht möglich. Eine Eheschließung nach buddhistischem Ritual entspricht nicht den gesetzlichen Erfordernissen und wird in Deutschland nicht anerkannt.
Es ist in Thailand nicht möglich, eine gleichgeschlechtliche Ehe oder einen Partnerschaftsvertrag zu schließen.
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Die thailändischen Urkunden sind bei dem Bezirksamt erhältlich, bei dem der/die thailändische Verlobte gemeldet ist. Eine Beschaffung über die Botschaft ist nicht möglich.
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Mehr Informationen zur Erlangung des Ehefähigkeitszeugnisses zum Zwecke der Heirat in Thailand (z.B. in Bangkok) erhalten Sie auf www.thailaendisch.de und auf der Webseite der Deutschen Botschaft Bangkok.
Ein Service von thailaendisch.de
Ihr Deutsch-Thailändisches Übersetzungsbüro Kiesow, Schottstädt & Phayaksri
Ihr Partner in Sachen Übersetzung Deutsch-Thai und Thai-Deutsch
Unser Rundum-Service für die Heirat mit thailändischen Staatsbürgern: Beglaubigte Thai-Übersetzungen, Legalisation von Thai-Dokumenten bei der Deutschen Botschaft, Beratung in deutscher und thailändischer Sprache