Die Deutsche Botschaft verlangt ab sofort, dass Antragsunterlagen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis (Visumantrag) für die Bundesrepublik Deutschland auch eine Kopie des Reisepasses der Bezugsperson in Deutschland beigefügt wird.
So ist also z.B. dem Antrag auf Erteilung eines sog. Heiratsvisums eine Passkopie des zukünftigen Ehepartners beizufügen. Im Falle des Ehegattennachzuges wird eine Kopie des Passes des deutschen Ehepartners verlangt.
Diese Information wird in Kürze auch auf der Webseite der Deutschen Botschaft Bangkok veröffentlicht.