Wie lange ist denn so ein A1-Zeugnis überhaupt gültig?


Soll es der Beantragung eines Visums zum Zwecke der Eheschließung (Heiratsvisum) oder des Ehegattennachzuges (nach erfolgter Heirat in Thailand) bei VFS Global, dem externen Dienstleister der Deutschen Botschaft Bangkok, dienen, so darf es nicht älter als ein Jahr sein.

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