Deutsche Auslandsvertretungen sind nicht befugt,
Ehefähigkeitszeugnisse auszustellen. Zuständig für die Ausstellung eines
Ehefähigkeitszeugnisses ist das Standesamt an Ihrem Wohnsitz – besteht kein Wohnsitz in Deutschland, so ist der Standesbeamte des letzten deutschen Wohnsitzes zuständig.
Sollten Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Thailand haben, so kann die Deutsche Botschaft den Antrag auf Erteilung eines
Ehefähigkeitszeugnisses entgegennehmen und diesen gegen Gebühr mit den
von Ihnen vorgelegten Unterlagen dem zuständigen deutschen Standesamt
zur weiteren Bearbeitung übersenden.
Es ist der
Botschaft nicht möglich, verbindliche Auskünfte zu den konkret
vorzulegenden Unterlagen und Bearbeitungszeiten etc. zu geben. Um Nachforderungen von Urkunden und Verzögerungen bei der Bearbeitung Ihres Antrages zu vermeiden, empfiehlt es sich daher, den Antrag direkt beim zuständigen Standesamt zu stellen oder vorher mit diesem Kontakt
aufzunehmen. Dies gilt auch für den Fall, dass Sie das
Ehefähigkeitszeugnis relativ schnell benötigen.
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Ich lebe in Thailand. Kann mir die Deutsche Botschaft Bangkok bei der Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses bzw. bei der Antragstellung behilflich sein?