Ich lebe in Thailand. Kann mir die Deutsche Botschaft Bangkok bei der Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses bzw. bei der Antragstellung behilflich sein?


Deutsche Auslandsvertretungen sind nicht befugt, Ehefähigkeitszeugnisse auszustellen. Zuständig für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses ist das Standesamt an Ihrem Wohnsitz – besteht kein Wohnsitz in Deutschland, so ist der Standesbeamte des letzten deutschen Wohnsitzes zuständig.

Sollten Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Thailand haben, so kann die Deutsche Botschaft den Antrag auf Erteilung eines Ehefähigkeitszeugnisses entgegennehmen und diesen gegen Gebühr mit den von Ihnen vorgelegten Unterlagen dem zuständigen deutschen Standesamt zur weiteren Bearbeitung übersenden.

Es ist der Botschaft nicht möglich, verbindliche Auskünfte zu den konkret vorzulegenden Unterlagen und Bearbeitungszeiten etc. zu geben. Um Nachforderungen von Urkunden und Verzögerungen bei der Bearbeitung Ihres Antrages zu vermeiden, empfiehlt es sich daher, den Antrag direkt beim zuständigen Standesamt zu stellen oder vorher mit diesem Kontakt aufzunehmen. Dies gilt auch für den Fall, dass Sie das Ehefähigkeitszeugnis relativ schnell benötigen.

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