Ihre thailändische Verlobte möchte das Heiratsvisum beantragen?
Das Visum zum Zwecke der Eheschließung in Deutschland kann beantragt werden, sobald die Voraussetzung für die Heirat erfüllt sind, d.h. Ihre und die thailändischen Dokumente Ihrer Verlobten durch Standesamt und OLG geprüft wurden. Das Standesamt stellt Ihnen als Nachweis darüber eine Bescheinigung über die Anmeldung zur Eheschließung aus, in welcher ein Termin für die Eheschließung festgehalten ist
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