Nein. Für die Heirat benötigen Sie lediglich eine beglaubigte Übersetzung des Eintrages der betreffenden Person.
Dabei
sollte die Seite 1 des Hausregisterauszuges in die obere, der Eintrag
der betreffenden thailändischen Person in die untere Hälfte des Blattes
kopiert werden. Wurde eine Korrektur der betreffenden Seiten
vorgenommen, ist außerdem Seite 18 zu übersetzen (s.a. unter Aufenthaltsnachweis (Meldebescheinigung)).
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Muss der gesamte thailändische Hausregisterauszug in die deutsche Sprache übersetzt werden?