Reicht Ihre zukünftige Frau bei der Deutschen Botschaft in Thailand
einen Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der
Eheschließung (Heiratsvisum) ein, so sind diesem neben Passkopien und
einfachen Kopien der legalisierten und übersetzten thailändischen
Unterlagen auch das sog. A1-Zeugnis und eine Bescheinigung über die
Anmeldung der Eheschließung beizufügen.
Reisekrankenversicherung und Flugticket/Reservierung müssen erst zum Zeitpunkt der Erteilung des Visums nachgewiesen werden.
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Welche Unterlagen sind dem Heiratsvisumantrag beizufügen?