Ja – mittels Vollmacht mit notariell beglaubigter Unterschrift der
Kindesmutter sind wir in der Lage, bei der Deutschen Botschaft Bangkok
das Visum zum Zwecke des Kindernachzuges zu beantragen. Sie sparen sich
so Zeit und bares Geld!
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Partner wenn es um die Heirat in Thailand oder die Eheschließung in
Deutschland, die Vaterschaftsanerkennung oder den Kindernachzug, die
Namensänderung in Thailand oder ein Besuchervisum für thailändische
Staatsbürger geht!
- Fertigung beglaubigter Übersetzungen Thai-Deutsch & Deutsch-Thai
- Legalisation bei der Deutschen Botschaft Bangkok
- Kompetente Beratung in deutscher und thailändischer Sprache
- Formularausfüll-Service
- Niederlassungen in Thailand und Deutschland
- In Deutschland gerichtlich vereidigt
- Bundesweit bei allen Standesämtern und OLGs zugelassen
- Anerkannt und geführt von der deutschen Botschaft
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Sebastian Kiesow & Erik Schottstädt
Staatlich geprüfte und allgemein beeidigte Dolmetscher und Übersetzer
für die thailändische Sprache / Öffentlich bestellte Urkundenübersetzer
Tel. 030-2099 5690 (D) Tel. 02-677 3890 (TH)
Bangkok – Berlin – Heilbronn