Kindernachzug auch noch im Alter von 18 Jahren?


Nein – der Nachzug von Kindern wird durch die Ausländerbehörde i.d.R. nur bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres bewilligt. In Ausnahme-/Härtefällen kann der Kindernachzug bis zum 16. bzw. 17. Lebensjahr genehmigt werden.

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