Das Visum zum Zwecke der Eheschließung in Deutschland kann beantragt
werden, sobald die Voraussetzung für die Heirat erfüllt sind, d.h. Ihre
und die thailändischen Dokumente Ihrer Verlobten durch Standesamt und
OLG geprüft wurden.
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Wann kann ein Heiratsvisum beantragt werden?