Der zuständige Standesbeamte darf ein Ehefähigkeitszeugnis nur
ausstellen, wenn der beabsichtigten Heirat im Ausland aus Sicht des
deutschen Rechts kein Ehehindernis entgegensteht.
Der deutsche Standesbeamte hat daher auch Feststellungen über die Person und Ehefähigkeit des ausländischen Verlobten zu treffen. Hierfür verlangt er Angaben zur Person Ihrer thailändischen Verlobten sowie schriftliche Nachweise,
um prüfen zu können, ob in deren Person ein Eheverbot nach deutschem
Recht vorliegt (z.B. Doppelehe, Verwandtschaft, Adoptivverwandtschaft
etc.). Dies soll den deutschen Verlobten dagegen sichern, dass seine im
Ausland geschlossene Ehe in Deutschland aufhebbar ist, weil die Voraussetzungen für eine Eheschließung aus deutscher Sicht nicht gegeben waren.
Weitere Informationen hierzu finden Sie auch unter dem Punkt Heirat in Thailand.
Ein Angebot von thailaendisch.de
Ihr Partner wenn es um die Heirat in Thailand oder die Eheschliessung in Deutschland geht!
Übersetzungen Thai-Deutsch & Deutsch-Thai, Legalisation bei der Deutschen Botschaft Bangkok uvm.
thailaendisch.de – Ihre Thai/Deutsch-Übersetzer!
In meinem Antrag auf Erteilung eines Ehefähigkeitszeugnisses für die Heirat in Thailand muss ich auch Angaben zu meiner Verlobten machen und Unterlagen für sie vorlegen. Warum ist das so?