Ist das deutsche Standesamt zuständig, obwohl ich meine thailändische Verlobte in Thailand heiraten möchte?


Ja. Möchten Sie Ihre thailändische Verlobte in Thailand heiraten, ist es Aufgabe des deutschen Standesamtes, zu bescheinigen, dass Sie ehefähig sind.

Hierbei prüft das deutsche Standesamt auch, ob Ihre zukünftige Ehefrau unverheiratet ist.

Liegen bei Ihrer thailändischen Verlobten weder Vorehen, noch Namensänderungen vor, so sind beizubringen: Familienstandsbescheinigung, Hausregister, Geburtsurkunde und Zentralregisterauszug.

Gern lassen wir Ihnen ein Angebot für Legalisation, Übersetzung und Versand der thailändischen Dokumente Ihrer Partnerin zukommen.

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Ist das deutsche Standesamt zuständig, obwohl ich meine thailändische Verlobte in Thailand heiraten möchte?

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