Ja – mittels Vollmacht mit notariell beglaubigter Unterschrift der Kindesmutter sind wir in der Lage, bei VFS Global (dem externen Dienstleister der Deutschen Botschaft Bangkok) das Visum zum Zwecke des Kindernachzuges zu beantragen. Sie sparen sich so Zeit und bares Geld!
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- Legalisation bei der Deutschen Botschaft Bangkok
- Kompetente Beratung in deutscher und thailändischer Sprache
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- In Deutschland gerichtlich vereidigt
- Bundesweit bei allen Standesämtern und OLGs zugelassen
- Anerkannt und geführt von der deutschen Botschaft
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Sebastian Kiesow & Erik Schottstädt
Staatlich geprüfte und allgemein beeidigte Dolmetscher und Übersetzer
für die thailändische Sprache / Öffentlich bestellte Urkundenübersetzer
Tel. 030-2099 5690 (D) Tel. 02-677 3890 (TH)
Bangkok – Berlin – Heilbronn