Nein. Die deutschen Standesämter verlangen lediglich eine von der Deutschen Botschaft oder einem Konsulat beglaubigte Kopie des thailändischen Reisepasses (s. auch den Abschnitt Staatsangehörigkeitsnachweis (thailändischer Reisepass)).
Ist
noch kein Reisepass beantragt worden, so kann alternativ auch der
übersetzte thailändische Personalausweis (ID-Card) verwendet werden.
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Muss der Reisepass meines/meiner thailändischen Verlobten für die Heirat übersetzt werden?