Die sachrelevanten Informationen sind in beiden Dokumenten identisch,
so dass es in der Regel Ihnen überlassen bleibt, ob Sie eine
Übersetzung des thailändischen Hausregisterauszuges oder der
Meldebescheinigung vornehmen lassen.
Einige deutsche Standesämter fordern jedoch ein bestimmtes der beiden oder auch beide Dokumente im Original bzw. beglaubigter Abschrift samt deutscher Übersetzung (s.a. unter Aufenthaltsnachweis (Meldebescheinigung)).
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Verlangen die deutschen Behörden als Wohnsitznachweis die Übersetzung des Hausregisterauszuges oder der Meldebescheinigung?