“Start Deutsch 1“ ist der Name für die Sprachprüfung zur Erlangung des Deutsch-Zertifikats auf der Niveaustufe A1, welches seit der Inkrafttretung des 2. Änderungsgesetzes zum Zuwanderungsgesetz am 28.08.2007 als Nachweis über Grundkenntnisse der deutschen Sprache in vielen Fällen den Antragsunterlagen für das Visum zum Zwecke der Eheschließung in Deutschland ( Heiratsvisum) bzw. des Ehegattennachzugs nach Deutschland nach in Thailand erfolgter Heirat ( Familiennachzugsvisum) beigefügt werden muss.
Weitere Informationen hierzu finden Sie in den Antworten auf die nachfolgenden Fragen sowie auf der Seite Start Deutsch 1 – A1 in Thailand.
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„Start Deutsch 1“ – was ist das?