Schließen Sie nach der Geburt Ihres Kindes in Thailand die Ehe und
wird im Heiratseintrag vermerkt, dass Sie ein gemeinsames Kind haben,
welches mit Namen und Geburtsdatum verzeichnet ist, erhält Ihr Kind den
Status eines ehelichen Kindes. Eine Vaterschaftsanerkennung ist dann
nicht mehr erforderlich. Es kann ein deutscher Pass beantragt werden.
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Vaterschaftsanerkennung trotz Heirat nach der Geburt?