Was ist ein Ehefähigkeitszeugnis und wo kann ich dieses beantragen?


Ein Ehefähigkeitszeugnis ist eine für die Heirat im Ausland benötigte Bescheinigung des zuständigen deutschen Standesamts der Tatsache, dass nach deutschem Recht der beabsichtigten Eheschließung keine bekannten Ehehindernisse entgegenstehen, beide Verlobten also geschäftsfähig, volljährig und nicht schon mit jemand anderem verheiratet sind.

Zuständig für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses (das eine Gültigkeit von sechs Monaten hat) ist das Standesamt an Ihrem (bzw. Ihrem letzten) Wohnsitz in Deutschland (s. auch den Punkt Heiraten in Thailand).


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