Nein. Ihre deutschen Dokumente müssen lediglich dem deutschen Standesamt vorgelegt und somit nicht in die thailändische Sprache übersetzt werden.
Das deutsche Standesamt benötigt die Originale bzw. beglaubigten Abschriften der thailändischen Dokumente nebst beglaubigter deutscher Übersetzung (s.a. unter Übersetzung der thailändischen Dokumente).
Ein Angebot von thailaendisch.de
Ihr Partner wenn es um die Heirat in Thailand oder die Eheschliessung in Deutschland geht!
Übersetzungen Thai-Deutsch & Deutsch-Thai, Legalisation bei der Deutschen Botschaft Bangkok uvm.
thailaendisch.de – Ihre Thai/Deutsch-Übersetzer!
Müssen meine deutschen Dokumente in die thailändische Sprache übersetzt werden, wenn ich in Thailand heiraten möchte?